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Donnerstag, 18. Januar 2024

VdK: Bund streicht Zuschüsse in Höhe von 12 Milliarden Euro in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Foto von MartProduction


Bund streicht Zuschüsse in Höhe von 12 Milliarden Euro

Sozialverband VdK warnt vor Abbau des Sozialstaats

Verena Bentele: „Die Streichungen im Sozialbereich und die damit drohenden Beitragserhöhungen sind brandgefährlich“


Am Donnerstag legt der Haushaltsausschuss des Bundestags letzte Hand an den Etat für 2024. Nach dieser finalen Bereinigungssitzung soll der Bundeshaushalt im Bundestag beschlossen werden. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„12 Milliarden Euro – so viel wird allein in den kommenden Jahren in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung fehlen, wenn der Haushalt wie im Moment geplant verabschiedet wird. Die Folgen: steigende Versicherungsbeiträge und immer härtere Debatten um Leistungskürzungen. Der Kanzler hat versprochen, dass es mit ihm keinen Abbau des Sozialstaats geben wird. Dieses Versprechen ist er im Begriff zu brechen. Die Bundeszuschüsse zur Renten- und Arbeitslosenversicherung dürfen nicht wegfallen.

Nach den aktuellen Haushaltsplänen soll die gesetzliche Rentenversicherung um weitere 600 Millionen Euro gekürzt werden. Wird das morgen auf den Weg gebracht, summiert sich die eingesparte Summe nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung auf mehr als 6,8 Milliarden Euro. Man muss nicht hellsehen können, um zu wissen, dass eine chronisch unterfinanzierte Versicherung sich das Geld bei den Beitragszahlenden zurückholen wird. Bei der Rente sinken mit steigenden Beiträgen automatisch die zukünftigen Rentenerhöhungen. Was die Ampelregierung also macht: Sie bedient sich an der Rentenrücklage, die dringend benötigt wird, um die Folgen des demografischen Wandels und die damit verbundenen steigenden Ausgaben abzufedern.

Bei der Arbeitslosenversicherung will die Bundesregierung in den kommenden vier Jahren 5,2 Milliarden Euro einsparen. Die Kürzungen sind unverantwortlich. Sie gefährden die wichtigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, wie die Absicherung bei Arbeitslosigkeit, die Qualifizierung und Weiterbildung sowie das Kurzarbeitergeld in Krisenzeiten. Auch hier drohen Beitragssteigerungen.

Weitere Kürzungen nimmt die Regierung bei Pflege, Krankenkassen und Bürgergeld vor. All diese Streichungen im Sozialbereich sind brandgefährlich. Sie gefährden das Vertrauen der Menschen in die Politik und damit den sozialen Frieden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Sozialverband VdK fordert daher die Abgeordneten des Haushaltsausschusses auf, die Kürzungen zurückzunehmen und langfristig tragfähige Finanzierungskonzepte für unseren Sozialstaat vorzulegen. All diese Kürzungen wären beispielsweise komplett unnötig, wenn der Staat endlich konsequent Steuerhinterziehung verfolgen und Steuerschlupflöcher schließen würde. Dadurch entgehen dem Staat laut Schätzungen mindestens 100 Milliarden Euro Einnahmen jährlich.

Montag, 3. Juni 2013

Wie schafft ein so schwer beweglicher Apparat wie unser politisches System mit diesen Parteien diese Anforderungen?

(SV)

 „Soziale Spaltung muss gestoppt, Armut jetzt bekämpft werden“

„Wir wollen im Vorfeld der Bundestagswahl ein deutliches Zeichen setzen – gegen die zunehmende soziale Spaltung und für soziale Gerechtigkeit“. Mit diesen Worten gab die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, heute auf der VdK-Pressekonferenz in Berlin den Startschuss zur großen VdK-Aktion „Endlich handeln!“.

Die VdK-Aktion richtet sich gegen die Sparpolitik der Bundesregierung in vielen Feldern der Sozialpolitik, die größtenteils zu Lasten der ohnehin Benachteiligten geht, und gegen die ungerechte Steuerpolitik der letzten Jahre. 
Nach Statistiken der Bundesregierung und des Statistischen Bundesamts besaßen 1998 die oberen 10 Prozent der Bevölkerung 45,1 Prozent des Gesamtvermögens, während die gesamte untere Hälfte der Bevölkerung nur 2,9 Prozent auf sich vereinen konnte. Heute ist der Vermögensanteil der oberen 10 Prozent sogar auf 59 Prozent geklettert, der Anteil der unteren Hälfte ist aber auf unter 1 Prozent gesunken.
Der VdK fordert deshalb mehr Steuergerechtigkeit, etwa durch eine Anhebung des Spitzensteuersatzes oder eine einmalige Vermögensabgabe für Menschen, die den oberen zehn Prozent angehören.

Ob Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen, Arbeitslose, Alleinerziehende, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung oder Familien und Arbeitnehmer – immer mehr Menschen hätten Angst vor dem sozialen Abstieg. „Sie mussten in den letzten Jahren viel zu viele Einschnitte verkraften“, so Mascher. Die Stabilität einer Gesellschaft hänge aber vom Grad der sozialen Gerechtigkeit ab.

„An den Positionen der Parteien zu Arm
ut, Rente, Gesundheit, Pflege und Behinderung wird sich die nächste Bundestagswahl mit entscheiden. Die Politik muss endlich handeln und die Weichen für eine gerechte Zukunft stellen“, forderte die VdK-Präsidentin.

Der Sozialverband VdK fordert im Einzelnen:

• Armut darf nicht zur Normalität werden. Die Bekämpfung der Armut in allen Altersgruppen muss an erster Stelle stehen.
• Rente muss zum Leben reichen. Altersarmut muss bekämpft werden.
• Gesundheit muss für alle bezahlbar sein. Der Teufelskreis „Krankheit macht arm“ und „Armut macht krank“ muss gestoppt werden.
• Pflege muss menschenwürdig sein. Wer pflegebedürftig ist, muss sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlassen können.
• Behinderung darf niemanden ausgrenzen. Inklusion muss endlich in Schule, Beruf und Alltag gelebt werden.

