Samstag, 3. Mai 2014

Schlacht um die Vorhaut voll entbrannt (Satire von Matthias Schreiber)


(Matthias Schreiber auf qpress - zugelassen beim Ministerium für Staatssatire) Junge, Junge, Junge … da haben wir jetzt aber ein Thema erwischt, das so oder so nur in die Hose gehen kann. Die einen wollen ein wenig Verstümmelung im Namen der Religionsfreiheit erlauben, die anderen sehen die körperliche Unversehrtheit von Kindern als das höhere Gut und wollen ein Verbot. Da hat das Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen Az. 151 Ns 169/11 ein wegweisendes Urteil gesprochen, ganz im Einklang nicht nur mit deutschem Recht: Der Körper des Kindes werde durch die im Islam und Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert und läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden, zuwider.“ Und eine Körperverletzung ist dieser Eingriff allemal. Jetzt fühlen sich alle Seiten am Schwanze gepackt und suchen nach Rechtfertigungen die ein Für und Wider begründen könnten.
Muslime und Juden fühlen sich gleichermaßen angegriffen, weil ihnen eine alte religiöse Tradition genommen werden soll. Aber eines ist sicher, die Beschneidung bleibt … entweder die der Jungs oder aber die der vermeintlichen Rechte ihrer Eltern. Jetzt geht es nur noch um die Frage was wertvoller und schützenswerter ist. Was passiert eigentlich wenn man in dieser Sache nachgibt und die Religion über geltendes Recht stellt? Das Bild zum Artikel haben wir bewusst ausgewählt, damit nicht nur das Lesen, sondern auch das Hinsehen richtig wehtut, für jeden der es ansatzweise nachempfinden mag.

Afrikanischer Verband der Medizinmänner pocht auf Gleichsetzung von Mädchenbeschneidungen

Das ist zwar noch nicht passiert, weil dieser Verband in der Regel gar nichts von solchen Dingen erfährt, denn die Kommunikationsmöglichkeiten im tiefsten Afrika sind trotz der modernen Zeit eher noch bescheiden. Aber auch sie könnten sich auf Tradition, Ritual und Glauben berufen. Und ja, da werden vielfach auch heute noch die Mädchen beschnitten, ergo könnte man dies hier gleich mit legalisieren wenn es den Jungs künftig mit gesetzlichem Extra-Segen an die Vorhaut gehen sollte. Vor dem Gesetz sollen ja alle Menschen gleich sein, sagt man und da muss man nicht unbedingt nach graduellen Unterschieden bei der Verstümmelung suchen.

Die Motive des Gesetzgebers

Einige Politiker mahnen den Gesetzgeber (also den Bundestag) zur Eile, die Causa Vorhaut schnell zu regeln, diese Frage könne man nicht unbeschnitten unentschieden im Raume stehen lassen, es bedürfe der gesetzgeberischen Regulierung. Andere wiederum wollen von Überstürzung nichts hören und mal in Ruhe darüber nachdenken. Sollte also der Gesetzgeber vor den Interessengruppen einknicken und die Beschneidung hier in Deutschland legalisieren, die Religion über die körperliche Unversehrtheit von Schutzbefohlenen stellen, so könnte Deutschland gleich mehrfach sein Ansehen bei Juden und Muslimen aufbrezeln und ein feines Geschäft würde auch noch winken, weil Deutschland dann das erste Land mit einer expliziten Legalisierung solcher Körperverletzungen wäre.
Auch wenn es sich nur um eine Gefälligkeit gegenüber einer Gruppe handeln sollte, also aus einem Schuldkomplex heraus, wir wären auch damit wieder einmal führend. In andern Ländern wird es, ähnlich wie in Deutschland bislang auch, nur stillschweigend geduldet, nach dem Motto, wo kein Kläger, da kein Richter. In Deutschland fand sich erstmals ein Kläger und schon haben wir wieder die „Arschkarte“.

Weltweiter Beschneidungstourismus nach Deutschland

Deutschland hat hervorragende Mediziner und könnte dann legal allen Jungs, ganz nach dem Willen ihrer Eltern und ihres Gottes oder Kultes, die Vorhaut für den göttlichen Zweck vom elenden Lustknüppel abschneiden. Noch um ein paar wohltuende Doktorarbeiten ergänzt, warum und weshalb es sich ohne Vorhaut besser und gesünder leben soll und schon könnten wir die Beschneidung der Welt in Deutschland ganz legal bewerkstelligen.
Für unsere „medizynischen“ Fähigkeiten bekannt, würden wir natürlich mit deutscher Gründlichkeit und Sterilität das Geschäft betreiben. Und wie schon gesagt, damit es auch ein lohnendes Geschäft wird, sollten wir vor den Mädchen nicht halt machen, da gibt es sogar noch mehr zu machen. Klitoris abschneiden, innere und äußere Schamlippen abschnibbeln, Scheide zunähen … natürlich alles nur für Kult und Gott, eben den guten Brauch zu pflegen. Hoch lebe der Umsatz.

Türöffner für anderweitige religiös motivierte Verstümmelungen

Wenn also diese Form der Verstümmelung ein gottgefälliges Werk sein soll und wir uns bemüßigen diesen Ritus über unsere sonstige Gesetzlichkeit zu stellen, dann können wir darauf warten dass der Vatikan wieder um die Ecke kommt und diesen Hebel auch nutzen möchte. Die Hexenverbrennungen könnten nachträglich in einem erheblich günstigeren Licht für die Kirche erscheinen, da ja auch nur gottgefällig. Selbst „Heilpeitschen“ dürfte im Abendland noch eine Renaissance erleben wenn erst einmal göttliches Bewusstsein wieder über die menschliche Gesetzgebung dominiert. Die Aufreihung vieler weiterer Elemente, die bereits während der Inquisition zur Blüte kamen, ersparen wir uns an dieser Stelle, aber auch die galten schon als religiös / göttlich motiviert und alles nur zum Heil der Menschen.

Was Gott wohl in dieser Sache gewollt haben könnte

Wenn wir schon bei der Religion angekommen sind und uns dieser hingeben möchten, dann sollten wir die Fragestellung einmal ein wenig umdrehen. Gott schuf den Mann. Der musste schon zu Beginn eine Rippe lassen um zu seiner Eva zu kommen. Wir stellen heute auch nicht die Frage danach, was Adam wohl bekommen hätte, hätte er ein Bein anstelle der Rippe „geopfert“, dies ist jetzt völlig nachrangig. Wir stellen die Frage danach, was bekommt ein Junge für seine Vorhaut? Ganz ehrlich, es ist nicht bekannt welche Gegenleistung Gott dafür in Aussicht stellte und an welcher Stelle er explizit die Vorhaut der Jungs einforderte.
Wäre aber doch Gott auf die Vorhaut des Mannes so scharf gewesen, dann sollten wir uns sicher sein, er hätte die schon bei der Erschaffung dieses Geschlechts ausgelassen und für sich behalten, denn zweckloses, so sagt man, habe Gott noch nie erschaffen. Und wo nun der Sinn sein soll, etwas wegzuschneiden was doch Gott höchstselbst gleich mit erschaffen hat, da dürfte es dann absurd werden. Und wäre Gott tatsächlich auf Vorhäute scharf gewesen, so hätte er diese sicherlich auch in Serie irgendwo wachsen lassen können, wie wir es heute mit den Küken in einem Hühner-KZ tun oder mit anderen Kleinigkeiten in der Petrischale.
Ergo sollten wir doch Gott und seinen Willen bei diesen Verstümmelungsaktionen besser außen vor lassen, denn es riecht geradezu wieder nach menschlicher Willkür und einer Art Gruppenzwang, wo sich eine Gruppe gegen die andere abgrenzen möchte und sei es eben nur durch eine abgeschnittene Vorhaut, die man Gott dann wieder in die Schuhe schiebt.

