Sonntag, 24. Februar 2013

Bürgerbeteiligung in der Forschung: Kaffee gegen Diabetes

(SV)

Diabetiker für Studie gesucht

(Ärzte Zeitung) Die Uniklinik Heidelberg sucht als Studienteilnehmer Patienten mit Diabetes. Geprüft wird in der Studie, ob spezielle Diät mit Kaffee, Vollkorn und ohne rotes Fleisch Zuckerwerte bessert und Diabetes mildert, teilt das Universitätsklinikum Heidelberg mit.
Bei den Studienteilnehmern, Männer und Frauen im Alter von 18 bis 69 Jahren, sollte der Diabetes innerhalb der letzten zwölf Monate neu diagnostiziert worden sein. Sie sollten kein Insulin erhalten.
Die Studie untersucht erstmals den Einfluss dieser speziellen Ernährung im Rahmen einer achtwöchigen Diät auf bereits bestehenden Diabetes.
Die Studie, die zeitgleich an sechs weiteren Standorten in Deutschland läuft, wird in Kooperation mit dem Deutschen Zentrum für Diabetesforschung in Düsseldorf durchgeführt. 

Infos, Anmeldung (bis ca. Mai 2013): Innere Medizin I, Endokrinologie und Stoffwechsel, Medizinische Universitätsklinik, Im Neuenheimer Feld 410, 69120 Heidelberg, Tel.: 06221 / 56 8606

Samstag, 23. Februar 2013

A N T I - S P A M - M A S S N A H M E

(SV) Leider bin ich gezwungen wegen der aktuellen Spamflut "Handy ohne Schufa, In 3 Stunden Millionär, Versicherungen" in englischer Sprache die Kommentare zu filtern. Keine Angst jedes Statement zur Sache erscheint, der Rest wird entsorgt. Leider wurden rückwirkend bis Juli 11 auch alle Kommentare in deutscher Sprache gelöscht. Holt wieder auf, postet in Deutsch!

Sonntag, 17. Februar 2013

Der steinige und paradoxe Pfad der Demokratie: Unterschriftensammlungen, Argumentationen, Initiativen, die keiner will

Windgasanlage in Niedersachsen

(SV) Der Antrag der Göllheimer Bürger, eine Windgasanlage statt Methangasanlage zu errichten, wurde am 05.02.13 vom Gemeinderat abgelehnt, obwohl formal der Einspruch gerechtfertigt und quantitativ ausreichend ist.

Das typische Szenario unserer Bürgermitbestimmung, die so nicht erwünscht ist, obwohl gefordert, und eher zurückgedrängt wird? Hier die Stellungnahme der Widerspruchsführer.


Stellungnahme in der Gemeinderatssitzung am 05.02.2013 
 
Sehr geehrter Herr Hartmüller,  
sehr geehrte Gemeinderatsmitglieder,
 
am 8.11.2012 hat die Bürgerinitiative Durchblick folgenden Antrag gem. §17 GemO Rheinland-Pfalz eingereicht.  
Als Bevollmächtigte der Unterzeichner des o.g. Antrags nehmen wir dazu wie folgt Stellung:
 
Politiker aller Parteien loben engagierte Bürgerinnen und Bürger und betonen, wie wichtig Bürgerbeteiligung für ein funktionierendes Gemeinwesen ist.
Die SPD wirbt z.Zt. mit dem Slogan „Mehr Demokratie wagen“, die Grünen üben sich selbst bei der Wahl ihrer Spitzenkandidaten in Basisdemokratie, CDU und FDP tragen die Demokratie sogar in ihrem Namen und Parteilogo.
Wie ernst Sie diese Äußerungen meinten, können Sie heute unter Beweis stellen.
Ihnen liegen mehr als 400 Unterschriften vor, von Bürgerinnen und Bürgern, denen das Wohl unserer Gemeinde nicht gleichgültig ist. Dabei handelt es sich keineswegs nur um Gegner der geplanten Agromethangasanlage.
Welche Bedeutung der Gesetzgeber einer Bürgerbeteiligung mit dem Instrument der Einwohnerbefragung beimisst, lässt sich an den niedrigen Hürden für die An­tragstellung  klar erkennen. In Göllheim genügen hierfür bereits ca. 160 Unterschrif­ten von Einwohnern ab dem 16. Lebensjahr.
Mit 408 Unterschriften ist diese Zahl bei weitem überschritten, dabei handelt es sich bereits um fast 1/4 der Göllheimer Wähler, und wir hätten noch weit mehr Unter­schriften gewinnen können.
Das zeigt, wie groß das Interesse nicht nur an dem Thema, sondern vor allem an der Teilhabe am demokratischen Prozess ist.
Die Unterzeichner des Antrags wollen durch das Instrument der amtlichen Bürger­befragung zusätzlich zu den Wahlen mit ihrer Meinungsäußerung zur politischen Willensbildung des Gemeinderates beitragen.
Die amtliche Einwohnerbefragung ist ein sehr geeignetes Mittel, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen und die Stimmungslage objektiv zu erfragen.
Weder telefonische Umfragen noch Pressemitteilungen, von wem auch immer, kön­nen das leisten. Wie die Vergangenheit zeigt, liefern sie nur Anlass zu Spekulatio­nen und Fehlinterpretationen.
Eigentlich sollte es im Interesse des Gemeinderates sein, eine solche Befragung durchzuführen, denn schließlich können Sie dabei nur gewinnen:
 