Der VdK will diese Forderungen in Politik, Medien und Öffentlichkeit tragen. Zudem stehen zahlreiche Aktivitäten und Aktionen des Sozialverbands VdK und seiner Landes-, Kreis- und Ortsverbände auf dem Programm.

Dienstag, 20. November 2012

Rente nicht auf der Strecke lassen

(SV)
„Kaufkraftverlust der Renten stoppen“ 

Der Sozialverband VdK fordert die ersatzlose Streichung der Dämpfungsfaktoren bei der Rentenanpassung und die Rückkehr zur dynamischen Rente, wonach die Rentenerhöhung uneingeschränkt der Lohn- und Gehaltsentwicklung folgt. 

„Wenn die Löhne und Gehälter um über drei Prozent steigen, dann müssen auch die Renten in ganz Deutschland um über 3 Prozent steigen“, unterstrich VdK-Präsidentin Ulrike Mascher als Reaktion auf die am 13.11. von der Deutschen Rentenversicherung Bund abgegebene Prognose, dass 2013 die Renten im Westen nur um rund 1 Prozent erhöht werden. 

„Angesichts der steigenden Preise, insbesondere auch beim Strom, werden die Rentnerinnen und Rentner im Westen einen weiteren Kaufkraftverlust ihrer Altersbezüge hinnehmen müssen. Das ist für die Betroffenen unzumutbar. Um dies zu verhindern, müssen die Dämpfungsfaktoren, insbesondere der so genannte Nachholfaktor, unverzüglich abgeschafft werden“, bekräftigte die VdK-Präsidentin und ergänzte: „Die Rentnerinnen und Rentner dürfen nicht immer mehr von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden.“

Dienstag, 1. Mai 2012

AKTUELL: Erhöhung der Pflegeversicherung zum 1.1.2013 auf 2,05 %

(SV) Mehr Pflegeleistung gegen mehr Beitrag (+ 1,1 Mrd €) -  Nachbesserungen sind jetzt schon angebracht
„Menschenwürdige Pflege darf nicht unter Kostenvorbehalt stehen“

„Die vorliegenden Reformvorschläge der Bundesregierung sind alles andere als der Beginn einer Neuorientierung in der Pflege.“ Das erklärte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, anlässlich der heutigen Debatte im Bundestag über die geplante Pflegereform.

Zwar sei es zu begrüßen, dass insbesondere Demenzkranke mehr Leistungen erhalten sollen. „Die vorgesehenen 1,1 Milliarden Euro reichen aber bei weitem nicht aus, um ihre Situation zu verbessern. Gute Pflege ist ein Gebot der Menschenwürde und die Menschenwürde darf nicht unter Kostenvorbehalt stehen. Sparen ist hier völlig fehl am Platz“, betonte Mascher. Pflegende Angehörige seien oft am Ende ihrer Kraft. Zusätzliche 120 Euro Pflegegeld pro Monat, also 4 Euro am Tag, könnten einen Angehörigen, der einen Demenzkranken oft rund um die Uhr pflegt, nicht spürbar entlasten. Die finanzielle Anerkennung dieser Betreuungsleistung müsste viel höher ausfallen.

Dass die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der neben körperlichen auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen berücksichtigt und dadurch den Demenzpatienten den Zugang zu Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ermöglichen würde, weiter hinausgeschoben wird, bezeichnet die VdK-Präsidentin als „enttäuschend“. „Demenzkranke fallen bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst weiterhin durchs Raster. Solange keine Pflegestufe anerkannt wird, haben Angehörige keinen Anspruch auf Entlastungsangebote wie Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Die schnelle Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist der einzige Weg, um die Ungleichbehandlung von Demenzkranken im System der Pflegeversicherung zu beenden", sagte Mascher. Bereits seit 2009, so die VdK-Präsidentin, läge ein neuer fünfstufiger Pflegebedürftigkeitsbegriff vor, der auch dem tatsächlichen Betreuungs- und Pflegebedarf von Demenzkranken Rechnung trägt.
Mascher unterstrich zudem die Forderung nach einer besseren rentenrechtlichen Absicherung von pflegenden Angehörigen. "Wer sich als Berufstätiger entscheidet, einen Angehörigen zu pflegen, sollte keine Angst haben, später deshalb in Altersarmut zu geraten", so Mascher.
Eine klare Absage erteilte Mascher erneut dem Vorschlag, die Pflegeversicherung um eine freiwillige zusätzliche private Pflegeversicherung zu erweitern. „Gerade diejenigen, die zusätzliche Leistungen am dringendsten nötig haben, wie Geringverdiener, chronisch Kranke, ältere und behinderte Menschen, werden sich eine solche Versicherung nicht leisten können.“ Der VdK fordert stattdessen einen Solidarausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Die jährlichen Milliardenüberschüsse in der privaten Pflegeversicherung könnten zur Finanzierung von Leistungen für Demenzkranke verwendet werden.
  

Freitag, 16. März 2012

Unerledigtes: Witwenrente zu gering als dass sie gekürzt werden könnte

(SV) Tatort Witwenrente: Die Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt ist immer noch auf einem vormodernen Stand. Zahlen erhält man vom Sozialverband VdK, der gegen den Vorschlag der Bundesvereinigung der Arbeitgeber-verbände (BDA), Kürzungen bei der Witwenrente vorzunehmen, ist.

„Solange Frauen im Arbeitsleben im Durchschnitt 23 Prozent weniger Lohn als Männer erhalten und die Arbeitsmarktchancen für über 45-Jährige weiterhin so schlecht sind, wären Kürzungen bei der Witwenrente verantwortungslos und würden das Problem der Altersarmut bei Frauen verschärfen“, erklärte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher. Damit liegt die Misere auf der Hand!


„Da müssen die Arbeitgeber erst mal Ihre Hausaufgaben machen, damit die Rahmenbedingungen passen und Frauen nicht länger in der Arbeitswelt benachteiligt werden“, betonte Mascher. Das gilt ja nun auch für die Rente mit 67 Jahren. Die Situation im Moment erzwingt lediglich weitere Abschläge.

„Familiäre Aufgaben wie Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen“ ließen sich „immer noch schwer mit einer qualifizierten vollzeitnahen Berufstätigkeit vereinbaren“, heißt es weiter - zu Recht.

