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Donnerstag, 7. Dezember 2023

Iran: Sicherheitskräfte vergewaltigen Demonstrierende zur Abschreckung

Foto: Amnesty

Amnesty berichtet wieder eindringlich von Verbrechen aus dem Iran: „
Die Agenten haben meine Kleidung sofort ausgezogen, als wir dort ankamen, und meine Brüste und Genitalien berührt [...] Mein Haar war sehr lang und sie haben es gewaltsam bis zu meinen Ohren abgeschnitten. Sie verspotteten mich und sagten: ‚Wolltest du nicht dein Haar zeigen?‘ Sie warfen mir mein Haar auf den Schoß und sagten, ich solle es in der Öffentlichkeit zeigen“, berichtet Sahar, eine Protestierende aus der unterdrückten baluchischen ethnischen Minderheit im Iran.

Neu veröffentlicht wurde der Bericht They violently raped me. Er dokumentiert das Leiden von 45 Überlebenden sexualisierter Gewalt, die willkürlich festgenommen wurden, weil sie gegen Unterdrückung und Diskriminierung im Iran protestiert hatten. Viele von ihnen berichteten Amnesty International, dass sie vergewaltigt wurden – Frauen und Männer, ein 14-jähriges Mädchen und zwei Jungen im Alter von 16 und 17 Jahren. Sechs von ihnen – vier Frauen und zwei Männer – wurden von Gruppen von bis zu zehn männlichen Sicherheitskräften vergewaltigt. 

Im Iran findet eine alarmierende Zunahme von sexualisierter Gewalt zur Niederschlagung der Proteste statt. Recherchen zu sexualisierter Gewalt und dem Iran sind sehr aufwendig, Amnesty darf offiziell nicht ins Land, und die Betroffenen fürchten eine Stigmatisierung. 
Ich glaube nicht, dass ich jemals wieder dieselbe Person sein werde. Nichts kann mir mein altes Ich zurückbringen, meine Seele wiedergeben [...] Ich hoffe, dass meine Aussage zu Gerechtigkeit führen wird, und nicht nur für mich“, erklärt Zahra, eine weitere Überlebende, Amnesty gegenüber. Sie wurde von einem Folterer der Spezialeinheiten der Polizei vergewaltigt. 

Bisher ist kein einziger Täter zur Rechenschaft gezogen worden. Amnesty bittet um Unterstützung.

Montag, 18. September 2017

Unrecht: 11 Jahre einfach so inhaftiert

In elf Jahren wächst ein Kind zu einem Teenager heran. Elf Jahre dauert es, zu Fuß einmal um die Welt zu laufen. Elf Jahre sind beinahe drei Amtszeiten einer Regierung, in denen Folter abgeschafft werden könnte. 

Elf Jahre lang war Erkin Musaev in Usbekistan rechtswidrig inhaftiert. Als ehemaliger Beamter des usbekischen Verteidigungsministeriums arbeitete er für das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen in Usbekistan. 

Im Januar 2006 wurde er von Angehörigen des Nationalen Sicherheitsdienstes (SNB) inhaftiert und für mehrere Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten: Er wurde der Spionage für einen nicht genannten NATO-Mitgliedsstaat beschuldigt. Einen Monat lang wurde Erkin Musaev Berichten seiner Angehörigen zufolge nächtelang verhört, gefoltert und mit Drohungen gegen seine Verwandten konfrontiert. Schließlich unterschrieb er ein „Geständnis“, weil ihm zugesichert wurde, dass seine Familie dann in Ruhe gelassen werden würde. 

In allen drei Verfahren gegen ihn wurden vor Gericht „Geständnisse“ als Beweise zugelassen, die er nur abgegeben hatte, weil er von den usbekischen Sicherheitskräften gefoltert worden war. Als Resultat wurde er 2007 zu insgesamt 20 Jahren Haft verurteilt. Amnesty International setzte sich für seine Freilassung ein – mit Erfolg! Mitte August wurde Erkin Musaev vorzeitig aus der Haft entlassen. 