Es gibt bereits ein Völkerrecht, das diesen Wahn stoppen sollte

Damit kommen wir zum eigentlichen Kern der Geschichte, der hoffen lässt, dass auch diese Praxis, sofern sie beim BVerfG ankommt, dort tatsächlich ein Ende findet. Bekanntlich geht ja auch das Völkerrecht dem Grundgesetz noch vor. Genau dort können wir fündig werden. Es gibt eine UN-Kinderrechtskonvention (hier als PDF zum nachlesen), da ist unter Artikel 24 (3) bereits folgendes ziemlich eindeutig bestimmt:„Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen“. Kurz und knapp. Jeder Eingriff in Leib und Leben, sofern nicht der Abwehr einer gesundheitlichen Gefahr dienend, ist ein zusätzliches und unnötiges Risiko für die Gesundheit von Kindern. Nachweislich kommt es auch immer wieder zu Todesfällen und anderen schweren Komplikationen nach solch fragwürdigen wie unnötigen rituellen Eingriffen.
Dies bedeutet, sofern das BVerfG den zitierten Vorrang ernst nimmt und auch das erwähnte Stück Völkerrecht anerkennt, dann sollte mit solchen Verstümmelungen, wenigstens in Deutschland, Schluss sein. Andere Länder scheinen dem Völkerrecht in dieser Hinsicht wenig Beachtung zu schenken. Bleibt also abzuwarten ob wir auch kollektiv wegsehen möchten und Bürger wie Gäste Deutschlands in dieser Frage schalten und walten können wie ihnen beliebt, also auch weiterhin unter Missachtung des geltenden Völkerrechts (Kinderrechtskonvention) sich an den Leibern der Kinder vergreifen.

Religionsfreiheit und selbstbestimmtes Leben

Kein Gesetz der Welt verbietet es einem volljährigen Menschen sich diesbezüglich für seinen Gott und seinen Glauben verstümmeln zu lassen, sofern er dies für sich persönlich als notwendig oder hilfreich erachtet. Die Beschneidung minderjähriger Kinder ist eine Vorwegnahme bezüglich der Religionszugehörigkeit und neben der Körperverletzung also auch noch eine Stigmatisierung der Person, insbesondere wenn diese sich später gerne zu einer anderen oder gar keiner Religion bekennen möchte. Also lauert neben dem Vorwurf der Körperverletzung auch noch der, im Vorhinein in eine Religionsgruppe gepresst worden zu sein, da die Stigmatisierung schon im Kindesalter unter den Augen des Gesetzes und im Zweifel sogar gegen einen späteren Willen des Kindes vollzogen wird.

Schluss mit Verstümmelung von Jungen und Mädchen im Säuglings- oder Kleinkindalter

So geht's in vorzeitlichen Gesellschaften zu 
(netzwerkB) Es gibt mittlerweile tatsächlich auch einen "Internationalen Tag der genitalen Selbstbestimmung“, und zwar am 7. Mai 2014 findet er zum zweiten Mal weltweit statt. Als Unterstützer werden unter anderem genannt (mehr unter
http://genitale-selbstbestimmung.de):  
+ BVKJ - Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte 
+ DAKJ - Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin 
+ (I)NTACT - Internationale Aktion gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen e.V. 
+ TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. 
+ National Organization of Circumcision Information Resource Centers (NOCIRC) 

Mädchenbeschneidung: Klitoris und sogar Schamlippen werden entfernt.
netzwerkB verlangt Schutz aller Kinder weltweit vor jeglicher Verletzung
ihrer körperlichen und sexuellen Integrität! Dazu zählt auch der Schutz
vor genitalen Verstümmelungen an Mädchen, Jungen und intersexuellen
Kindern.  

Am 7. Mai 2014 jährt sich das Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai
2012, das eindeutig zum Schluss kam, dass genitale Verstümmelungen an
männlichen Säuglingen und Kindern gegen das Grundrecht auf körperliche
Unversehrtheit verstößt.  

Noch im gleichen Jahr, 2012, verfassten Bundesregierung, Bundestag und
Bundesrat eine Gesetzesänderung, mit der nun Folter und dauerhafte
Verstümmelung in Deutschland legalisiert wurden. Auf Druck der
Religionsgemeinschaft wird sogar verherrlicht, dass Geistliche und sonstige
Nicht-Mediziner an den Genitalien von kleinen Kindern hantieren.  

Die Folgen von Beschneidungen sind lebenslange Traumen, die den Betroffenen
zum Teil klar werden, zum anderen Teil lange Zeit verdrängt werden. Wir
als Betroffene von lebenslangen Traumata durch sexuelle Gewalt und durch
Gewalt in weiteren Formen wissen davon aus eigenen Erfahrungen. Die Politik
trat und tritt die Kinderrechte und die Belange der betroffenen Kinder mit
ihren Füssen.  

netzwerkB fordert die neue schwarz-rote Bundesregierung unter Vorsitz von
Dr. Angela Merkel auf, diese grundgesetzwidrige Änderung unverzüglich zu
revidieren. Medizinische Eingriffe dürfen nicht ohne medizinische
Indikation vorgenommen werden. Sie dürfen nie von Nicht-Medizinern
vorgenommen werden, auch nicht an kleinen Kindern, die sich nicht wehren
können. Solche Eingriffe benötigen der Zustimmung der Betroffenen, zu der
sie erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres wirklich fähig sind.  

Genitale Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit gehören weltweit
geächtet und verboten! Nach Artikel 2 des Grundgesetzes hat „jeder das
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Dies muss auch bei
minderjährigen Kindern das höchste Recht sein.  

Der Sozialausschuss des Europäischen Parlaments fasste am 2. Oktober 2012
einen Beschluss über die körperliche Unversehrtheit von Kindern und
Jugendlichen (Children’s right to physical integrity, Doc. 13042 vom 2.
Oktober 2012).  

Nach § 24 der UN-Kinderrechtskonvention haben die Vertragsstaaten, zu
denen auch Deutschland zählt, „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen
zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder
schädlich sind, abzuschaffen“.  

All diese Normen und Konventionen sind in Deutschland, Europa und weltweit
endlich gesetzlich umzusetzen!  

Am 7. Mai 2014 findet eine Kundgebung ab 11 Uhr vor dem Kölner
Landgericht, Luxemburger Straße 101, und eine Kundgebung ab 12:30 Uhr auf
dem Roncalliplatz am Kölner Dom statt. Am Vortag, 6. Mai 2014, findet in
der Universität zu Köln ein Symposium von 10:30 bis 17:30 Uhr statt.
Veranstalter sind MOGIS e.V. und pro familie NRW e.V. (mehr unter
http://genitale-autonomie.de/)  

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://netzwerkb.org/2012/10/11/beschneidung/  

Freitag, 2. Mai 2014

Angestellte sind verunsichert, ob sie ihre Stelle behalten, und Arbeitgeber, ob sie auch genügend das Recht beachten


(SV) Hier einmal ein lohnenswerter Tipp für Arbeitgeber: Der gesetzliche und flächendeckende Mindestlohn kommt wie geplant zum 01.01.2015. Doch es gelten bereits heute für zahlreiche Branchen gesetzlich oder tariflich verbindliche Mindestlöhne. Ein Sachverhalt, der vielen Arbeitgebern unbekannt ist. Aus diesem Grund haben die Arbeitsrechtler der ETL-Gruppe ihr Dienstleistungsangebot um einen weiteren Service ergänzt. Mit der ETL-Mindestlohnprüfstelle können Arbeitgeber Lohn- und Gehaltszahlungen auf Rechtssicherheit prüfen lassen. 

Arbeitgeber werden in nur drei Schritten durch die Mindestlohnprüfung geführt und erhalten anschließend ihre individuelle Auswertung und Handlungsempfehlung. Beim Prüfvorgang werden Arbeitsverträge u. a. unter den Gesichtspunkten Zugehörigkeit zu einer Branche des Mindestlohnes bzw. branchenübliche Entgeltzahlungen für die maßgebliche Region des Arbeitgebers überprüft. „Wir haben bei der Entwicklung der ETL-Mindestlohnprüfstelle besonders darauf geachtet, dass wir Arbeitgebern, die befürchten, zu geringe Löhne zu zahlen oder gerade mit Forderungen von Jobcentern konfrontiert sind, schnell und unkompliziert Rechtssicherheit bieten können.“, erläutert Dr. Uwe Schlegel, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der zur ETL-Gruppe gehörenden Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.