Sie können eindrucksvoll unter Beweis stellen, dass Sie es mit dem Thema Bürger­beteiligung ernst meinen.
Das Votum hat keinerlei bindende Wirkung.
Der Gemeinderat ist in seiner freien Entscheidung nach bestem Wissen und Gewis­sen in keinster Weise eingeschränkt, unabhängig vom Ergebnis der Befragung.
Falls sich eine Mehrheit für die geplante Agromethangasanlage ausspricht, können Sie mit frischem Rückenwind die Fortsetzung des Projektes verfolgen.
Sollte sich jedoch eine Mehrheit gegen die Anlage aussprechen, haben Sie die ein­malige Gelegenheit demokratisch legitimiert und ohne Gesichtsverlust aus diesem Projekt auszusteigen.
 
Als gutes Beispiel für gelebte Bürgernähe und Bürgerbeteiligung ist Lautersheim vorangegangen. Folgen Sie diesem Beispiel und zeigen Sie, dass auch Sie mit die­sen Begriffen Inhalte verbinden. Die weit über 70% Beteiligung dort können nur er­mutigen, denn sie zeigen, wie gut dieses Angebot angenommen wird.
Nehmen Sie Ihre Bürgerinnen und Bürger ernst!
An dieser Stelle möchten wir allen danken, die durch ihre Unterschrift den Antrag un­terstützt haben.
 


Sonntag, 10. Februar 2013

Programm zur betrieblichen Kinderbetreuung

(SV)
Auch wenn die betriebliche Kinderbetreuung ein Stiefkind vieler Unternehmer ist und die Spielräume in der Realität gering sind, es kann einen Weg geben! Ein Beispiel der TU Graz springt einem beim Googeln entgegen ... http://gender-competence.eu/de/toolkit3/AT-11

Das Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung" bietet bis 30.06.2015 attraktive Möglichkeiten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Ihrem Unternehmen weiter zu verbessern.

Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder von Mitarbeitern unter drei Jahren in Ihrem Betrieb ist vorhanden, es werden aber nur einzelne Plätze benötigt? Kein Problem. Denn auch das Anmieten von Betreuungsplätzen in bestehenden Kindertagesstätten - so genannte „Belegplätze" - wird mit dem Förderprogramm unterstützt, wenn insgesamt eine Gruppe mit in der Regel mindestens sechs neuen betrieblichen Betreuungsplätzen entsteht.
Sprechen Sie Träger von Kindertagesstätten und Unternehmen in Ihrer Nähe an und überlegen Sie -gemeinsam, welche Angebote sich realisieren lassen.   

Sie können auch Tagesmütter und -väter für ein oder mehrere Kinder engagieren. Die Kindertagespflege kann dabei in Räumlichkeiten des Betriebs oder der Kindertagespflegeperson stattfinden.
Und wenn Sie einen höheren Betreuungsbedarf haben, können Sie sich beispielweise mit anderen Betrieben zusammenschließen und auf gemeinschaftlicher Basis Kinderbetreuungsplätze für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbieten. Damit verteilt sich der organisatorische und finanzielle Aufwand auf mehrere Schultern und Schwankungen im Betreuungsbedarf werden ausgeglichen.
All diese Möglichkeiten werden vom Förderprogramm unterstützt.


Schlagen Sie Ihrem Betrieb, Ihrer Hochschule, öffentlichen Einrichtung vor,  Beschäftigte bei der Kinderbetreuung zu unterstützen.
Für jeden neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz für Mitarbeiterkinder unter drei Jahren einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 400 Euro pro Monat. Insgesamt kann der Betrieb/die Einrichtung  während des Förderzeitraums von zwei Jahren eine Unterstützung von 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten.

Argumente für Unternehmen aller Größenordnungen:
•    Gewinnen Sie qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Die Zahlen zeigen, dass der Fachkräftemangel für jedes dritte Unternehmen in Deutschland das derzeit höchste Konjunkturrisiko darstellt. Gerade gut ausgebildete Frauen und Männer entscheiden sich oftmals dann für ein Unternehmen, wenn Angebote der betrieblichen Kinderbetreuung bestehen. Sorgen Sie mit dem Förderprogramm dafür, dass sich qualifizierte Eltern in Zeiten des Fachkräftemangels für Ihr Unternehmen entscheiden.
•    Steigern Sie die Produktivität in Ihrem Betrieb: Kinderbetreuung am Arbeitsplatz ist eine lohnende Investition. Eltern, die ihre Kinder gut aufgehoben wissen, arbeiten stressfreier, effizienter und fallen seltener aus. Mit dem Förderprogramm tragen Sie dazu bei, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zufriedener werden und sich gerne langfristig an Ihr Unternehmen binden.
•    Seien Sie Teil einer familienfreundlicheren Arbeitswelt in Deutschland: Mit einem betrieblichen Betreuungsangebot sorgen Sie für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie - und tragen damit dazu bei, die berufliche Chancengerechtigkeit von Müttern und Vätern in Deutschland zu verbessern.