Sonntag, 11. März 2012

Millionen von Demenzkranken ohne Pflegestufe

(SV) „Auch wenn bei den Leistungen für Demenzkranke nachgebessert werden soll – das reicht noch lange nicht aus“. Das erklärte die Präsidentin Ulrike Mascher des Sozialverbands VdK Deutschland anlässlich von Medienberichten, nach denen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr die Leistungen der Pflegeversicherung für eine halbe Million Demenzkranke anheben will. „An der grundsätzlichen Benachteiligung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen im System der Pflegeversicherung ändert dieser Vorstoß nichts.“

„Wir fordern, dass der bereits 2009 von einem Beirat vorgeschlagene neue Pflegebedürftigkeitsbegriff endlich auf den Weg gebracht wird. Dieser umfasst fünf statt der heutigen drei Pflegestufen und berücksichtigt neben körperlichen auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen. Würde diese Einteilung angewandt, hätten schon heute viele Demenzpatienten und deren pflegenden Angehörigen Zugang zu Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung“, so Mascher. Derzeit haben von vier Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt werden, 2,5 Millionen, darunter viele Demenzkranke, keine Pflegestufe und erhalten somit auch kein Pflegegeld aus der Pflegeversicherung. „Ohne Pflegestufe gibt es für die pflegenden Angehörigen von Demenzkranken auch keine Entlastungsangebote wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dabei sind sie häufig rund um die Uhr - oft genug zum Nulltarif - im Einsatz“, so Mascher. Hier sollte man hinzufügen, opfert jemand noch seinen Job, um jahrelang zu Hause zu pflegen, sieht er ganz alt aus, wenn er wieder zurückkehren will! Bei kleinen Einkommen und Renten ist das Hauspflegen ein Notzustand! Oder es stehen sich Hartz IV-Bezüge gegenseitig im Weg. Die Möglichkeiten der Erschwernis sind krass. Das ist gewachsene Inhumanität, im Zeichen der Daumenschraube.

Um pflegenden Angehörigen spürbar zu helfen, müssten die lange versprochenen Zusagen für eine inhaltliche Neuausrichtung der Pflege sowie die Besserstellung von Demenzkranken und pflegenden Angehörigen eingehalten werden und eine solidarisch finanzierte Pflegereform auf den Weg gebracht werden. „Es ist bereits viel zu viel Zeit verstrichen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können nicht länger warten“, betonte Mascher.

Private Versicherungen können und wollen nicht helfen, weil es zu unrentabel ist.

Zukunft: Die Statistiker erwarten einen Demenzanteil von 50 % bei den Frauen und 33 % bei den Männern.

Dienstag, 17. Januar 2012

Rente mit 67 ist nichts anderes als das Vorenthalten von Renten bei vorausgegangener Misswirtschaft



(SV) Die propagierte Rente mit 67 führt unweigerlich zu größerer Altersarmut, denn die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer haben sich kaum verbessert. Die stufenweise Einführung seit 1.1.2012 setzt diesen Mechanismus klar in Gang und ist für den Arbeitnehmer nicht nachzuvollziehen. Statt dass Beamte in den Rententopf einzahlen, werden Angestellte noch mehr um ihre Rente gebracht. Das System pumpt beim Normalbürger ab, um den Staatsbeschäftigten zu stützen, das geht nicht mehr länger!

Der Sozialverband VdK Deutschland hat dies klar erkannt und fordert für Millionen von Menschen die Einführung auszusetzen. Der allgemeine Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt geht an den meisten älteren Arbeitnehmern vorbei. Wenn nur 9,3 Prozent der 64-Jährigen einer Vollzeitbeschäftigung nachkommen, Frauen in dieser Altersgruppe sogar nur zu 5,5 Prozent, dann sind die Voraussetzungen für eine Anhebung der Regelaltersgrenze noch nicht gegeben“, so der VdK Deutschland.

„Wer künftig nicht bis 67 arbeiten kann, muss für zwei Jahre vorzeitigen Rentenbeginn zusätzliche 7,2 Prozent Renten-Abschlag in Kauf nehmen. Bevor man die Rente mit 67 startet, muss man zunächst dafür sorgen, dass Arbeitnehmer bis 65 gesund in einer Erwerbsarbeit bleiben, von der sie auch leben können. Was ja heute gar nicht gewährleistet ist, ganz im Gegenteil! Um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten, brauchen wir mehr Weiterbildung und Gesundheitsförderung in den Unternehmen. Das machen aber nur ein Fünftel der Betriebe. Und sie müssen über 50 noch beschäftigen!

Der Versuch die Rente hinauszuzögern wird auch durch kleine Tricksereien am Rande unterstützt. Die Agentur für Arbeit hat in der Arbeitslosenstatistik knapp 105.000 Menschen gar nicht mitgezählt, die älter als 58 Jahre sind und seit mindestens zwölf Monaten Hartz IV beziehen, ohne ein Jobangebot bekommen zu haben. Diese Gruppe habe sich 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 16 Prozent vergrößert. Und sie wächst weiter. Die Vermittlungsleistung ist zu gering. Es werden nicht kooperativ Probleme gelöst, sondern neue geschaffen. Rente mit 67 geht nicht sozialverträglich, denn fast jeder Zweite geht in Frührente! Wir haben Rekordzahlen bei der Frührente: Fast jeder zweite Beschäftigte in Deutschland geht vorzeitig in den Ruhestand und nimmt dafür eine niedrigere Rente in Kauf. Im vergangenen Jahr bezogen demnach knapp 674 000 Versicherte erstmals eine Altersrente. 47,5 Prozent von ihnen oder fast 320 000 mussten Abschläge verkraften, weil sie nicht bis zum 65. Lebensjahr, der Regelaltersgrenze, gearbeitet haben. Fünf Jahre vorher waren es noch 41,2 Prozent gewesen, 2000 nur 14,5 Prozent. Bei Frührentnern fällt die Rente im Durchschnitt um monatlich 113 Euro geringer aus.