Die Kosten für die Prüfung sind im Voraus transparent kalkuliert: Die Gebühr beträgt einmalig 240 EUR netto je Arbeitgeber. Interessierte Arbeitgeber können die kostenlose Hotline 0800 7 77 51 11 oder das Kontaktformular der ETL-Mindestlohnprüfstelle unter http://www.etl-rechtsanwaelte.de/mindestlohnpruefstelle  nutzen.                     

Sonntag, 6. April 2014

Arbeitnehmer sind nicht grenzenlos belastbar! Teuerungen überall plus Mehrbelastung Krankenkasse

(SV)

VdK kritisiert Pläne zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Sozialverband VdK lehnt die geplante Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenversicherung als unzureichend ab. „An der grundsätzlichen Schieflage der Lastenverteilung wird sich damit nichts ändern“, kritisiert VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. „Mit dem Einfrieren des Arbeitgeberanteils werden Kostensteigerungen im Gesundheitsbereich, die schon für 2015 absehbar sind, einseitig den Arbeitnehmern und Rentnern durch Zusatzbeiträge aufgebürdet.“ Geplant ist eine Absenkung des Beitragssatzes von 15,5 auf 14,6 Prozent, zunächst paritätisch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf je 7,3 Prozent verteilt. Der Sozialverband VdK geht davon aus, dass die damit fehlenden 11 Milliarden Euro sofort als prozentualer Zusatzbeitrag bei den Arbeitnehmern und Rentnern anfallen werden.
„Schon heute sind viele Menschen mit Zuzahlungen, Aufzahlungen und Aufwendungen für Leistungen, die aus dem Leistungskatalog der Kassen gefallen sind, überproportional belastet. Auch wenn die Zusatzbeiträge jetzt keine Kopfpauschale sein sollen und damit etwas sozialer verteilt werden, ändert das nichts daran, dass die Belastung der Versicherten schon heute groß genug ist“, so Mascher zu den bekannt gewordenen Plänen. Zusatzbeiträge belasten das Budget einkommensschwächerer Menschen, Älterer und chronisch Kranker deshalb in besonderem Maße. „Hier erwarten wir wenigstens, dass durch eine Überforderungsklausel der ungehemmte Beitragsanstieg für Arbeitnehmer begrenzt wird.“
Grundsätzlich plädiert der Sozialverband VdK für eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung: „Gesundheitsversorgung von Alten, chronisch Kranken und armen Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich auch die Arbeitgeber und Gutverdienende beteiligen müssen“, betont die VdK-Präsidentin. Zudem seien viele Krankheiten nachweislich verursacht durch schlechte Arbeitsbedingungen, Stress und Überlastung am Arbeitsplatz: „Die Arbeitgeber dürfen nicht aus der Verantwortung genommen. Deshalb dürfen die Arbeitgeber bei der Finanzierung der steigenden Gesundheitskosten auch in Zukunft nicht außen vor bleiben.“

Ist Pädophilie hinderlich für Regierungsarbeit?

(SV)

netzwerkB Pressemitteilung vom 24.02.2014

Prof. Beier fordert eine rationale Debatte über Pädophilie und meint
Pädophile seien für hohe Regierungsämter geeignet
(http://www.epochtimes.de/Sexualmediziner-fordert-rationale-Debatte-ueber-Paedophilie-a1132717.html)

netzwerkB wendet sich entschieden gegen dermaßen verantwortungslose
Äußerungen.

Die geistige Nähe zu den Forderungen der Pädophilenbewegung der
1980er-Jahre ist allzu offensichtlich. Auch damals wurde eine rationale
Debatte gefordert, die sich auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse der
damaligen Zeit stützen sollte, wobei solche mehr oder weniger
wissenschaftlichen Erkenntnisse gemeint waren, die Pädophilie
verharmlosten.

Auch, dass eine kriminelle Neigung, nämlich die, Kindern sexualisierte
Gewalt anzutun, in eine „sexuelle Präferenz“ umgedeutet wird, ist
O-Ton der Pädophilenbewegung.
Damals wurde und heute wird von Prof. Beier argumentiert, dass Pädophilie
eine ganz normale sexuelle Orientierung wie Heterosexualität oder
Homosexualität sei. Kein Wort zum Thema Machtmissbrauch durch das
Altersgefälle und zu den Folgen für die Opfer.

Außerdem argumentierte man damals, dass es „gute“ und „böse“
Pädophile gäbe. Beier differenziert zwischen Pädophilen, die ihre
Neigung im Griff haben und denen, die es nicht haben. Auch Beiers
Intention, „tabufrei“ zu diskutieren entspricht dem Jargon der
Pädophophilie-Aktivisten. Insofern ist es nicht verwunderlich, wenn Beiers
Argumentation wie ein déjà-vu wirkt.

Fraglich ist, ob es sich bei seinen Äußerungen um einen Fall von koketter
Selbstüberschätzung handelt (er suggeriert, dass seine Therapie dermaßen
„sicher“ sei, dass sogar hohe Verantwortungsträger ihre „Neigung“
dadurch ausreichend im Griff haben könnten) oder um gezielte Werbung für
sein Projekt, das auch politische Akzeptanz braucht, um weiterhin
finanziert zu werden (derzeit jährlich 250.000 Euro). Schließlich ist ja
eine entschiedene Fürsprecherin dieses Projekts (und Mitglied der
Humanistischen Union, die jahrelang für die Belange von Pädophilen
eintrat und sich nicht von Pädophilie-Aktivisten in ihren Reihen trennen
mag), nämlich Sabine Leutheuser-Schnarrenberger nicht mehr im Kabinett.

netzwerkB kritisierte das Projekt bereits 2011:
http://netzwerkb.org/2011/10/22/pressemitteilung-netzwerkb-kritisiert-praventionsprojekt-dunkelfeld/

Beim Ruf nach Mitgefühl für Pädophile (also auch für potentielle
Straftäter) muss zwangsläufig das Opfer aus dem Blick geraten. Aus der
Täterpsychologie weiss man, dass es eine wirksame Taktik von Tätern ist,
sich als Opfer darzustellen und damit das aufbegehrende Opfer zum Täter zu
machen (Täterverdrehung).

Auf die politische Debatte bezogen bedeutet dies, dass der Fokus auf die
„armen Pädophilen“ gerichtet wird und weg von den Betroffenen.

Von einem pädophilen Politiker weiss man nicht, ob er bereits zum Täter
geworden ist, auch wenn er nicht vor Gericht gekommen ist. Niemand, auch
kein Prof. Beier kann garantieren, dass ein derart veranlagter Politiker
nicht zum Täter wird. Daher ist Beiers Äußerung höchst
verantwortungslos.

Ganz besonders problematisch wäre ein ranghoher pädophiler Politiker auch
deshalb, weil er – Pädophile sind gut vernetzt – eine schützende Hand
über alle möglichen Pädokriminellen halten könnte. Eine Horrorvision.

Kaum vorstellbar auch, dass ein pädophiler Politiker sich für eine
schärfere Bestrafung von Sexualstraftätern oder für Opferschutz und
Betroffenen-Hilfen einsetzt. Gerade die jetzige Debatte um sog.
Posing-Bilder, verdeutlicht das. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein
Konsument von derartigem Material – hier Edathy – sich für ein Verbot
des Stoffes, nach dem er süchtig ist, einsetzt.

Beier zeigt sich einmal mehr als Fürsprecher von pädophilen Interessen.
Und das auf Staatskosten.  