KONTAKT: Servicestelle betriebliche Kinderbetreuung: 0 800 / 0000 945 (kostenlos) kinderbetreuung@erfolgsfaktor-familie.de

 

Dienstag, 5. Februar 2013

Forderung: Wasser und Abwasser geregelt und geprüft anbieten bzw. entsorgen

(SV)

Liebe Freundinnen und Freunde,
in der Sendung "Neues aus der Anstalt" wurde auf eine Seite im Internet hingewiesen, die sich gegen eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung wehrt. Es werden auch Unterschriften gesammelt. Seid so gut und schaut diese Seite mal an.  Vielleicht könntet Ihr auch die Seite weiterleiten. Wäre für einen guten Zweck. Trinkwasser ist schließlich ein Grundrecht.


Mit diesem Link müsstet Ihr auf die Seite gelangen.
Wenn nicht einfach mal www.right2water eingeben.

Liebe Grüße von Annette B.


Und Grüße in derselben Angelegenheit von Karin Medenblik-Bruck:


Die EU-Kommission will den Markt für die Privatisierung der Wasserrechte freigeben. Monitor hat darüber am 13.12. eine Sendung ausgestrahlt: "Geheimoperation Wasser": Wie die EU-Kommission Wasser zur Handelsware machen will: www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2012/1213/wasser.php5 Es geht darum, dass die EU-Zuständigen den Markt öffnen für eine Privatisierung der Wasserrechte. Portugal wurde bereits dazu gezwungen und muss jetzt den 4-fachen Wasserpreis bezahlen. Griechenland wird es nicht anders gehen. Privatisierung bedeutet, der Wasserpreis kann zukünftig vom Börsenkurs abhängen, Wasser könnte ein Exportschlager werden, die Qualität wird nicht mehr nach gängigen Richtlinien bestimmt, Grosskonzerne kontrollieren, wenn's drauf ankommt.
Es werden 1.000.000 Stimmen benötigt, damit sich die EU hierzu erklären muss!!!
Bitte unterstützt die geplante Europäische Bürgerinitiative mit dem Ziel die öffentlichen Grundversorgung mit Wasser zu erhalten und die Privatisierung der Wasserversorgung zu verbieten.

Weitere Informationen findet ihr hier:


Sonntag, 3. Februar 2013

Film beim ORF über sog. Biogas und Gemeinderatssitzung in Göllheim

(SV)

Progoellheim möchte Sie auf den aktuell erschienenen Dokumentarfilm „Climate Crimes“ aufmerksam machen. Dieser Film läuft leider nur in wenigen Programmkinos in Deutschland, er wird allerdings in dieser Woche am 05.02. vom ORF2 ausgestrahlt, Sendung “kreuz und quer” (Wiederholung am 07.2., 12.00 Uhr) - dieser Film ist sehenswert und zeigt die globalen Umweltverbrechen – auch den NawRo- „Bio“gaswahn in Deutschland - unter dem Deckmäntelchen des Klimaschutzes auf …

Weitere Infos / DVD-Bestellung unter:


Ebenso möchten wir es nicht versäumen, Sie auf die in dieser Woche stattfindende Göllheimer Gemeinderatssitzung am 05. Februar 2013, 18.30 Uhr aufmerksam zu machen, bei welcher der Gemeinderat über den Einwohnerantrag einer `Bürgerbefragung zur 'NawaRo-"Bio"gasanlage Göllheim', abstimmt. Hinweis: Frau Susanne Richter und Herr Prof. Dr.-Ing. Schanzenbach sind als Bürgervertreter geladen, um vor dem Rat die Bedeutung einer solchen Bürgerbefragung darzulegen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind willkommen!

Aktuelle Informationen finden Sie unter:

Mittwoch, 30. Januar 2013

Unerledigt: Angehörigenpflege aufwerten, Leistungen für Pflegebedürftige verbessern

(SV) Der VdK, der größte deutsche Sozialverband, teilt mit:



 „Angehörigenpflege wird zu wenig honoriert. Wir brauchen endlich grundlegende Maßnahmen, um die Situation von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nachhaltig zu verbessern.“ Das erklärte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, anlässlich der heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamts, nach denen 1,18 Millionen Menschen in Deutschland von Angehörigen zu Hause versorgt werden. „Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden von ihren Angehörigen gepflegt. Damit tragen die Familien die Hauptlast der häuslichen Pflege. Sie sind die tragende Säule des Systems und sparen dem Sozialstaat viel Geld. Doch pflegende Angehörige bekommen immer noch nicht genug Anerkennung, finanzielle Hilfe und Unterstützung“, so Mascher.