Durchschnittsrente                      Männer             Frauen       Renteneintrittsalter



Bundesdurchschnitt       
1049,27 €
528,23
60,5
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, 2010, Angaben für die gesetzlichen Altersrenten, Stand:31.12.2008

Frührentner gehen statistisch gesehen drei Jahre und zwei Monate vorher in Ruhestand, um zusammen mit dem Partner im Alter mehr freie Zeit zu genießen. Viele haben Haus oder Wohnung abbezahlt, eine private Altersvorsorge und können die Abschläge finanziell verkraften. Arbeitsplätze werden früher frei und die Leute können ihr Leben noch mal frei leben. Beginnt die Rente bei 67 wären das noch mal weniger Rentenzahlungen bei längerer Arbeitszeit.   

 Das Bundesozialministerium behauptet dagegen, die Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen sei von 16,6 Prozent (2005) auf 26,4 Prozent (2011) gestiegen. Auch gingen generell die Menschen später in Rente: Das Eintrittsalter sei im Schnitt auf 63,5 Jahre gestiegen. Das liegt wohl daran, dass der kühne Klimmzug in den Euro ein Armutsverstärker für die Mehrheit und eine Belastung für Schwache, Kranke und Rentner war, statt dass er spürbare Vorzüge brachte. Die Zeitungsausträger boomen, Rentner auf dem Supermarktsparkplatz, die die Einkaufswagen zusammenschieben undundund ..., weil es nicht reicht! Angesichts dieser Lebenserschwernisspirale ist die Rente meines Erachtens mit 67 mehr ein Affront gegen die Menschlichkeit im Alter und ein Finanzentricksen statt eine echte Chance für kreative Längerarbeit (die so gar nicht besteht!). Schlicht eine Zumutung!

Mittwoch, 16. November 2011

Diskussion zu Familiäre Lebensformen/Alter: Greift das Regierungskonzept der Zuschussrente?

Der Sozialverband VdK und der Deutsche Rentenversicherung Bund sind sich einig, dass das Zuschuss-Renten-Konzept der Bundesregierung kein zielgenaues Instrument zur Vermeidung und Bekämpfung der Altersarmut ist. Insbesondere dem Ziel „Kampf gegen Altersarmut“ wird es nicht gerecht.

„Das Modell der Zuschuss-Rente geht an der gesellschaftlichen Wirklichkeit vorbei und wird die Altersarmut nicht eindämmen“, so die Präsidentin des Verbands. Grundsätzlich sei der Gedanke, Menschen mit geringem Einkommen eine Perspektive fürs Alter zu geben, zwar richtig, „aber gut gemeint ist nicht gut gemacht“.

Nach den Vorstellungen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sollen langjährige Versicherte mit geringem Einkommen einen staatlichen Zuschuss bekommen, um ihre Rentenleistungen über das Grundsicherungsniveau zu heben. Aktuell ist von einem Betrag von 850 Euro die Rede. 

Doch die Hürden sind hoch: „45 Versicherungsjahre sind gerade für Frauen absolut utopisch, 2009 erreichten Frauen in Westdeutschland durchschnittlich nur 26,6 Versicherungsjahre“, erklärte Mascher. Man fühlt sich unwillkürlich an Versicherungsversprechen erinnert, die sich immer einen großen Hinterausgang offenhalten ...

Die zweite Hürde ist die Bedingung, eine staatlich geförderte zusätzliche Altersversorgung abzuschließen. „Die Erfahrung nach zehn Jahren Riesterrente zeigt, dass diese Anlageform für Bezieher kleinerer Einkommen kaum attraktiv ist. Bevor man den Riestervertrag zur Eingangsvoraussetzung für die Zuschuss-Rente erklärt, muss eine solche Anlageform für die breite Bevölkerung erst einmal erfolgversprechend funktionieren.“

Hinzu kommt, dass jetzige Rentnerinnen und Rentner sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht von den Plänen der Zuschuss-Rente profitieren würden: Die zunehmende Zahl gerade von Rentnerinnen, die Grundsicherungsleistungen im Alter beantragen müssen, zeige, dass schon aktuell Handlungsbedarf besteht.
Zeiten für die Pflege demenzkranker Angehöriger ohne Pflegestufe oder der Arbeitslosigkeit – auch solche aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen – werden nicht berücksichtigt. Damit besteht ein Modell sehr hoher Ungerechtigkeit : 

„Das Modell ist zutiefst ungerecht, denn es ignoriert die tatsächlichen Verhältnisse am Arbeitsmarkt. Langzeitarbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit sind in den meisten Fällen aber unverschuldet.“ 

Zeiten geringfügiger Beschäftigung sollen andererseits berücksichtigt werden: „Das ist das absolut falsche Signal“, kritisiert Mascher, „so wird noch mehr Nachfrage nach Minijobs geschaffen. Dabei ist die prekäre Beschäftigung eine der Hauptursachen für spätere Altersarmut.“ Hier besteht aber zumindest eine (wie große?) Chance bei Halbtagsbeschäftigungen und 400-EUR-Job aufgesattelt einen  Anspruch zu erhalten. Wie realistisch ist jedoch diese Kombination im Hinblick auf Zuschuss-Rente?

Freitag, 7. Oktober 2011

Diskussion Integration: Behinderte Hartz IV-Empfänger kriegen weniger als nichtbehinderte?


(SV/VdK) Die Logik ist nicht erkennbar. Behinderte Hartz-IV-Bezieher, die mit anderen Erwachsenen zusammenleben, erhalten fast 1000 € weniger im Jahr als ihre nichtbehinderten Leidensgenossen. Wären Sie noch arbeitsfähig, würden sie durch spezielle Vermittlungsdienste aus dem Bezug in die Arbeit gefördert, wenigstens in Rheinland-Pfalz. Das kriegen behinderte Nichtbezieher nicht. Eine zweite Merkwürdigkeit. Es sei denn, der Behinderte hat beim Staat gearbeitet. Dann wird ihm in seinem Bereich geholfen, bevor der Staat Ruhestandsgelder zahlen muss. Reintegration für die Schäfchen... Andere dürfen aufgeben oder Brötchen nachts backen oder Schrauben sortieren oder Unkraut jäten. Bis auf spezielle Reintegrationen von Schwerstbehinderten, die den Stand der Reha-Technik zeigen sollen. Während Hunderttausende Arbeitsfähige nicht aktiv in ihren Bereich rückgeführt werden, weil sie das selbst leisten sollen, natürlich auch keine Ersatzleistung bekommen, kapriziert man sich bei einer weit geringeren Zahl auf Showfälle.