Weiterführende Quellen:

Über pädophile Netzwerke:
http://berger-odenthal.de/aktuell/a-100326.htm

Über die Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität:
http://www.vachss.de/mission/berichterstattung/ahs.htm

Prof. Beier 2006 bei Menschen bei Maischberger
http://www.youtube.com/watch?v=fgINUibUFdQ&feature=youtu.be

Prof. Beier 2007 bei Johannes B. Kerner
http://www.youtube.com/watch?v=aZ2e51Oq36o&feature=youtu.be

Montag, 24. März 2014

Die frühere Ministerpräsidentin Julia Timoschenko zur Behandlung in der Berliner Charité

(SV)

© Charité Berlin
Das Behandlerteam in der Charité hält eine weitgehen-
de Genesung von Julia Timoschenko, der früheren Mi-
nisterpräsidentin der Ukraine für möglich.


Nach drei Bandscheibenvorfällen während ihrer Haft in mehreren Gefängnissen und
Gefängniskliniken in der Ukraine könne sich die ukrainische Präsidentschaftskandidatin derzeit nur mit Rollator fortbewegen, informiert Charité-Chef Einhäupl. Es herrsche aber große Zuversicht, dass sie wieder auf die Beine komme und wieder frei laufen könne.Timoschenko war am Freitagabend aus Dublin in Berlin eingetroffen, wo sie am Treffen der Europäischen Volkspartei im Vorfeld der Europawahlen teilgenommen hatte.

Die Berliner Ärzte hatten Timoschenko bereits in der Ukraine mehrmals untersucht, zuletzt vor einem Jahr. Die Ex-Regierungschefin, die in einem umstrittenen Verfahren wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war, hatte alle invasiven Behandlungen in der Ukraine aus Furcht vor einem Anschlag abgelehnt. Die ukrainischen Ärzte in der Gefängnisklinik von Charkow hätten allerdings zu ihrer Ehrenrettung Timoschenko "sehr engagiert" betreut und sie auch vor Ort weiter behandeln können. Das hatte die 53-Jährige jedoch abgelehnt. Die Patientin habe in der Haft ihre die Wirbelsäule stützende tiefe Muskulatur weitgehend verloren. Außerdem sei ihr rechtes Bein wegen der Schonhaltungen stark geschwächt.

Timoschenko ist zwar auf Einladung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Deutschland, bezahlt ihre Klinikrechnung als Privatpatientin aber selbst. Die Charité, Vivantes und möglicherweise weitere Kliniken behandeln auch andere ukrainische Staatsbürger, die während der politischen Wirren im Februar verletzt worden seien, allerdings auf Klinikkosten.










Donnerstag, 20. März 2014

Wollen Sie mit Ihrem Erspartem für Managementfehler der Bank haften? Die EU-Regelung soll im April 2014 verabschiedet werden

(SV)

Petition

Schützt unser Erspartes vor der Zockerei der Banken!
Sehr geehrte Abgeordnete des Europäischen Parlaments,
hiermit fordern wir, die deutschen Wähler, Sie dazu auf, unser Sparvermögen vor der Zwangsabgabe zu schützen und den im Europäischen Parlament geplanten Beschluss der folgenden Vorhaben zu verhindern:
  • „EU-Verordnung zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Bankenabwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und Rates“
  • „EU-Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG und 82/891/EG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG und 2011/35/EG sowie der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010“.
Die oben genannte EU-Verordnung und -Richtlinie beabsichtigen die Schaffung einer Europäischen Bankenunion. Fester Bestandteil der Bankenunion soll nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission und des Rates der EU ein Abwicklungsinstrument sein, das vorsieht, im Falle einer Bankenpleite auch die Bankkunden an der Rettung der Bank durch eine Zwangsabgabe zu beteiligen. Dies ermöglicht die oben genannte EU-Richtlinie in Art. 43 d) in Verbindung mit Art. 38 a) und der Richtlinie 94/19/EG.
Diese Regelung über eine Zwangsabgabe stellt einen Paradigmenwechsel dar, der einfache Bankkunden und Sparer zu Bürgen für die risikoreichen Investitionen von Banken macht. Da der einfache Bankkunde in der Regel jedoch keine Einflussmöglichkeiten und vor allem keine Informationen über die Geschäfte und Investitionen seiner Bank hat, ist es nicht nachzuvollziehen, warum Sparer und Bankkunden mit ihrem Vermögen für die verfehlten Investitionen ihrer Bank haften sollen. Die Umsetzung einer solchen Zwangsabgabe bedeutet in ihrer Konsequenz, dass Bankkunden für die Risiken der Geschäfte ihrer Bank haften, nicht aber an den Gewinnen beteiligt werden. Eine derartige Blankobürgschaft durch die Sparer und Bankkunden ist absolut inakzeptabel.
Daher machen wir von unserem Petitionsrecht aus Art. 227 AEUV, unter Einhaltung der dort genannten Anforderungen, Gebrauch und fordern Sie auf, die entsprechenden Regeln im Europäischen Parlament abzulehnen, sodass Bankkunden bzw. Sparer nicht für das Fehlverhalten ihrer Bank haftbar gemacht werden können.


Ziele der Petition:

Schaffung einer informierten Öffentlichkeit zur Bankenunion bzw. Zwangsabgabe
Die Verhandlungen zur Europäischen Bankenunion und Zwangsabgabe wurden in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen und diskutiert. Die Auswirkungen sind aber zu gravierend, als dass diese im Geheimen verhandelt werden sollten. Daher ist es unser erklärtes Ziel, die Öffentlichkeit über die drohenden Konsequenzen der Bankenunion für EU-Bürger zu informieren.
Sensibilisierung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments für die Auswirkungen der Bankenunion und Zwangsabgabe
Mit der Petition möchten wir die Abgeordneten auf die Konsequenzen ihrer Entscheidung hinweisen und ihnen mit einer möglichst großen Unterstützerzahl aufzeigen, dass die europäischen Wähler die Beteiligung der Sparer bei der Rettung von Banken nicht hinnehmen.
Verhindern der Abstimmung im Europäischen Parlament
Die Europäische Bankenunion stellt einen Paradigmenwechsel dar, durch welchen systemimmanente Banken nicht mehr Pleite gehen können. Das erste Mal werden per Gesetz die Sparer in die Pflicht genommen und sollen sich an der Rettung von Banken mit ihrem Ersparten beteiligen. Diese weitreichenden Entscheidungen dürfen nicht ohne eine umfassende öffentliche Debatte verabschiedet werden. Daher muss die Bankenunion bei der Abstimmung im Europäischen Parlament zunächst abgelehnt und ein breiter gesellschaftlicher Konsens ermöglicht werden. Nächste Schritte:
Gewinnung von Unterzeichnern für die Petition
Bis zum anvisierten Termin der Abstimmung Mitte April im Europäischen Parlament werden wir uns bemühen, möglichst viele Unterzeichner für die Petition zu gewinnen, um so einen möglichst großen Druck auf die Europaparlamentarier aufzubauen.
Übergabe der Petition beim Europäischen Parlament
Rechtzeitig vor der Abstimmung im Europäischen Parlament werden wir, voraussichtlich zwischen dem 7. und 11. April, die Petition formgerecht im Europäischen Parlament einreichen. Darüber hinaus wollen wir die Petition persönlich einem Abgeordneten des Europäischen Parlaments übergeben und ihm in einem persönlichen Gespräch unsere Bedenken erläutern und nachdrücklich auf eine Verhinderung der Abstimmung hinwirken.
                                                             
                                                                           
PETITION ZEICHNEN
Verantwortlich:
FID Verlag GmbH
Koblenzer Straße 99
53177 Bonn - Bad Godesberg

Telefon: 02 28 / 9 55 04 30
Fax: 02 28 / 82 05 57 36

Internet: http://www.volkspetiton.org/
E-Mail: petition@fid-verlag.de
Pressekontakt: presse@fid-verlag.de

USt.-ID: DE 811270471
Amtsgericht Bonn, HRB 7435

Geschäftsführung: Helmut Graf

Dienstag, 18. März 2014

Buchreihe für Bürgerforumsthemen: Wer hat Missstände am eigenen Leib erlebt und gespürt? Wer will dringend mitteilen, was im Alltag untergeht, aber gravierende Ausmaße und Folgen bedeuten kann?