Die Verbesserungen durch das Pflegeneuausrichtungsgesetz im letzten Jahr sind aus Sicht des VdK deutlich hinter der den Erwartungen zurückgeblieben. So reiche beispielsweise die Erhöhung der Leistungen für Demenzkranke noch lange nicht aus. Mascher: „Es fehlt immer noch ein neuer, ganzheitlicher Blick auf Pflegebedürftigkeit, aus dem eine neue Festlegung für Leistungen aus der Pflegeversicherung entsteht. Es ist enttäuschend, dass die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der neben körperlichen auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen berücksichtigt, weiter hinausgeschoben wird. Die grundsätzliche Benachteiligung von Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen im System der Pflegeversicherung bleibt weiter bestehen.“

Mascher forderte, der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit oberste Priorität in der Pflegepolitik einzuräumen. Derzeit werde der Grundsatz „Reha vor Pflege“ kaum umgesetzt, kritisierte die VdK-Präsidentin. Dabei könne durch geriatrische Rehabilitation die Pflegebedürftigkeit, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, effektiv vermieden oder gemindert werden. Auch bei bereits eingetretener Pflegebedürftigkeit leiste geriatrische Rehabilitation Beachtliches, um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. „Aber in der Realität werden die Möglichkeiten und Chancen der geriatrischen Rehabilitation nicht ausreichend genutzt“, so Mascher.

Die VdK-Präsidentin forderte die Bundesregierung zudem auf, bessere gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die berufstätigen pflegenden Angehörigen den Spagat zwischen Beruf und Pflege ermöglichen. „Das Familienpflegezeitgesetz hat sich als nicht praxistauglich herausgestellt. Es orientiert sich nicht an den Bedürfnissen der berufstätigen pflegenden Angehörigen und entlastet sie nicht “, urteilte Mascher.

Freitag, 25. Januar 2013

Wöchentlicher Hungerstreiktag bei netzwerk B zur Erinnerung an unerledigte Aufgaben

(SV) netzwerkB teilt mit:


1000 Tage politisches Lügentheater - Rückblick 

"Die Priester und der Sex - Wie viel Wahrheit wagt die Kirche?"

"Sie denken vielleicht, wenn ein Pfarrer, ein Vikar oder ein Bischof von
einem Missbrauch erfährt, muss er sofort die Polizei einschalten. Stimmt
nicht! Die katholische Kirche prüft diesen Verdachtsfall von sexuellem
Missbrauch erst einmal selbst. Diese Überprüfung kann Monate dauern -
manchmal dauerte sie in der Vergangenheit sogar Jahre." (hart aber fair -
24. Februar 2010 http://youtu.be/IxpvLvG-MZg)

Norbert Denef wieder im HUNGERSTREIK - jeden Freitag

Warum HUNGERSTREIK-DEMO:

- Weil der Deutsche Bundestag das Thema sexualisierte Gewalt und andere
Formen von Gewalt seit drei Jahren aussitzt, anstatt konkrete
Entscheidungen zu treffen.

- Weil unsere Bundesregierung eine gerechtere Gesetzesreform, sowie die
Aufhebung der Verjährungsfristen verhindert.

- Weil der scheinheilige Runde Tisch dieser Bundesregierung nichts gebracht
hat.

- Weil de facto nichts passiert ist.

Wann: Jeden Freitag

Beginn: 4. Januar 2013

Ende: unbefristet

Versammlungsort: www.netzwerkb.org

Weitere Teilnehmer:
http://netzwerkb.org/2013/01/17/1000-tage-netzwerkb/

Mittwoch, 23. Januar 2013

Stark genutzte Hotline der katholischen Kirche

(SV)

8500 Anrufe bei der Opfer-Hotline

TRIER. Mitten in der neu entflammten Debatte um die Aufklärung sexuellen Missbrauchs in der Katholischen Kirche haben die deutschen Bischöfe Bilanz ihrer telefonischen Opfer-Hotline gezogen.
Knapp 8500 Gespräche seien zwischen 2010 und Ende 2012 unter der Sondernummer geführt worden, teilte die Deutsche Bischofskonferenz am Donnerstag in Trier mit.
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann kündigte an, die Aufklärung auch nach dem Ende des Telefon-Services fortsetzen zu wollen. "Wir wollen das Vertrauen nutzen, um mit allen Kräften heute und in Zukunft das Verbrechen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu verhindern."
Die Bischöfe würden sich "weiterhin mit gleichbleibender Intensität und Konsequenz um eine gründliche und transparente Aufarbeitung bemühen". (dpa)

Sonntag, 20. Januar 2013

Michael Fuchs (CDU) will Unterlassungserklärung und Gegendarstellung von abgeordnetenwatch.de

(SV) abgeordnetenwatch.de meldet:

Letzte Woche berichteten wir über dubiose Nebentätigkeiten des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, Michael Fuchs. Zusammen mit dem Magazin STERN hatten wir aufgedeckt, dass die auf der Bundestagshomepage veröffentlichten Angaben über einen Geldgeber jahrelang falsch waren.
Das Brisante: Statt bei einer harmlosen Fachgesellschaft für Geografie - der "Hakluyt Society", wie auf der Bundestagshomepage zu lesen war - arbeitete Fuchs in Wirklichkeit für die von britischen Geheimagenten gegründete "Hakluyt & Company".
Hakluyt & Company ist ein Unternehmen aus London, das in den neunziger Jahren einen früheren BND-Agenten bei Greenpeace einschleuste, um im Auftrag von Shell Informationen über eine Kampagne gegen die Ölplattform Brent Spar zu beschaffen.
Nun geht Michael Fuchs juristisch gegen abgeordnetenwatch.de vor. Der Vorwurf: Wir hätten eine unzulässige Tatsachenbehauptung aufgestellt. Die Abmahnung bezieht sich auf eine kurze Passage, in der es um unvollständige Angaben von Fuchs gegenüber der Bundestagsverwaltung zu seinem Auftraggeber "Hakluyt & Company" geht.
Der CDU-Politiker verlangt von uns eine Gegendarstellung (die wir selbstverständlich veröffentlichen). Zusätzlich will er  aber auch die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung.
Das könnte noch ein ziemlich teures Nachspiel haben. Denn Michael Fuchs könnte von uns zusätzlich noch die Übernahme seiner Anwaltskosten verlangen. Dabei haben wir es nicht mit irgendeinem Anwalt zu tun, sondern mit der Kanzlei Schertz Bergmann. Diese Kanzlei hat in der Vergangenheit schon zahlreiche Prominente, darunter Thilo Sarrazin, Oliver Bierhoff und Nadja Auermann, vertreten.
Trotzdem: Wir lassen uns nicht einschüchtern und würden es auf eine Klage wegen der Kosten der Abmahnung ankommen lassen.
Das Kostenrisiko kann sich dabei auf mehrere tausend Euro belaufen. Daher wenden wir uns mit einer dringenden Bitte an Sie: Unterstützen Sie uns mit einer Spende oder als Förderer.

Mittwoch, 16. Januar 2013

Die Lex Beck gibt dem scheidenden Ministerpräsident noch 24 Monate Büro inklusive Mitarbeiter, Fahrdienst und Sachmittel mit


(SV)

 
 
 
 
 
 
 
 
Es gibt in Rheinland-Pfalz keine klare, transparente und nachvollziehbare 
gesetzliche Regelung zur Ausstattung von Ministerpräsidenten nach ihrem 
Ausscheiden aus dem Amt. Das teilt der Parlamentarische Geschäftsführer 
der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Josef Bracht, mit. Hintergrund ist eine 
Mitteilung aus der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, dass der scheidende 
Ministerpräsident Beck bis Ende des Jahres 2014 auf Steuerzahlerkosten Büro 
inklusive Mitarbeiter, Fahrdienst und Sachmittel erhalten soll. 

Das Ansinnen der Staatskanzlei, Ministerpräsident Beck über seine Amtszeit 
hinaus auszustatten, mag nachvollziehbar sein. Sicher gibt es Verpflichtungen, 
wie die Beantwortung von Briefen von Bürgern, über die Amtszeit hinaus. Das 
können z.B. einige Monate sein. Alles darüber hinaus bedarf einer nachvollzieh-
baren Begründung und verbindlichen Regelung. Beides fehlt. Gegenwärtig ist 
nicht gesetzlich geregelt, wie hier zu verfahren ist und in welchem Umfang 
Personal- und Sachkosten aus dem Landeshaushalt getragen werden sollen. 
 
Zurzeit – ohne Regelung – entsteht allzu leicht der Eindruck, dass der Finanz-
minister, wie es gegenwärtig der Fall ist, mit bloßer Information an das Parlament, 
nach Gutdünken entscheidet, welche Übergangsausstattung ein Ministerpräsident 
nach seinem Ausscheiden enthält. Eine einheitliche gesetzliche Regelung ist 
auch deshalb notwendig, um den Eindruck zu vermeiden, dass bei der Entscheidung 
über die jeweilige Dauer und Höhe der Übergangsausstattung sachfremde Erwägungen - 
wie etwa anstehende Kommunalwahlen in 2014 - eine Rolle spielen könnten.
 
Zudem schützt eine  gesetzliche Regelung auch die Betroffenen, die in der Regel 
Anschlussverwendungen übernehmen. Herr Beck wird beispielsweise weiter an der 
Spitze des Verwaltungsrats des ZDF stehen und sogar noch die Leitung der Friedrich 
Ebert Stiftung übernehmen. In derartigen Konstellationen muss unzweideutig klar sein, 
was, warum und wie lange aus welchem Topf bezahlt wird, damit gegenüber der Öffent-
lichkeit jeder Anschein der Vermischung unterschiedlicher Aufgaben vermieden wird. 
Um dem Eindruck einer „Lex-Beck“, die aus dem Handgelenk geschüttelt wurde, ent-
gegenzuwirken, ist hier eine Stellungnahme der zukünftigen Regierungschefin Malu 
Dreyer notwendig. Wir haben ja genug Missstände im Land, die zuerst steuergeldwürdig sind. 
Man muss hier nur mal an halb leere Lehrerkollegien und "arbeitslose" Schüler denken.
Oft wird nicht mal mit Ersatzkräften aufgefüllt, weil erstens kein Geld dazu da ist oder 
das Interesse an den Vertretungen aus vielerlei, auch finanziellen Gründen sehr gering bleibt.  
Arbeitsmarktbelebungen in nahezu der Hälfte von Rheinland-Pfalz stehen noch aus, um eine 
spür- und sichtbare Gutbeschäftigung in allen vom freien Markt abhängigen Wirtschafts-
zweigen, nicht nur in wenigen,  zu erreichen. Wir können und dürfen ja nicht alle von 
Steuergeldern leben.
Ob Frau Dreyer für Klarheit und Gerechtigkeit sorgt ist ein ganz anderes Thema. Frau Dreyer,  
vormals Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, wird heute, am  
16.1.2013 zur Ministerpräsidentin, der ersten in Rheinland-Pfalz, gewählt. Ein gutes Händchen 
wünscht die IG BÜRGER DENKEN MIT. 
   