Der Sozialverband VdK Deutschland und der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordern ein Ende der Benachteiligung von behinderten Menschen bei den Grundsicherungsleistungen: „Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen deutlich: Der Gesetzgeber muss die Ungleichbehandlung endlich korrigieren und den betroffenen Menschen zu ihrem Recht verhelfen. Geschieht dies nicht, sind wir bereit einzugreifen und Musterklagen ins Auge zu fassen“, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer anlässlich des heute veröffentlichten Gutachtens der Hans-Böckler-Stiftung zur Neuregelung der Regelbedarfe bei Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe.

„Es ist für erwachsene Menschen mit Behinderung, die noch bei ihren Eltern leben, bitter, dass die Zusage der Bundesregierung immer noch nicht eingelöst wurde. Monat für Monat werden ihnen 73 Euro vorenthalten. Es muss noch in diesem Jahr der volle Regelsatz kommen“, fordert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.

Die Bundesregierung hatte im Vermittlungsverfahren zum Hartz IV-Kompromiss zugesagt, die neue Regelung mit dem Ziel zu prüfen, behinderten Menschen den vollen Regelsatz zu ermöglichen.

Durch die zurückliegende Regelsatzreform erhalten Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr, die mit anderen Erwachsenen in einem gemeinsamen Haushalt leben, einen Regelbedarf von 291 Euro. Das sind 80 Prozent des vollen Hartz IV-Regelbedarfs von 364 Euro und damit 73 Euro weniger, als Menschen ohne Behinderungen beziehen. VdK und SoVD hatten dies bereits im Rahmen der Debatte um die Neuberechnung der Regelbedarfe scharf kritisiert.

Um sich klar zu machen, wie teuer das einfache Leben bereits gemacht wurde und welche Existenzkämpfe bereits in der 20-Mio-Einwohner-Einkommensgruppe bis 1500 EUR (theoretisch verarmt) ausgetragen werden, reicht ein Blick in den Lebenskostenrechner für Studenten. Unter 650/700 EUR im Monat mit Verkehrsteilnahme durch öffent. Verkehrsmittel geht heute gar nichts mehr! Höchstens in (kaputten) Billigwohnungen-/häusern aus dem Altbestand, Kleider total vernachlässigt, essen nur das Billigste, kein Bücherkauf.

https://www.unicum.de/studienzeit/service/lebenskostenrechner/

Behinderte im Mittelalter

Wir leben in der Moderne, es ist alles humaner oder angepasster, heute gibt's Sozialgeld - ohne gibt es kein Überleben mehr, nur als obdachloser Bettler.... Es scheint sich nicht viel geändert zu haben an der Lage der Behinderten. Früher gab es zu bezahlende Häuser und Heime wie heute auch, Armut und Bettelei der Alltag für Unvermögende, nur die Hilfsmittel waren primitiver:

Behindert im Mittelalter

Freitag, 9. September 2011

Diskussion - Angehörigenpflege nicht zum Nulltarif, Frauenarmut bereits ausgeprägt

(vdk) „Pflege kann zum Armutsrisiko werden – besonders für Frauen“, stellte der VdK Deutschland mal wieder fest. Präsidentin Mascher verwies auf die geringe durchschnittliche Altersrente für Frauen, die in Deutschland 528 Euro beträgt. Pflegearbeit zu Hause, die zu 70 Prozent von Frauen geleistet wird, könnte das Problem der Frauenaltersarmut noch verschärfen. Denn die Gesellschaft dankt dieses Engagement kaum, beispielsweise was die Rentenansprüche betrifft. Mascher warnte deshalb: „Angehörigenpflege zum Nulltarif ist kein Modell der Zukunft.“

Sie forderte die Angleichung der Rentenanwartschaften von Zeiten der Pflegetätigkeit und Zeiten der Kindererziehung. Derzeit wird beispielsweise für ein Jahr häusliche Pflegetätigkeit in Pflegestufe I nur ein Rentenanspruch von 7,42 Euro erworben, für ein Jahr Kindererziehung 27,47 Euro. Voraussetzung für Rentenanwartschaften für Pflegezeiten ist der Bezug von Pflegegeld, das aber erst bei Vorliegen einer Pflegestufe und einem Pflegeaufwand von mindestens 14 Stunden bezahlt wird. Viele Pflegebedürftige bekommen aber weniger Pflegestunden zugestanden, vielen wird zudem die Anerkennung einer Pflegestufe verweigert. Dies gilt besonders für Demenzkranke.

Für Mascher ist deshalb eine rasche Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs das Gebot der Stunde, damit Demenzkranke ein Recht auf mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen: „Wir erwarten, dass Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr das Versprechen seines Vorgängers, Philipp Rösler, einlösen wird, damit es zügig deutliche Verbesserungen für diese Menschen und ihre Angehörigen gibt.“

Die Rente reicht nicht fürs Heim
Die mangelhafte finanzielle Situation Pflegebedürftiger wird sich durch den anhaltenden Trend zur stationären Versorgung nach Einschätzung des VdK noch verschärfen. So nahm die Zahl der Heimbewohnerinnen und -bewohner in Deutschland von 2007 bis 2009 um 4,6 Prozent zu. Immer mehr Menschen brauchen Sozialhilfe in Form von „Hilfe zur Pflege“, in Deutschland sind dies rund 400 000. Der Antrag wird nötig, wenn die Heimkosten die Rente übersteigen und die Ersparnisse aufgebraucht sind. „Auch hier zeigt sich das Armutsgefälle zwischen Männern und Frauen“, erläuterte Mascher, „nur knapp ein Drittel der Leistungsbezieher ist männlich.“

Der Anstieg der Leistungsempfänger habe mehrere Ursachen. Steigende Heimkosten einerseits, stagnierende Bestandsrenten andererseits und „Neurenten im permanentem Sinkflug“
. Wer beispielsweise in Pflegestufe III eingestuft wird und im Heim lebt, muss Eigenleistungen von durchschnittlich 1296 Euro erbringen. „Das geben die Renten in Deutschland nicht her, besonders nicht die von den Frauen.“
[Anmerkung SV: Ich höre und kenne Eigenleistungen von über 2000 (Pflegestufe 2) und in einem Extremfall von über 3000 €, in dem die Patientin bettlägrig ist. Dann müssten die 1296 € Eigenbeteiligung tatsächlich der günstigste Subventionsfall bei Stufe 3 und das billigste Heim sein. Alle anderen benötigen mittlere und höhere Pensionen/Renten zur Wahrnehmung oder Kapitaldecke.]