(SV)

Im SV Verlag gibt es die Möglichkeit, Titel für eine neue Reihe zu schreiben oder seine vorhandenen Manuskripte einzureichen.

Sie heißt Wie das Leben so spielt und sammelt Autobiographisches, Erdachtes, Ungeheuerliches, wobei hier an alle Vorkommnisse gedacht ist, ob politischer, gesellschaftlicher, ökonomischer oder persönlicher Natur.


Ich möchte alle Interessierten anregen, ihre Erlebnisse mit mir vorab zu diskutieren oder bereits als fertiges Manuskript einzureichen.

Der Band 1 in der Reihe dreht sich um Ausbeutung, Betrug im Grauzonenarbeitsmarkt der Subunternehmer für ausländische Arbeitskräfte, die als Billig(st)kräfte eingesetzt werden.

 

Neue Reihe: Wie das Leben so spielt
Autobiographisches/ Erdachtes/ Ungeheuerliches
ab März/April 2014

VORBESTELLBAR

Band 1:
Stefan Vieregg (Hrsg.)

Deutschland - mein Herz schlägt nicht für dich
Chronologie eines Existenzkampfes
von Ana Feory

E-Book, ca. 120 S., 10,99 €, ca. 15 Abb.         Ihr Preis: 10,99 €      



Montag, 17. März 2014

Auffälligkeiten im Bundestag: Schnell an der Öffentlichkeit vorbei abgestimmt.

(SV)

Handstreich im Bundestag: Wie Abgeordnete um 0:25 Uhr ein Bürgerrecht aushebelten

Veröffentlicht am 
14.03.2014 um 14:30
 von 
Martin Reyher
 in 
BundestagTransparenz
In gerade einmal 53 Sekunden hat der Bundestag im vergangenen Juni - 14.06.2013, 0:25 Uhr, ein Auskunftsrecht für Bürger und Journalisten ausgehebelt. Dadurch sollte offenbar verhindert werden, dass ein kritischer Bericht über die Fraktionsfinanzen an die Öffentlichkeit gelangt. Die Nacht- und Nebelaktion war derart gut getarnt, dass sie bis jetzt niemandem auffiel.
Bereits am 9. Juli 2012, um 20:51 Uhr, wurde ein ähnlicher Versuch der Vertuschung gestartet:  Ganz Deutschland schaut damals Fußball, Deutschland spielt im EM-Halbfinale gegen Italien, als im Deutschen Bundestag knapp zwei Dutzend Abgeordnete im Eilverfahren - Reden werden zu Protokoll gegeben - das Meldegesetz verabschieden. Eine verbraucherfreundliche Regelung zum Schutz von persönlichen Daten hatte der zuständige Ausschuss tags zuvor in nicht-öffentlicher Sitzung aus dem Gesetzestext gekippt. Der Handstreich beim Meldegesetz flog nach nur wenigen Tagen auf.

Mittwoch, 26. Februar 2014

Unternehmer-Schmiergelder und Korruption bei den Abgeordneten?

(SV)

Hier kann man dagegen stimmen, eine eigene Petition von abgeordnetenwatch:

http://beta.abgeordnetenwatch.de/petitionen


Außerdem:
Abgeordnetenbestechung: bestrafen! #korrupt

Adressat: Alle Mitglieder des Bundestags
Unglaublich, aber wahr: Abgeordnetenbestechung war bis vor kurzem in Deutschland (bis auf den direkten Stimmenkauf) nicht strafbar.
Während aktuell 170 Staaten eine UN-Konvention gegen Korruption bereits umgesetzt haben, wurde dies in Deutschland über zehn Jahre lang blockiert.

Benötigte Unterschriften: 

75 000
51 263 unterstützen die Petition

Montag, 3. Februar 2014

Missbrauchsopfer prozessierte viele Jahre gegen den Staat (Irland) und bekam nun Recht in Straßburg

(SV)

netzwerkB-Pressemitteilung vom 3. Februar 2014

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Staaten haften auch für
unterlassene Hilfe bei Missbrauchsfällen in kirchlichen und privaten
Einrichtungen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) in Straßburg
verurteilte in der letzten Woche in dem Fall O`Keeffe gegen Irland den
irischen Staat zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 30.000 Euro
an eine heute 50-jährige Irin, welche als Neunjährige 1973 durch den
Direktor ihrer Schule mehrfach sexuell missbraucht wurde.

Das Urteil verpflichtet den irischen Staat zwar nicht zur Änderung oder
zum Erlass von Gesetzen und entfaltet auch keine unmittelbare Wirkung in
anderen bzw. für andere Staaten.

Dennoch ist das Urteil als äußerst beachtlicher Schritt des Gerichtshofs
zu werten.

Hintergrund des Urteils ist insbesondere die Tatsache, dass es bereits vor
den durch die Klägerin erlittenen Missbrauchsfällen Beschwerden und
Anzeigen der Mutter eines anderen Kindes aufgrund sexueller Übergriffe an
der Schule gegeben hatte, es jedoch weder zu einem Ermittlungsverfahren,
noch zum Ergreifen von Schutzmaßnahmen gekommen war.

Der für die Schulaufsicht zuständige katholische Geistliche hatte der
Mutter des Kindes lediglich geraten, dass das Mädchen künftig Hosen statt
Kleider tragen solle.

In den innerstaatlichen Vorinstanzen in Irland wies – wie auch in anderen
Ländern nahezu typisch – der Staat die Verantwortung für das Leid der
Klägerin und zahlreicher weiterer ehemaliger Schüler mit dem Argument von
sich, dass die betroffenen Schulen von der katholischen Kirche verwaltet
wurden und nicht vom Staat selbst. In den Schulalltag mische sich der Staat
nicht ein.

Besonders perfide erscheint in diesem Zusammenhang, dass sowohl der
Klägerin als auch über einhundert weiteren Klägern nach der Abweisung
der Klage durch den irischen Supreme Court, dem höchsten irischen Gericht,
von staatlicher Seite damit gedroht wurde, dass sämtliche Gerichtskosten
gegenüber den Klägern geltend gemacht werden würden, falls diese ihre
Klagen nicht endgültig fallen ließen.

Die Klägerin ließ sich hiervon jedoch glücklicherweise nicht
abschrecken, rief stattdessen den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte an und bekam – nach einem insgesamt 15 Jahre andauernden
Rechtsstreit – von diesem die Bestätigung, dass sie unmenschliche und
entwürdigende Behandlung erlitten habe und angesichts des Verhaltens des
irischen Staates der Möglichkeit beraubt worden sei, sich Recht zu
verschaffen. Daher habe die Klägerin einen Anspruch auf Genugtuung und sei
zu entschädigen, so der Gerichtshof.

Insbesondere stellte der Gerichtshof in seinem Urteil ausdrücklich fest,
dass der Staat die Verantwortung dafür trage, dass alle Kinder in ALLEN
Schulen vor Missbrauch und vergleichbaren Übergriffen geschützt werden
und dass Mechanismen bestehen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen
zu können.

Was zunächst wie eine Selbstverständlichkeit klingt, entpuppt sich bei
genauerer Betrachtung als Aussage mit weitreichenden Konsequenzen.

Vereinfacht ausgedrückt, verdeutlichte der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte mit diesem Ansatz erstmals seine Auffassung, dass ein Staat
sich seiner staatlichen Schutzpflichten nicht dadurch „entledigen“
kann, indem er typischerweise staatliche Aufgabenbereiche auf kirchliche
oder private Einrichtungen überträgt.

Das heißt konkret, dass ein Staat auch für den Schutz von Schülern in
kirchlichen oder allgemein religiösen sowie in privaten Einrichtungen
verantwortlich ist und dementsprechend beim Auftreten von sexuellen
Übergriffen auf Schüler haftbar gemacht werden kann, wenn sich
herausstellt, dass diese Schutzpflichten nicht oder nicht ausreichend
eingehalten oder gar ignoriert worden sind.