Dienstag, 15. Januar 2013

Der allgegenwärtige Lobbyismus und die Käuflichkeit der Staatsmanager

(SV) abgeordnetenwatch informiert:

Spionageverdacht im Bundestag
Hakluyt & Company beauftragte Michael Fuchs Es klingt unglaublich: Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Fuchs hat nach unseren Recherchen jahrelang Geld von einer nebulösen Londoner Lobbyfirma kassiert. Die Herkunft dieser Nebeneinkünfte – mindestens 57.000 Euro, vermutlich aber sehr viel mehr – verschleierte er gegenüber der Öffentlichkeit. 

Die Frage ist nun: Wofür erhielt der CDU-Politiker das Geld? Fuchs sagt: für regelmässige Vorträge. Doch das passt so gar nicht zu der von ehemaligen britischen Geheimagenten gegründeten Firma. Aussagen des Gründers legen nahe, es gehe Hakluyt & Company um Spionage für Auftraggeber aus der Wirtschaft. 

Lesen Sie hier die ganze Geschichte

Dienstag, 8. Januar 2013

Keine Lösung in Sicht, Kirchenmauern hoch wie in Jericho


(SV) netzwerkB informiert:

Die Zusammenarbeit der Deutschen Bischofskonferenz als höchstes Gremium
der römisch katholischen Kirche in Deutschland und dem kriminologischen
Forschungsinstitut Niedersachsen, geleitet von dem ehemaligen
Landesjustizminister Prof. Dr. Christian Pfeiffer, ist gescheitert. 

Die Vereinbarte Untersuchung sämtlicher Personalakten zusammen mit
unabhängigen Experten die im Juni 2011 bundesweit angekündigt worden war,
wird nicht stattfinden, berichten uns verschiedene Quellen aus dem Umfeld
der Vertragspartner. Im kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen
selbst wurden zwei Mitarbeiter für die Studie bereits frei gesetzt.

Hierzu erklärt Norbert Denef im Namen des Netzwerks Betroffener von
sexualisierter Gewalt, kurz netzwerkB, (www.netzwerkb.org), der
Öffentlichkeit wie folgt:
Wir fühlen uns bestätigt. Was wir erleben entspricht auch unseren eigenen
Erfahrungen. Die Kirche ist noch nicht so weit sich zu öffnen. Sie ist
noch nicht fähig mit ihrer eigenen Verantwortung für die Opfer
sexualisierter Gewalt umzugehen. 

Wir erkennen, dass das Prinzip der freiwilligen Selbstverpflichtung hier
nicht greift. Das sehen wir deutlich an dem Vertrag, den die Deutsche
Bischofskonferenz als höchstes Organ der römisch katholischen Kirche in
Deutschland mit Herrn Prof. Dr. Pfeiffer, einem der renommiertesten
Kriminologen in Deutschland, geschlossen hat. Das war eine große Aktion
für die Presse, passiert ist danach nichts mehr. 

Auf freiwilliger Ebene kommt man wir hier nicht weiter! 
Freiwillige Selbstverpflichtungen machen keinen Sinn, wenn die
angesprochenen Institutionen es nicht wollen und nicht können. 

Wir kommen hier nur durch eine gesetzliche Reform weiter. Diese aber wird
es nicht geben, wenn die Politik aus Angst vor den Religionsgemeinschaften
und ähnlichen Institutionen einknickt, wie man es jüngst beim
Beschneidungsgesetz und beim „Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch“
gesehen hat.

Wie könnte eine Gesetzesreform aussehen?

Wir brauchen eine Anzeige- und Meldepflicht, damit bei den jetzigen Opfern
interveniert wird wenn es bekannt ist. Vorgesetzte die ihre Mitarbeiter
decken und schützen, wie zuletzt in der Charité, müssen gesetzlich zur
Verantwortung gezogen werden können. 

Vorgesetzte müssen gesetzlich verpflichtet werden, auffällig gewordene
Täter in ihrem Betrieb anzuzeigen. Die Begutachtung, wo ein Täter noch
eingesetzt werden kann, muss in den Händen des Staates liegen. Die Kirche
darf sich nicht länger auf Kirchenrecht berufen. Es wird Zeit, dass auch
hier die Maßstäbe des Rechtsstaats greifen, wie überall auch.

Die von Politik und Kirche vereinbarten Entschädigungsbeträge, in Höhe
von durchschnittlich 3.000 Euro für die Therapiekosten, verstoßen gegen
die Menschenwürde. Eine zerstörte Kindheit, eine kaputte Jugend,
jahrzehntelange Einschränkungen auf Grund der gesundheitlichen Folgen, im
privaten und beruflichen Bereich, sind mit Entschädigungen unterhalb von
100.000 Euro nicht angemessen kompensiert. 