Mehr Geld für die Pflegeversicherung

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen also erhöht werden. Die Mehrbelastung – etwa wegen des Einbezugs dementiell Erkrankter – ließe sich nach Meinung des Sozialverbands VdK refinanzieren, ohne kapitalgedeckte Modelle oder weitere Zusatzbeiträge einführen zu müssen. Der VdK schlägt unter anderem einen Solidarausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung vor, außerdem die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 3712,50 Euro auf die Grenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung, also 5500 Euro.

Prekäre Beschäftigungslage im Pflegebereich
Mascher wies außerdem auf die oftmals prekäre Beschäftigungssituation von Pflegekräften hin, insbesondere im ambulanten Bereich. „Wegen der chronischen Unterfinanzierung bevorzugen die Träger Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsverhältnisse, die sich bei Bedarf auch leichter wieder lösen lassen“, so Maschers Analyse. „So wird auch der Pflegeberuf eine Falle für die eigene Altersarmut.“

VdK-Kampagne
Der Sozialverband VdK hat in seiner aktuellen Kampagne „Pflege geht jeden an“ die Angehörigenpflege in den Mittelpunkt gestellt. Mehr Hintergrundinformationen und weitere Forderungen des VdK zur Pflegepolitik finden Sie im Internet unter www.pflege-geht-jeden-an.de


Kommentar: UND WIEDER UND IMMER WIEDER

(SV) Was sollen darüber hinaus die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten? Mann erwerbsunfähig, Frau hat gepflegt, Resulat: Sie werden noch ärmer gestellt im Alter. Das ist nicht nur ungerecht, es ist auch unverschämt! 100% unchristlich und unsozial.

Für viele Beitragszahler wird die zu erwartende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in den nächsten 20 Jahren auf Grundsicherungsniveau sinken. Die gesetzliche Rente verliert ihren Status als stützende Pflichtversicherung. Sie ist kaum noch bezahlbar und bringt nichts mehr. Was soll das? Noch mehr Risiko auf jeden abwälzen und das Geld für die Bürger sonstwie rauspulvern?

Altersarmut morgen kann nur durch flächendeckende Mindestlöhne für Bürger und ausreichend Arbeit sowie gerechte Verteilung der Renteneinzahlungen, auch für Frauen, Kranke, Behinderte, Erwerbsunfähige etc. erreicht werden. Dieses hemmungslose Selbstbedienerei im Gesundheitssystem schädigt die Empfänger. Es bleibt eine Handvoll Geld beim Empfänger übrig. Dazwischen ernähren sich Unzählige von den Leistungen. Sicher, das schafft auch Arbeitsplätze. Aber sinnlos überhöhte Honorare hier und andernorts zu wenig? Ohne Beteiligung der Arbeitgeber geht das Ganze auch nicht. Völlig gieriges Anhäufen von Millionen und Milliarden und die Träger des Reichtums dürfen später im Dreck kriechen? Das alte Rom ist doch schon lange tot! 

Sonntag, 4. September 2011

Diskussion - Leben im Alter: Sind Rentenbeitragssenkungen tatsächlich angebracht?

(VdK) Rentenbeitragssenkungen sind nicht das Gebot der Stunde, so die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, anlässlich zuletzt veröffentlichter Meldungen, nach denen die Bundesregierung den Rentenbeitrag zum 1. Januar 2012 um 0,3 Prozent senken will. Mascher weiter: „Die Überschüsse der Rentenkassen sollten lieber in die Bekämpfung und Vermeidung von Altersarmut investiert werden.“ Vor allem Geringverdiener und Erwerbsgeminderte müssten besser für das Alter abgesichert werden.

Mascher forderte die Bundesregierung auf, die Rente nach Mindesteinkommen wieder einzuführen: „Damit wäre ein Mindeststandard an Alterssicherung für Millionen Geringverdiener gewährleistet“. Auch Erwerbsminderungsrentner müssten vor Rentenkürzungen bewahrt werden: „Menschen, die wegen einer Krankheit nicht in der Lage sind, das gesetzliche Renteneintrittsalter zu erreichen, dürfen nicht in die Altersarmut abgedrängt werden.“

Die Altersarmut sei deutschlandweit auf dem Vormarsch, so die VdK-Präsidentin. Sie verwies auf die Entwicklung bei den Grundsicherungsempfängern im Alter. Die Zahlen sind hier zwischen 2003 und 2009 um 55 Prozent gestiegen. „Altersarmut ist kein theoretisches Problem mehr, sie ist eine konkrete Gefahr für immer mehr Menschen in Deutschland“, fasste Mascher zusammen.

Die Lage der Rentnerinnen und Rentner entwickelt sich nach Ansicht des Sozialverbands VdK auch deshalb so brisant, weil die Rentenkürzungsfaktoren Jahr für Jahr die Renten dämpfen. So fiel beispielsweise die Rentenerhöhung vom 1. Juli 2011 mit 0,99 Prozent erheblich niedriger aus als die durchschnittlichen Lohnsteigerungen von 3,1 Prozent im Westen und 2,55 Prozent im Osten und deckt nicht einmal die aktuelle Inflationsrate von 2,3 Prozent.

Ulrike Mascher verwies beim Thema Altersarmut auch auf die VdK-Forderung nach einer besseren rentenrechtlichen Absicherung für pflegende Angehörige, die ihre Familienmitglieder zu Hause versorgen und dafür bisher so gut wie keine Rentenansprüche erwerben. Vor allem Frauen seien dadurch „stark von Altersarmut bedroht“.