  „Ich möchte allen Aktivistinnen und Aktivisten von Amnesty International und allen anderen, die mich und meine Familie in einer schwierigen Zeit unterstützt haben, meinen größten Dank ausdrücken. Meine Freilassung ist tatsächlich ein großer Sieg, und euer Beitrag dazu ist von unschätzbarem Wert. Ich möchte betonen, dass sich das Verhalten der Straflager-Verwaltung mir gegenüber veränderte, nachdem viele der Aktivistinnen und Aktivisten Unterstützungsbriefe geschrieben hatten. Das Personal wurde vorsichtiger im Umgang mit mir, und mir wurde leichtere Arbeit zugeteilt. Vielen Dank für alles, was ihr für mich getan habt.“ – Erkin

Montag, 19. Juni 2017

Amnesty International: Der AI-Vorsitzende Türkei wurde aus fadenscheinigen GÜLEN-Gründen inhaftiert

(c) Amnesty International


(AI) Der Vorstandsvorsitzende von Amnesty International in der Türkei, Taner Kılıç, wurde am 6. Juni 2017 in Izmir verhaftet. Er wird beschuldigt, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein und soll angeblich der Bewegung von Fethullah Gülen nahestehen. Am vergangenen Freitag ordnete ein Gericht Untersuchungshaft an. 

Die gegen Taner Kılıç erhobenen Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage. Er ist weder Mitglied noch Unterstützer der Gülen-Bewegung, sondern hat sich vielmehr kritisch zur Rolle dieser Bewegung in der Türkei geäußert. 
 
Taner Kılıç muss sofort freigelassen werden und die gegen ihn gerichteten Vorwürfe müssen fallengelassen werden. 

Taner Kılıç engagiert sich seit Jahrzehnten unermüdlich und leidenschaftlich für die Menschenrechte. Jetzt müssen wir uns für ihn einsetzen!

Werde aktiv: Mach mit bei unserer "Urgent Action" und fordere die sofortige Freilassung von Taner Kılıç!


Vielen Dank für deinen Einsatz!

Mit freundlichen Grüßen
Marie Lucas, Amnesty-Fachreferentin für Europa & Zentralasien


SETZE DICH JETZT FÜR TANER KILIÇ EIN


HINTERGRUND


(c) Amnesty International
Der Vorsitzende von Amnesty International Türkei, Taner Kılıç, wurde am 6. Juni mit dem konstruierten Vorwurf inhaftiert, er gehöre der „Fethullahistischen Terrororganisation“ (FETÖ) an. Am 9. Juni wurde er in Untersuchungshaft genommen. Die Vorwürfe gegen ihn müssen fallengelassen werden und er muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.
Der Vorstandsvorsitzende von Amnesty International Türkei und langjährige Menschenrechtsverteidiger Taner Kılıç wurde am 6. Juni auf Grundlage eines Haftbefehls gegen ihn und 22 weitere Anwält/-innen in der Küstenstadt Izmir im Westen der Türkei inhaftiert. Taner Kılıç wurde um 6.30 Uhr bei sich zuhause festgenommen und zu seinem Büro gebracht. Polizeibeamt/-innen durchsuchten Haus und Büro und nahmen ihn in Polizeigewahrsam. Am 9. Juni wurde Taner Kılıç einer Staatsanwältin vorgeführt und der Mitgliedschaft in der  „Fethullahistischen Terrororganisation“ (FETÖ) angeklagt. Anschließend wurde er in Untersuchungshaft genommen, wo er bis zum Verfahren bleiben soll. Fethullah Gülen ist ein türkischer Geistlicher und früherer politischer Verbündeter der AKP (Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung) von Recep Tayyip Erdoğan. Die türkischen Behörden beschuldigen Gülen, der Drahtzieher des Putschversuchs vom Juli 2016 zu sein und behaupten, er steuere die FETÖ. Fethullah Gülen selbst weist diese Beschuldigung zurück.
Die Staatsanwältin wirft Taner Kılıç vor, die sichere Messenger-Anwendung für Mobilgeräte ByLock sei auf seinem Smartphone gefunden worden. Laut den türkischen Behörden wird ByLock von Mitgliedern der FETÖ genutzt. Dieser bisher nicht belegte Vorwurf ist alles, womit die Staatsanwaltschaft die Anklage bislang öffentlich untermauert. Taner Kılıç hingegen gibt an, ByLock weder heruntergeladen noch benutzt zu haben und auch kein Mitglied der FETÖ zu sein. Das Gegenteil ist der Fall, er steht der Rolle der Fethullah-Gülen-Bewegung in der Türkei kritisch gegenüber.
Die türkischen Behörden haben keinen glaubhaften und vor Gericht zulässigen Beweis für eine von Taner Kılıç verübte international anerkannte Straftat vorgelegt. Seine Inhaftierung ist daher willkürlich. Er gehört damit zu den Tausenden politischen Aktivist_innen, Anwält_innen, Journalist_innen und anderen Menschen, die der Regierungspolitik kritisch gegenüberstehen und deshalb aufgrund konstruierter Terrorvorwürfe strafrechtlich verfolgt werden.