Weitere Informationen:

Deutsche Bischofskonferenz
Pressestelle
Kaiserstraße 161
53113 Bonn 
Telefon: +49 (0) 228 – 103-214
Fax: +49 (0) 228 – 103-254 
E-Mail: pressestelle@dbk.de 

Bischof Dr. Stephan Ackermann
Liebfrauenstraße 1
54290 Trier 
Telefon: +49 (0) 651 7105-0
Fax: +49 (0) 651 7105 497
E-Mail: bischofshof@bgv-trier.de

Prof. Dr. Christian Pfeiffer 
Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.
Lützerodestraße 9
D-30161 Hannover
Tel.: +49(0)511-348 36-0
Fax: +49 (0)511-348 36-10
c.pfeiffer@kfn.uni-hannover.de
www.kfn.de

-
Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
presse@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
http://twitter.com/netzwerkb
-
netzwerkB-Fördermitglied werden – auch beitragsfrei!
http://netzwerkb.org/mitglied

Samstag, 8. Dezember 2012

Kältebusse für Obdachlose

(SV) Hinweis von Karin Medenblik-Bruck:

Bitte versuchen Sie andere aufmerksam zu machen und holen Sie Hilfe, wenn Sie sehen, dass jemand sich nicht mehr schützen kann:

Kältebusse für Obdachlose

Freitag, 7. Dezember 2012

Die Reaktionen auf einen Nebelkerzen-Bürgerbrief in Göllheim

(SV)

Liebe Leserinnen und Leser Progoellheims, 

es gibt Neuigkeiten zur geplanten `B´GA-Göllheim: "Verneblungstaktik…!!!“ 

Drei Kommentare als Antwort auf die "Nebelkerze Bürgerbrief" von Ortsbürgermeister Göllheims und seinen Beigeordneten vom 23.11.2011.

Kommentare von: 
- Herrn Norbert Pasternack (SPD), aktuelles Mitglied des Göllheimer Gemeinderats 
- Herrn W. Wettlaufer, Dipl.-Biologe, Carlsberg / Tübingen 
- und Progoellheim



Gänzlich ohne Plan!?

In einem Bürgerbrief des Ortsbürgermeisters muss jetzt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als Begründung für den geplanten Bau der Göllheimer Biogasanlage herhalten.  
Das EEG ist politisch höchst umstritten
ein Plan für eine sinnvolle Energiewende ist bis heute nicht erkennbar.  

Experten sind sich längsteinig:   
Biogasanlagen machen nur noch da Sinn, wo sie Reststoffe, sprich Bioabfälle und Gülle einer Wiederverwertung zuführen. In der nächsten Novellierung des EEG wird es sicher Korrekturen geben, da das Gesetz in diesem Punkt der Entwicklung deutlich hinterher hinkt. Und der Göllheimer Rat wiederum dem überholten EEG.

Man muss sich dies zu Gemüteführen:  
Die Göllheimer Planung sieht vor, dass etwa 1.000 Hektar wertvolles Ackergelände der Gasanlage geopfert werden. Davon ernähren sich etwa 15.000 Menschen. Zugleich gab es in diesem Jahr in den USA eine Dürreperiode mit massiven Ernteausfällen.  
In einem weltweiten Markt und Verteilungskampf um Lebensmittelkann man sich leicht ausrechnen, wer verliert:
Die Ärmsten und die Kinderin der 3. Welt.

Wie muss man es nennen, wennsolche Baupläne weiterverfolgt werden?  
Verantwortungslos ? Skrupellos? Gewissenlos?  
Gedankenlos sicherlich nicht, denn die Fakten sind bekannt.  
Sozial und ethisch gesehen, ist die Göllheimer Planung in meinen Augen eine Katastrophe.Von Nachhaltigkeit keine Spur.

Hinzu kommt, dass sinnvolle Alternativen  (Reststoffverwertung) nicht in Erwägung gezogen wurden. Man vertraut ausschließlich den Planungen des Investors. Dabei ist es für ein Umdenken nicht zu spät.

Dass die Biogasanlage benötigt wird, um erneuerbare Energien speicherbar zu machen (so der Bürgerbrief), ist ebenfalls überholt. Mittlerweile ist man technisch in der Lage, aus Windenergie Wasserstoff zu gewinnen und in einem zweiten Schritt diesen in Methangas umzuwandeln. Bereits der Wasserstoff kann in das Erdgasnetz eingespeist werden und ist somit speicherbar. Vertraut man der getroffenen Aussage des Investors, würde eine einzige Windkraftanlage genügen, um die gleiche Menge speicherbares (Wind-) Gas zu erzeugen wie bei der geplanten Biogasanlage.

Bei der Darstellung im Bürgerbrief wird dann auch schnell mal übersehen, dass für die Sicherstellung einer regenerativen und dezentralen Energieversorgung verschiedene Windkraftanlagen in der Göllheimer Gemarkung vorgesehen sind.