Die Vermeidung von Altersarmut müsse an mehreren Stellen ansetzen, sagte Mascher: „Wir fordern einen branchenübergreifenden, flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Von Hungerlöhnen lässt sich keine armutsvermeidende Altersversorgung aufbauen.“

Um all diese Ansätze zu bündeln, sollten Armutsbeauftragte bei Bund und Ländern eingesetzt werden, die die Sozial-, Arbeitsmarkt-, Gesundheits- und Bildungspolitik koordinieren. Mascher: "Die Bundesregierung muss die günstigen finanziellen Bedingungen nutzen und jetzt einen konkreten nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut auf den Weg bringen. "

(SV)

Freitag, 26. August 2011

Diskussion - Niedrige Beschäftigungsrate über 50


Sozialverband VdK fordert: "Arbeitslosengeld für Ältere nicht kürzen"

(vdk) Der Sozialverband VdK Deutschland weist den Vorschlag des FDP-Generalsekretärs Christian Lindner, die Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I für Ältere zu kürzen, scharf zurück. „Angesichts der anhaltend schlechten Arbeitsmarktsituation für über 50-Jährige würde vielen Betroffenen bei der Verwirklichung des FDP-Plans der rasche Absturz in Hartz IV drohen“, erklärte der VdK Deutschland.

Mehr als ein Drittel aller Betriebe beschäftigen nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jünger als 50 Jahre alt sind. Nur zehn Prozent der neu eingestellten Arbeitnehmer sind älter als 50 Jahre. Und knapp die Hälfte aller 55-Jährigen ist nicht mehr berufstätig.

„Diese Zahlen machen deutlich, dass der FDP-Vorschlag an der Arbeitsmarkt-Wirklichkeit vorbei geht“, sagte Ulrike Mascher, Präsidentin des VdK.

(SV) Kommentar: Dieser Vorschlag bedeutet nur, die Jungsenioren zu bestrafen, sie in irgendwelche Beschäftigungen zu drängen, nur dass Ruhe ist, wenig Zahlungen erfolgen müssen, statt wirklich sinnvolle Strukturen zu schaffen, die das verhindern. Alles Hirngespinste von Volksvertretern, die ihre Rente schon lange vermehrfacht haben, dank ihrer politischen Arbeit im Dienste irgendwelcher Partei- und Lobbyistenambitionen, und noch dazu lange arbeiten dürfen...

Dienstag, 23. August 2011

Diskussion - Private Pflegeversicherung: Sinn und Nutzen einer verpflichtenden privaten Pflegevorsorge

(VdK/SV) „Das Recht auf gute Pflege darf nicht von den finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen abhängen“, so die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, zu den Plänen von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zur Einführung einer verpflichtenden privaten Zusatzvorsorge in der Pflegeversicherung. „Wohin es führt, wenn man auf den Kapitalmarkt setzt, das hat die jüngste Finanz- und Wirtschaftskrise gezeigt.“ Die Absicherung gegen das Lebensrisiko eines möglichen Pflegefalls müsse für den Einzelnen verlässlich sein. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dürften nicht den Risiken der internationalen Kapitalmärkte ausgesetzt werden.

Viele gesetzlich Versicherte sind bereits jetzt durch Zusatzbeiträge in der Kranken-versicherung einseitig überproportional belastet, führte die VdK-Präsidentin in Berlin weiter aus. „Zudem ist es insbesondere für Geringverdiener und Ältere unmöglich, einen privat zu finanzierenden Kapitalstock für einen stationären Pflegefall aufzubauen.“ Heute angelegtes Kapital nütze für den augenblicklichen Finanzbedarf der Pflegeversicherung ohnehin nichts.
Gute Pflege kostet Geld, das ist keine Frage“, so VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Der Sozialverband VdK fordert deshalb einen Risikostrukturausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. „Ein Risikostrukturausgleich schafft mehr systemübergreifende Solidarität“, so Mascher. Obwohl Privatversicherte ein höheres Durchschnittseinkommen haben, zahlen sie eine niedrigere durchschnittliche Prämie als gesetzlich Versicherte. Darüber hinaus besteht bei ihnen ein deutlich geringeres Risiko, pflege-bedürftig zu werden. Trotz identischer Leistungen haben private Pflegeversicherungen im Vergleich zu den gesetzlichen nur 50 Prozent der Pro-Kopf-Ausgaben. Nach Angaben des Sozialverbands VdK erwirtschaften die privaten Pflegekassen jedes Jahr einen Überschuss von 1,3 Milliarden Euro und haben 21 Milliarden Euro an Rücklagen gebildet.
Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige, wie zum Beispiel die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern, müssen künftig zum Teil auch aus Steuermitteln finanziert werden“, forderte die VdK-Präsidentin, „das ist in der Kranken- und Rentenversicherung schon längst üblich.“ Außerdem müsse man auch über eine moderate Beitragserhöhung in der gesetzlichen Pflegeversicherung unter paritätischer Beteiligung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nachdenken. Mascher: „Die Bevölkerung wird leicht erhöhte Beiträge für die Pflegeversicherung akzeptieren, wenn dafür endlich die notwendigen Verbesserungen und Erweiterungen in der Pflegeversicherung realisiert werden.“ 


Nachtrag:

Der VdK schlägt zum 22.8.2011 einen Finanzierungsmix aus drei Komponenten vor:

Erstens: eine geringe Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags. Dabei müssen auch die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, auf deren Druck hin bei der Einführung der Pflegeversicherung 1995 bundesweit mit Ausnahme von Sachsen der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag geopfert wurde.

Zweitens sollten die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern künftig aus Steuermitteln und nicht nur von den Beitragszahlern finanziert werden.

Und drittens hält der VdK einen Solidarausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung für angemessen. „Die jährlichen Milliardenüberschüsse in der privaten Pflegeversicherung könnten zur Finanzierung von Leistungen für Demenzkranke verwendet werden, die allen Versicherten, egal ob privat oder gesetzlich versichert, zugute kämen."