Dienstag, 29. März 2016

Amnesty International: Deutsche Waffen in Mexiko

Zuerst klang alles noch ganz harmlos: Am 12. Dezember 2011 blockieren Studierende eine Autobahn im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero und demonstrierten für bessere Studienbedingungen. Dann aber eskalierte die Situation in kürzester Zeit: Polizisten greifen ein, eine Tankstelle geht in Flammen auf, Steine fliegen. Plötzlich fallen Schüsse. Wenig später liegen zwei Studenten tot auf dem Asphalt, erschossen von Polizeibeamten in Uniform oder in Zivil. Genau weiß das niemand, die Schützen wurden bisher nicht zur Verantwortung gezogen.


Die Tragödie entwickelte sich wenig später zu einem politischen Skandal. Journalisten und Amnesty-Experten recherchieren die Hintergründe der Polizeiaktion. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass an jenem 12. Dezember mindestens zwölf Polizisten Schnellfeuergewehre vom Typ G36 getragen haben. Diese Waffen wurden in Baden-Württemberg von der deutschen Firma Heckler & Koch hergestellt und hätten niemals in die Hände von lokalen Polizeibeamten des Bundesstaats Guerrero gelangen dürfen.

Setzen Sie sich jetzt dafür ein, dass deutsche Rüstungsexporte nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen! 
Unterzeichnen Sie unsere Online-Petition an Bundesaußenminister Steinmeier.

Anlässlich des dritten Jahrestages der Verabschiedung des internationalen Waffenhandelsvertrags (Arms Trade Treaty) durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen werden wir in der ersten Aprilwoche diese Petition dem Auswärtigen Amt übergeben. Bis dahin brauchen wir noch möglichst viele Unterschriften, um unseren Forderungen Gewicht zu verleihen!


Eine Liste des mexikanischen Verteidigungsministeriums bestätigt die Recherchen von Amnesty: 1.924 aus Deutschland gelieferte Schnellfeuergewehre vom Typ G36 sind in Guerrero gelandet, obwohl die mexikanischen Behörden zugesichert hatten, dass sie nicht für diesen Bundesstaat bestimmt waren. Mexiko ist kein Einzelfall. Egal ob in Saudi-Arabien, Ägypten oder auch in den USA – grundsätzlich verfolgt niemand, was mit deutschen Rüstungsexporten vor Ort passiert oder ob Waffen illegal weitergeleitet werden. Die Bundesregierung hat zwar Kontrollen vor Ort angekündigt, um sicherzustellen, dass der vereinbarte Endverbleib der Waffen eingehalten wird. Doch bisher ist es bei der Schaffung rechtlicher Grundlagen und der Ankündigung erster Pilotprojekte geblieben.

In Mexiko geht die Tragödie weiter – trotz der politischen Skandale: Am 26. September 2014 greifen Polizisten Studenten der Ayotzinapa-Fachschule in Guerrero an. Sechs Menschen sterben vor Ort, 43 Studenten werden verschleppt und bleiben bis heute verschwunden. Wieder tragen die Polizisten unter anderem deutsche G36-Schnellfeuergewehre.

Werden Sie aktiv: Fordern Sie die Bundesregierung auf, die angekündigten wirksamen Vor-Ort-Kontrollen umzusetzen und bei den Exportentscheidungen die Risiken für Menschenrechte endlich vorrangig zu berücksichtigen! Unterzeichnen Sie die Online-Petition an Bundesaußenminister Steinmeier. 





Der vollständige Petitionstext:

Sehr geehrter Herr Minister,

immer wieder werden deutsche Rüstungsgüter an Staaten geliefert, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Besonderen Anlass zur Sorge geben Verstöße gegen „Endverbleibserklärungen“: Diese sollen garantieren, dass Waffen nur an Polizei- und Armeeeinheiten geliefert werden, für die sie vorgesehen sind. Doch sie werden oft umgangen - zum Beispiel in Mexiko: G36-Gewehre aus deutscher Produktion tauchen entgegen den Endverbleibserklärungen bei Polizeieinheiten in Bundesstaaten auf, die für Menschenrechtsverletzungen bekannt sind. Mitverantwortlich hierfür sind die unzureichende Anwendung deutscher Rüstungsexportregelungen, eine fehlende Endverbleibskontrolle und menschenrechtlich unverantwortliches Verhalten der Lieferfirma.