Diese Aussage des Gerichtshofs wird künftig auch durch die Gerichte in
anderen Staaten Berücksichtigung zu finden haben, welche die Europäische
Menschenrechtskonvention ratifiziert haben, somit auch in Deutschland.

Bedeutung kann dies in Deutschland vor allem in all jenen Fällen erlangen,
in welchen der Staat - nachweislich - „sehenden Auges“ seiner
Verantwortung zum Schutz Minderjähriger vor sexuellen oder sonstigen
Übergriffen nicht in ausreichender Weise nachgekommen ist, etwa trotz
Kenntnis von aufgetretenen Missbrauchsfällen in Heimen, Schulen oder
sonstigen Einrichtungen, unabhängig von deren Trägerorganisation und
Ausgestaltung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2004 („Fall Görgülü“) die
Pflicht der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit zur Berücksichtigung der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
festgestellt.

Es besteht somit durchaus Hoffnung auf eine künftig
betroffenenfreundlichere Rechtsprechung als in der Vergangenheit, auch wenn
der (Rechts-)Weg bis zur Durchsetzung von Opferrechten nach wie vor lang
und steinig bleiben wird.

Mittwoch, 29. Januar 2014

Rheinland-Pfalz: Strafbarkeitslücke bei sexuellem Missbrauch von Schülern muss endlich geschlossen werden

(SV)

"Schüler müssen besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden"“, so heute der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Axel Wilke.

Die Landesregierung habe zwar vor mehr als einem Jahr eine entsprechende Bundesratsinitiative angekündigt. Einen konkreten Antrag habe man bislang aber nicht zu Gesicht bekommen, kritisiert Wilke. Seine Fraktion habe daher heute erneut einen entsprechenden Antrag beschlossen. Mit ihm solle eine Strafbarkeitslücke im Gesetz geschlossen werden. „


Die Schule sei für die Entwicklung und Ausbildung junger Menschen von wesentlicher Bedeutung. Schüler müssten deshalb im schulischen Raum unter dem uneingeschränkten staatlichen Schutz stehen. Das beinhalte auch den umfassenden Schutz von Schülern vor sexuellen Grenzüberschreitungen. Eltern erwarteten deshalb völlig zu Recht, dass sexuelle Übergriffe in jedem Fall strafrechtlich verfolgt und sanktioniert würden. 

Die derzeitige Regelung im Strafgesetzbuch werde diesem Anspruch allerdings nicht immer gerecht. Beispielsweise könnten Zweifel an einer Strafbarkeit bestehen, wenn ein Lehrer den Schüler nur aushilfsweise betreute. Eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs könne dann von Zufällen abhängen –etwa von der konkreten Zahl von Vertretungsstunden, die der Lehrer gehalten habe. Hierdurch bedingt seien in der Vergangenheit einzelne Entscheidungen, die das derzeit geltende Recht anwendeten, auf Unverständnis in der Öffentlichkeit gestoßen. Diese Lücke im Gesetz müsse geschlossen werden. 

Die Landesregierung sehe das auch so, ist einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag aber bislang schuldig geblieben. Schüler müssten im schulischen Raum endlich umfassend vor sexuellen Übergriffen geschützt sein, –gegenüber jedem Lehrer ihrer Schule und unabhängig vom Stundenplan!“ So der CDU-Sprecher. 

Hintergrund: 
Auf Antrag der CDU-Fraktion hatte sich der rheinland-pfälzische Landtag bereits im Frühjahr 2012 mit dem Thema befasst (vgl. Drs. 16/1192). Einstimmig hatte der Landtag die Landesregierung seinerzeit aufgefordert, „umfassend, aber zügig zu prüfen, ob eine Klarstellung bzw. Neufassung der Tatbestandsvoraussetzungen des §174 Abs. 1 Nr. 1 StGB ein geeignetes Mittel ist, sexuellen Übergriffen in Obhutsverhältnissen noch besser zu begegnen“ (vgl. Drs. 16/1544, Plenarprotokoll 16/33, S. 2060ff.). 

 Im November 2012 hat die rheinland-pfälzische Landesregierung angekündigt, „nun“ konkrete gesetzliche Änderungen im Strafgesetzbuch vorzuschlagen (Pressemeldung des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 14. November 2012). Dessen ungeachtet ist sie bislang nicht mit einem konkreten Entwurf in Erscheinung getreten.

MEINUNG:
Die Christen aller Fraktionen sind ja nun seit Jahren auch und gerade mit Übergriffen im pädagogisch-betreuenden Bereich der katholischen Kirche befasst. Hierzu wurde unlängst ja eine Kommission zur Beobachtung, Beurteilung und Behandlung der individuellen Übergriffe vom Vatikan eingerichtet, gleichzeitig aber wurden 400 Versetzungen unter Benedikt XVI ausgesprochen, um keine Verschlimmerungen oder Bekanntwerden der Übergriffe zu provozieren. Hier fehlt eindeutig eine Petition an die Regierung, dass zukünftige Amtsinhaber in Schulen, und an die Kirche, dass Priesteranwärter und alle anderen pädagogischen Kräfte vor Antritt auf ihre pädophile Neigung hin psychologisch getestet werden sollen, mit regelmäßigen Wiederholungstests.  

Teilschrittchen geschafft, Gleichstellung der Mütter weiter unterdrückt, Erwerbsminderungsrentner immer noch mit darwinistischem Unverständnis eingestuft

(SV)

VdK fordert Nachbesserungen beim Rentenpaket

„Nach Jahren des Stillstands begrüßen wir die sozial gerechtere Ausrichtung des Rentenpakets der Bundesregierung. Es gibt aber noch etliche Fallstricke für viele Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang unseren Sozialstaat gesichert haben“, so kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, die vom Bundeskabinett heute beschlossenen Verbesserungen für Rentnerinnen und Rentner.
Der VdK fordert aber trotzdem noch Nachbesserungen und warnt davor, diese als „weitere Geschenke“ abzutun: „Rentnerinnen und Rentner haben in den vergangenen Jahren genug zurückstecken müssen. Es geht jetzt um das Einlösen legitimer Ansprüche.“

Eine Kernforderung des größten deutschen Sozialverbands haben CDU/CSU und SPD in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Die Besserstellung von Müttern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, ist auch ein großer Erfolg des VdK, so Mascher. Dennoch fehlt nach Meinung des VdK der letzte notwendige Schritt, nämlich die vollständige Gleichstellung aller Mütter: „Wir bleiben bei unserer Forderung nach Anerkennung der vollen drei Erziehungsjahre, wie es bisher schon für jüngere Mütter Gesetz ist.“ Die geplante Finanzierung der höheren Mütterrenten aus der Rentenkasse bezeichnete Mascher als „kurzsichtig und ungerecht gegenüber den Beitragszahlern“. Der VdK beharrt auf einer Finanzierung über Steuereinnahmen: „Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, eine Leistung des Familienlastenausgleichs, und keine unseres Rentenversicherungssystems.“ Da alle Mütter davon profitieren, könne es nicht angehen, dass bei der Finanzierung bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Beamte oder Selbstständige außen vor bleiben.

Grundsätzlich begrüßt der VdK die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren. „Für langjährig Versicherte ist das eine Anerkennung ihrer Lebensleistung“, meint Ulrike Mascher. Der VdK sieht aber angesichts der Forderungen nach flexibleren Übergängen für besonders belastete Personengruppen noch erheblichen Regelungsbedarf.