[SV Wir hätten allerdings hier ein kleines Problem: Welche Versicherung in Westeuropa lässt sich schon Überschüsse beschlagnahmen? Aktuell in Ungarn wurden vor wenigen Monaten private Lebensversicherungen beschlagnahmt und in den Rententopf gebuttert, damit staatliche Rentenzahlungen noch möglich sind. Solche "kriminell" anmutenden Staatsaktionen erscheinen mir auch hierzulande sehr unerwünscht.]

Sonntag, 7. August 2011

Diskussion - Integration von Behinderten: Aktionsplan für Menschen mit Behinderung greift zu kurz

(vdk/SV) Als „zu unverbindlich“ bezeichnete die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, den am 15.06.2011 im Kabinett verabschiedeten „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung“. Der Plan enthalte keine rechtlichen Garantien und drohe deshalb zu einer gut gemeinten Absichtserklärung zu verkümmern, kritisierte Mascher.
„Solange die Mehrheit der 9,6 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland Schwierigkeiten hat, problemlos in Ämter, Arztpraxen, Kinos und Theater zu gelangen oder öffentliche Verkehrsmittel hindernisfrei zu nutzen, ist das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe im Alltagsleben für diese große Bevölkerungsgruppe noch lange nicht erreicht“, erklärte die VdK-Präsidentin.
„Als Tropfen auf den heißen Stein“ bezeichnete Mascher das Ziel der Bundesregierung, 4000 neue altersgerechte Jobs für schwerbehinderte Menschen über 50 Jahre zu schaffen. Angesichts von über 180 000 arbeitslosen Schwerbehinderten und einer im Vergleich zum Vorjahr steigenden Arbeitslosigkeit dieses Personenkreises, sei die Initiative der Bundesarbeitsministerin „bei weitem nicht ausreichend“, um die Beschäftigungschancen der Betroffenen deutlich zu erhöhen.


Mittwoch, 27. Juli 2011

Diskussion zu "Familiäre Lebensformen" - Pflegesituation: Demenzkranke nicht länger vertrösten

VdK-Präsidentin Mascher fordert den Start der versprochenen Pflegereform

(SV/vdk) „Im von der Regierung ausgerufenen Jahr der Pflege 2011 ist es bereits Hochsommer geworden, doch an der Situation, zum Beispiel für Demenzkranke und ihre Angehörigen, hat sich bisher nicht das Geringste zum Besseren gewendet“, sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, angesichts der Tatsache, dass die von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr für den Sommer versprochene Vorlage der Eckpunkte einer Pflegereform bisher ausgeblieben ist. „Wir dürfen Demenzkranke nicht länger vertrösten“, appellierte Mascher an die Regierungsverantwortlichen. Bahrs Vorgänger, Ex-Gesundheitsminister Philipp Rösler, habe binnen Jahresfrist „Verbesserungen fest versprochen“, so Mascher weiter, man dürfe das Vertrauen der Menschen nicht enttäuschen.

[SV: Demenzkranke im Anfangsstadium bekommen zwar eine Pflegestufe, die Zählung beginnt bei 0, aber noch keine Sach- und Geldleistungen. So soll die Wartezeit auf Pflegestufe 1 verkürzt werden, wenn die Anzeichen sich verstärken, obwohl sie oft schon da sind und Gefahr durch Fehlbedienungen und Vergesslichkeit besteht. Oder sie bekommen gleich Pflegestufe 1, obwohl sie den Unterstützungsbedarf der Pflegestufe 2 haben. Hat ein Demenzkranker die Pflegestufe 2 erreicht, muss bei 24-h-Betreuung durch ungelernte osteuropäische Kräfte und zusätzlicher Hilfe bei Engpässen immer noch mit einem Eigenaufwand von an die 1800 bis 2000 EUR pro Monat gerechnet werden. Frage: Wer kann das heute und in Zukunft bei Massenmindereinnahmen und zerdepperter Rente noch bezahlen? Und soll man diese nicht fachmännische Hilfe wirklich so schätzen? Wenn es hart auf hart kommt, stehen die Betroffenen oft allein, bleibt nur noch der Seniorenheimplatz mit einer Eigenleistung von 2000 EUR/Mon.  aufwärts, je nach Pflegebedürftigkeit.]

Die Umsetzung des bereits seit 2009 vorliegenden, wissenschaftlich unstrittigen, erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs müsse endlich in Angriff genommen werden: „Es ist klar, dass die komplette Umstellung auf ein neues System der Beurteilung zur Pflegebedürftigkeit einige Jahre in Anspruch nehmen wird. Doch der Startschuss dafür muss endlich fallen“, forderte die VdK-Präsidentin. Jeder Monat, der ungenutzt verstreicht, verschärfe die Situation der dementiell Erkrankten und ihrer Angehörigen. „Ohne deutliche Entlastung und finanzielle Unterstützung wird das Modell der Angehörigenpflege in der Betreuung Demenzkranker immer schneller abbröckeln“, warnte Mascher. Angesichts der demografischen Entwicklung, die eine steigende Zahl dementiell Erkrankter mit sich bringen wird, müsse die Bundesregierung bei der Pflegereform „endlich aufs Gas drücken“.

Zur von der SPD-Bundestagsfraktion vorgelegten Berechnungen zur Finanzierung der Pflegereform sagte Mascher: „Es ist gut, dass wieder über Geld gesprochen wird. Bei dieser Frage tauchte die Bundesregierung bisher immer ab.“ Die von der SPD genannte Zahl von 4,2 Milliarden Euro Mehrbelastung bei Umsetzung der Verbesserungen für dementiell Erkrankte nannte Mascher „realistisch“. Vorschläge zur Finanzierung lägen dem Bundesgesundheits­minister auch bereits vor. Der Sozialverband VdK fordert etwa einen Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung sowie eine Anhebung der Beitragsbemessungs­grenze für gesetzlich Versicherte auf die Grenze, die für die Renten- und Arbeitslosen­versicherung festgelegt wurde. Wer derzeit mehr als 3712 Euro verdient, zahlt für das darüber liegende Gehalt keinen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung mehr. Die Beitragsbe­messungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt dagegen bei 5500 Euro.

Mit seiner bundesweiten Kampagne „Pflege geht jeden an“ setzt sich der Sozialverband VdK für eine Verbesserung der Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ein (www.pflege-geht-jeden-an.de).