Verantwortungsbewusste und fortschrittliche Unternehmen verzichten bereits heute völlig auf den Ausbau von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen und produzieren jetzt schon das sogenannte Windgas.

Das Scheitern der Göllheimer Anlage wäre ein Fort- und  kein Rückschritt. Es würde den Weg für eine vernünftige Planung frei machen.

Norbert Pasternack, Göllheim, 26.11.2012




Guten Tag Herr Koch,

diesen Rundbrief sollte man gut aufbewahren - für die Rubrik: Propaganda von Unbelehrbaren!!

Wie's sich mir darstellt, glauben Bürgermeister und Gemeinderäte, mitsamt dem'Gewicht' ihrer großformatigen Unterschrift die Bürger noch "grundsätzlich" aufklären zu können bzw. zu müssen über eine nichtanzufechtende Präferenz für "Bio"-Gas, um dem EEG damit zu dienen. 
 

Da bekennen sie, alle Bedenken (ethische sogar) miteinzubeziehen in ihre Entscheidung, die dann trotz allen wohlbegründeten Widersprüchen eindeutig für das Projekt der Firma JUWI Stellung nimmt.

Eigentlich treten sie als Erfüllungsgehilfen eines fatalen Bürokratismus auf: eine Mehrheit sei (scheints immer noch?) für das Projekt ohne jegliche Abstriche - ja, anscheinend sogar für die von JUWI angekündigten Erweiterungen; deshalb verlören alle noch so schwerwiegenden Einwände an Wirkung!

Wir erleben hier in x-facher Wiederholung, was in Deutschland so lange schon die Umwelt, Lebensräume und Artenvielfalt schwer beeinträchtigt, oft irreversibel:
das Primat des ökonomischen Pragmatismus vor ökologischer Einsicht.  
Diesen Kurs steuern so viele politische Geister auf allen Verwaltungsebenen mit, weil sie sich den 'schnellen Rubel' versprechen (früher:die 'schnelle Mark' ..), nicht zuletzt für sich selber. Und die Moral??

Soviel von mir heute - mit allen guten Wünschen für den weiteren"Kampf um Wahrheit"!

Beste Grüße,
Wolfgang Wettlaufer, Tübingen 24.11.2012
    



Weisse Salbe, Nebelkerzen, Worthülsen  –
umweltpolitisch und ethisch katastrophal...

[Kommentar Progoellheims zum 'Bürgerbrief' NawaRo-'Bio'gasanlage]

Darüber steht 'Bürgerbrief...', darin steht argumentativ de fakto nichts Überzeugendes, außer Rhetorik und Schlagworten wie 'Priorität dezentraler Energieversorgung angesichts 
oder 'planungsrechtlicher Möglichkeiten'.

Frei übersetzt:  
Wir nehmen die Bedenken der Bürger so ernst, dass wir die NawaRo-'Bio'gasanlage jetzt erst recht bauen wollen - mit zusätzlichen 5000 Tonnen 'Biomasse' per Anno -  ( hier: Lebensmittel und Futterpflanzen – keine sekundäre wie Restholz oder Grünschnittreste) mehr als ursprünglich geplant, trotz immenser Nachteile, wie:

0,5%igem Wirkungsgradenormen Umweltproblemen, Verkehrsbelastung, mittelfristiger Grundwasserbelastung durch höheren Düngemitteleinsatz, etc... untermauert von vielen Studien seriöserwissenschaftlicher Institute (u.a. z.B. der 'Leopoldina', dem ältestenwissenschaftlichen Institut Deutschlands).
   
Das Ganze wird einfachwolkig mit "der Speicherfähigkeit von Biomasse und dezentraler Energieversorgung" begündet,  
(geht z.B. mit 'Windgas'-Anlagen auch und ist längst nicht so problembehaftet, allein die tausende Liter Diesel fossiler Energie, die jährlich für Transport, Ernte, und Ausbringung der Gärreste benötigt werden in der Wirkungsgradberechnung noch nicht einmal eingerechnet einfließen würden).

Zusätzlich wird noch das erneuerbare Energiengesetz angeführt, mittlerweile berüchtigt für seine Überförderung und Fehlsteuerung,
in Sachen erneuerbarer Energien auch im Hinblick z.B. auf den irrwitzig steigenden Strompreis.

Dass die 'Bedenken der Gegner ernst genommen werden', wird als blanker Hohn empfunden, ernst genommen wird hier aus unserer Sicht nur das eine – die Profitinteressen einiger weniger – zuUngunsten aller anderen..., passiert überall und täglich, aber die Tatsache:  
Lebens- und Futtermittel zu Energie umzunutzen, bei aktuell 870 Millionen hungernder Menschen weltweit, überschreitet so vieleEthikgrenzen, dass man einfach nicht wegschauen darf und verdient vor allem soviel Respekt dass man diese Tatsache, nicht noch als rethorisches Mittel zur Vernebelung einsetzen kann!

Wir fordern deshalb endlich das urdemokratische Recht auf eine anonyme Bürgerbefragung zum Bau der Anlage, in Göllheim und den umliegenden Gemeinden, ein!


Koch / Waltgenbach, Progoellheim, 27.11.2011