Einen Fortschritt sieht Mascher beim Thema Erwerbsminderungsrente. Die Anhebung der Zurechnungszeiten von 60 auf 62 Lebensjahre werden eine Anhebung der Rentenbezüge mit sich bringen. „Erwerbsminderungsrentner sind besonders oft von Armut bedroht, deshalb war das ein längst überfälliger Schritt“, so Mascher. „Seit 2001 sind die Zahlbeträge der Erwerbsminderungsrenten wegen der hohen Abschläge rasant gesunken, die Bestandsrentner sollten deshalb unbedingt auch von der Anhebung der Zurechnungszeiten profitieren.“ Grundsätzlich bleibt der VdK bei seiner Forderung, die Abschläge für Erwerbsminderung von derzeit 10,8 Prozent komplett abzuschaffen: „Hier wird so verfahren, als würde jemand freiwillig früher in Rente gehen. Wer wegen Krankheit früher aus dem Beruf aussteigen muss, hat aber keine andere Wahl und sollte dafür nicht auch noch mit Abschlägen bestraft werden.“
Insgesamt vermisst der Sozialverband VdK im Rentenpaket geeignete Maßnahmen, um das Rentenniveau wenigstens auf dem heutigen Stand zu halten. Kürzungsfaktoren in der Rentenformel wie der Nachhaltigkeitsfaktor müssen ebenfalls abgeschafft werden: „Die Gefahr der Altersarmut ist noch lange nicht gebannt. Die Renten müssen wieder im Gleichschritt mit den Löhnen steigen.“

Samstag, 18. Januar 2014

400 Versetzungen im Kirchendienst = 400 Vertuschungen unter Papst Benedikt XVI

(SV)



Foto: Pfarrer Alfons Kamphusmann und eines seiner vielen Opfer


Der frühere Papst Benedikt XVI. hatte 2011 und 2012 Hunderte Priester wegen Pädophilie-Vorwürfen in den Laienstand versetzt. Die Opfer werden nach wie vor ausgegrenzt, verschwiegen, verleugnet und vertuscht.
Dass eine Täterorganisation ihre eigenen Verbrechen aufarbeiten könnte, ist ein Irrglaube, was das nachfolgende Beispiel beweist:


Serientäter Pfarrer Alfons Kamphusmann
Lebenslauf und Tatorte
  • geb. am 10.10.1924 in Wanne-Eickel
  • Priesterweihe am 29.03.1952 in Paderborn
Tatort Bistum Magdeburg:
  • 1950 Gerbstedt (zwischen Eisleben und Hettstedt)
  • danach in Hettstedt
  • 1952 Vikar und Kurator Propstei zu Halle (Elisabeth-Krankenhaus)
  • 1952 Vikar Droyßig
  • 1959 Vikar Delitzsch
Tatort Bistum Erfurt:
  • 1967 Vikar Nordhausen
Tatort Bistum Magdeburg:
  • 1970 Pfarrvikar Langenweddingen
  • 1974 Pfarrer Hecklingen
  • 1989 Pfarrer Piesteritz
  • 1990 Geistlicher Rat
Tatort Erzbistum Paderborn:
  • 1992 Subsidiar in Wanne Eickel
Tatort Bistum Limburg:
  • 1992 Subsidiar in Niedertiefenbach
Tatort Bistum Trier:
  • 1996 Subsidiar in Berus
Tatort Bistum Magdeburg:
  • 1997 Magdeburg
Kamphusmann ist verstorben am 25.01.1998 in Magdeburg (Klinik St. Marienstift) und am 29.01.1998 in Wanne-Eickel beigesetzt.
Im Nachruf von der katholischen Kirche stand: “Sehr schlicht und selbstlos, freundlich und immer hilfsbereit tat er seinen Dienst. Manche bleibende Bekanntschaft und Freundschaft zeugen von seiner Menschenfreundlichkeit und Beliebtheit.”
Pfarrer Alfons Kamphusmann war ein Serientäter. Er wurde immer wieder stillschweigend “strafversetzt” wenn in der jeweiligen Kirchengemeinde über seine Verbrechen gesprochen wurde.
Geld gegen Schweigen
Der Bischof von Magdeburg Dr. Gerhard Feige hat 2003 versucht, ein Opfer mit 25.000 Euro wieder zum Schweigen zu bringen.
Kenntnis von den Verbrechen
Papst Johannes Paul II, Papst Benedikt XVI., so wie Papst Franziskus hatten/haben Kenntnis von den Verbrechen des Serientäters Pfarrer Alfons Kamphusmann. Den Opfern wurde bisher nicht geholfen – sie werden nach wie vor ausgegrenzt, verschwiegen, verleugnet und vertuscht.
-
Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
presse [at] netzwerkb.org
www.netzwerkB.org


Montag, 13. Januar 2014

Dauerbeschuss für Onliner - vom Bankbetrug über Spamüberfall mit Tücken bis zum Reinfalleinkauf in Shanghai. HEUTE: Das Banking






Angriffe auf das Online-Banking bei der Sparkasse 

(SV) Aus aktuellem Anlass warnt die Sparkassengruppe vor zwei Betrugsvarianten beim Online-Banking: - Gefälschte E-Mails im Namen der Sparkasse wg. vermeintlicher SEPA-Umstellung - Banking-Trojaner, die eine angebliche Sicherheitskontrolle durchführen 

 1)

 Bei der ersten Variante erhalten Sie gefälschte E-Mails (Phishing-Mails) im Namen der Sparkasse. Unter dem Vorwand einer vermeintlichen SEPA-Umstellung werden Sie dort auf eine nachgebildete Banking-Seite gelockt, die der Original-Seite der Sparkasse nachempfunden ist. Sie können diese Fälschung daran erkennen, dass hier im Gegensatz zu der originalen Sparkassen-Web-Seite kein Schlosssymbol in der Adressleiste Ihres Browsers angezeigt wird. Auf dieser Web-Seite werden u. a. Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking und Ihre Telefonnummer erfragt. Die erfragte Telefonnummer nutzen die Betrüger, um im Namen der Sparkasse bei Ihnen anzurufen. In dem Telefonat sollen Sie unter einem Vorwand dazu verleitet werden, eine TAN zu nennen, die die Betrüger dann für eine betrügerische Überweisung missbrauchen. Die zweite Betrugsvariante betrifft PCs, die mit einem speziellen Banking-Trojaner infiziert sind. Solche Trojaner werden auf Ihrem PC direkt nach Ihrer Anmeldung zum Online-Banking aktiv. Dort wird Ihnen vorgetäuscht, dass aufgrund von Änderungen an Ihrem Computer eine Sicherheitskontrolle durchgeführt wird und Sie deshalb eine TAN eingeben sollen. In Wirklichkeit wurde allerdings vom Trojaner im Hintergrund eine Überweisung vorbereitet, die mit der eingegebenen TAN bestätigt werden soll. Sofern Sie den Anweisungen des Banking-Trojaners folgen und eine TAN eingeben, wird also eine Überweisung auf ein Konto der Betrüger durchgeführt. Das Computer-Notfallteam der Sparkassen-Finanzgruppe warnt dringend vor diesen Betrügereien. Sofern Sie trotzdem Daten eingegeben, einen verdächtigen Telefonanruf oder die Aufforderung zu einer Rücküberweisung erhalten haben, melden Sie sich umgehend bei Ihrer Sparkasse. 


 2) 

 Verbreitung eines Banking-Trojaners per E-Mail im Namen der Telekom Deutschland GmbH Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen verschiedener Firmen verbreitet, die darauf abzielen, Ihren PC mit einem Banking-Trojaner zu infizieren. Die deutschsprachigen E-Mails haben Betreffzeilen wie "Ihre Telekom Mobilfunk RechnungOnline für Geschäftskunden 050592725535646573 vom 06.01.2014 des Kundenkontos 387387679622", "Telefonrechnung NTTCable Januar 2014" oder "Information zu: Überweisung/Umbuchung #712542619674526811". Sie enthalten einen Link zum Herunterladen eines Zip-Archivs. Dieses Zip-Archiv enthält eine Datei, bei der es sich um einen Banking-Trojaner handelt. Wenn Sie diese Datei öffnen, wird der Trojaner auf Ihrem PC installiert. Der Trojaner kann alle Ihre eingegebenen Zugangsdaten wie Kennung und Passwörter mitlesen. Hierzu zählen auch Ihre Zugangsdaten zum Internet-Banking. Daneben ist es auch möglich, dass der Trojaner Sie auffordert, im Rahmen einer vermeintlichen Sicherheitskontrolle eine TAN einzugeben, die Sie mit Hilfe Ihres TAN-Generators generieren sollen bzw. per SMS erhalten haben. In Wirklichkeit dient die TAN jedoch zur Durchführung einer betrügerischen Überweisung. Das Computer-Notfallteam der Sparkassen-Finanzgruppe warnt darum dringend vor diesen E-Mails. Bitte prüfen Sie E-Mails immer sorgfältig auf Unstimmigkeiten bevor Sie einen Anhang öffnen. In Anhängen kann sich Schad-Software verbergen. Bitte lassen Sie im Verdachtsfall Ihren PC von einem Fachmann überprüfen. Sofern Sie den Anhang geöffnet haben, setzen Sie sich bzgl. der Sperrung ihres Internet-Banking-Zugangs umgehend mit Ihrer Sparkasse in Verbindung.

Sonntag, 29. Dezember 2013

Diskussionspunkt 5-jährige Legislaturperiode


(SV) Die Diskussion zur Verlängerung der Legislaturperiode auf 5 Jahre ist nicht neu. Jetzt ist eine 2/3-Mehrheit für eine Änderung da. Der Bürger kann noch laut nachdenken, ändern wird er nicht mehr viel. Es sei denn, es würden Petitionen und Millionen Unterschriften vorgelegt, die eine kurze Unterbrechung der Mechanik bewirken.

Damit wir sparen und der Bundestag effektiver arbeiten kann, soll alles eingeführt werden. Wie wäre es, wenn durch eine Radikalverschlankung des Staates Geld gespart werden würde und der entsetzliche Gesetzesverhau ausgedünnt würde auf weniger und angemessene und handlungsnahe Leitgesetze? Wenn die Bürger endlich eingebaut würden in die Entscheidungsfindung - z.B. per Onlinevotum.

Eine Verlängerung der Legislaturperiode heißt auch, dass ungeliebte, abgelehnte und schwer umstrittene Veränderungen ja doch bis zur besseren Wirksamkeit durchgesetzt werden können, wenn mehr Regierungszeit besteht. Ohne das Korrektiv des sofortigen und wirksamen Bürgervotums scheint die Verlängerung nicht ganz so demokratiefördernd zu sein, wie mancher glaubt. Vielleicht für eine einseitige Demokratie seitens der - wie oft - hauchdünnen Mehrheit?

Sollten wir nicht unseren politischen Apparat transparenter, mitbestimmter und bürgernäher machen, statt die Handhabe zu verleihen, noch länger alleine zu regieren?


Montag, 9. Dezember 2013

Vatikan setzt einen Ausschuss zum Schutz der Kinder vor Missbrauch ein

(SV)

ARD Brisant vom 5. Dezember 2013:

http://youtu.be/wCuncbjLmE0

Angesichts zahlreicher Fälle von Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche setzt Papst Franziskus einen Ausschuss für den Schutz der Kinder ein. Wie der Erzbischof von Boston, Kardinal Sean O'Malley, am Donnerstag im Vatikan mitteilte, soll die Zusammensetzung des Gremiums bald bekanntgegeben werden. Der Papst hatte zuvor unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit der aus acht Kardinälen bestehenden Reformkommission der katholischen Kirche beraten. 

Norbert Denef, netzwerkB, sagt dazu: "Man kann doch nicht wirklich so naiv sein und glauben, dass die Betroffenen von sexualisierter Gewalt noch irgendwo einen Funken Vertrauen haben zu irgendwelchen Kardinälen in irgendwelchen Kommissionen - dieses Vertrauen ist verspielt. Das ist weg. Wir müssen neu anfangen Wir können den Weg gemeinsam gehen. Wir als netzwerkB, dem Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt, dem größten Opferschutzverband Deutschlands, wir suchen neue Wege. Die können wir gemeinsam gehen - das bieten wir an. Wir bieten einen Akt der Versöhnung an."

http://netzwerkb.org/2013/11/02/akt-der-versoehnung/

-

Hier können Sie spenden und Mitglied werden:
http://netzwerkb.org/jetzt-unterstuetzen/

Samstag, 23. November 2013

Erneuter kirchlicher Missbrauchstatort erheblichen Ausmaßes in Osnabrück

netzwerkB

Solidarität mit den Opfern in Osnabrück - der Gesetzgeber muss seiner Verantwortung endlich gerecht werden 

Ein Mann wurde als Junge am Collegium Josephinum in Osnabrück im Alter von elf Jahren von vier Ordensbrüdern der römisch-katholischen Kirche sexuell systematisch und schwer missbraucht. Das ist 54 Jahre her. All die Jahrzehnte seines folgenden Lebens hat er gelitten und geschwiegen. Er steht erst heute, 2013, mit 66 Jahren vor dem Landgericht Bonn. Sein Fall ist nicht der einzige. Erst nach langer Zeit fanden einige Opfer die Kraft, eine Selbsthilfegruppe zu gründen. 
http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/429947/sexueller-missbrauch-osnabrucker-verklagt-orden 

 Bis heute ist dieses Collegium auffällig geblieben, etwa mit "Zäpfchenpraktiken" bei Jugendlichen.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/collegium-josephinum-umstrittener-priester-erstellt-konzept-gegen-sexuellen-missbrauch-a-831214.html

netzwerkB erklärt sich mit den Opfern am Collegium Josephinum in Osnabrück solidarisch. Hier ist nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch der Gesetzgeber gefragt. Pädosexuelle Täter verharmlosen die Folgen. Sie berufen sich auf ihrer Vorbilder in der Antike. So dauern diese Verbrechen schon tausende von Jahren. Das Recht auf eine gesunde Entwicklung und auf eine physische, psychische und soziale Gesundheit der Betroffenen wird gebrochen. Gewalt, die einem zugefügt wird, schmerzt ein Leben lang. Insbesondere dann, wenn man ein Kind oder ein Jugendlicher war. In diesem Alter entwickelt sich das eigene Weltbild. Dieses ganze Weltbild zerbricht reichlich und es niemals mehr ganz zu heilen. Bis heute bleibt in der Medizin und in der Gesellschaft die Komplexe Postraumatische Belastungsstörung (K-PTBS) weitgehend verdrängt. Betroffene und Angehörige bleiben mit ihren Problemen allein. Notwendigerweise bedürfen die Menschen auch nach mehreren Lebensjahrzehnten immer noch der Anerkennung, der Hilfe für ihre gesundheitlichen Probleme und der Wiedergutmachung der erlittenen Schäden durch sexuelle und sonstige interpersonelle Gewalt. Wir benötigen einen Rechtsstaat und eine Solidargemeinschaft. Den Bedürfnissen nach Hilfe in der Not, nach medizinischer Unterstützung, Anerkennung der Verbrechen und angemessener Entschädigung für erlittene Schäden an der Gesundheit wird dieser Staat nicht gerecht. Die Gesetze müssen nach diesen Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet werden. netzwerkB fordert: Die Verjährungsfristen für interpersonelle Gewalt sind im Zivilrecht und im Strafrecht daher ganz aufzuheben. Insbesondere sind auch die Rechte der Opfer bei der Aufklärung zu stärken. Dazu zählen die Einsichtsrechte in die Akten. netzwerkB fordert die römisch-katholische Kirche auf, endlich ihre Archive zu öffnen und eine Aufklärung zu ermöglichen. Die Kirchen dürfen nicht länger ausserhalb des Rechtsstaat stehen. netzwerkB fordert die Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung für Träger der Kinder- und Jugendarbeit, damit die betreuten Kinder und Jugendlichen im Falle von an ihnen begangener Gewalt im Zuständigkeitsbereich der Träger ausreichend abgesichert sind. Der Kinderschutz muss in Deutschland für Organisationen als gemeinnütziger Zweck in der Abgabenordnung anerkannt werden. 


 http://dejure.org/gesetze/AO/52.html