Ich fordere Sie daher auf,

- umgehend die von der Bundesregierung angekündigten wirksamen Vor-Ort-Kontrollen zur Sicherung des Endverbleibs deutscher Rüstungsexporte zu etablieren;

- sich innerhalb der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die menschenrechtlichen Bestimmungen des internationalen Waffenhandelsvertrags ATT (Arms Trade Treaty, Art. 6 und 7) verbindlich in die deutsche Rüstungsexportgesetzgebung aufgenommen werden;

- sich bei der weltweiten Umsetzung des ATT nachdrücklich für höchste Transparenz über die Rüstungsexporte der Vertragsstaaten, insbesondere in Deutschland, einzusetzen;

- im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte einen besonderen Fokus auf die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Rüstungsunternehmen zu legen.

Hochachtungsvoll

Sonntag, 13. September 2015

Diskussion und Petition: Amnesty International fordert mehr legale Einreisemöglichkeiten und ist gegen "sichere Herkunftsstaaten"

(Amnesty International) Die Hilfsbereitschaft der Menschen, die zurzeit Flüchtlinge an deutschen Bahnhöfen willkommen heißen, ist groß. Sie halten „Welcome“-Schilder, applaudieren und reichen den Ankömmlingen Essen, Getränke und Kleidung. Endlich haben einzelne Politiker und Politikerinnen begriffen, dass es die gesetzliche und moralische Pflicht Europas ist, Asylsuchende zu schützen. Das gibt Grund zur Hoffnung.

Dennoch bleibt Realität, dass sich viele Staaten abschotten, wenn es um Flüchtlinge und Asylsuchende geht. Die EU und ihre Mitgliedstaaten tragen die Verantwortung für eine Politik, die schutzbedürftige Menschen auf lebensgefährliche Fluchtrouten zwingt, auf denen Tausende im Mittelmeer ertrinken oder Dutzende in Lastwagen ersticken. Sie sind verantwortlich, wenn Polizei- und Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Asylsuchende vorgehen, sie ohne Prüfung der Asylgründe abschieben oder unter menschenunwürdigen Bedingungen einsperren.

Amnesty International fordert: Deutschland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten müssen mehr legale Einreisemöglichkeiten für Flüchtlinge schaffen! Dazu gehören die Aufstockung von Resettlement-Plätzen und humanitären Aufnahmeprogrammen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge sowie die Erleichterung der Familienzusammenführung. Flüchtlinge müssen zudem die Möglichkeit erhalten, an den Landgrenzen der EU sicher einen Asylantrag stellen zu können.

Das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ muss abgeschafft werden. Jeder und jede Asylsuchende hat ein Recht auf eine individuelle Prüfung des Asylantrags. Sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ lassen eine solche Prüfung nicht zu. Darüber hinaus müssen Flüchtlinge in den Aufnahmeländern vor Gewalt geschützt und menschenwürdig untergebracht werden.

In Deutschland sind die Innenminister und -senatoren der Länder für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen zuständig. Deshalb richtet sich Amnesty International in einer aktuellen Petition auch an Roger Lewentz, den derzeitigen Vorsitzenden der Innenministerkonferenz der Länder.

Werden Sie aktiv! Unterzeichnen Sie die AI-Online-Petition und fordern Sie sichere Zugangswege für Flüchtlinge: http://www.amnesty.de/sos-europa

Mehr legale Einreisemöglichkeiten, eine menschenwürdige Unterbringung und einen besseren Schutz vor Gewalttaten: Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten müssen und können einen größeren Beitrag bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen leisten!

Freitag, 26. Juni 2015

Amnesty international: Moses Akatugba (Nigeria) wird freigelassen






Der regierende Gouverneur des Bundesstaates Delta in Nigeria, Dr. Emmanuel Uduaghan, hat ihn begnadigt angesichts des öffentlichen Drucks, den Amnesty International auch dank Ihrer Hilfe aufgebaut hatte: „Ich habe Herrn Moses Akatugba begnadigt und die Anordnung für seine Entlassung aus der Haft unterzeichnet. Es handelt sich hierbei um den jungen Mann, der mit 16 Jahren zum Tode verurteilt wurde. Sein Fall hat in den sozialen Medien große Beachtung gefunden und Amnesty International ist auch eingeschritten“.

Moses Akatugba wird freigelassen. Sein jahrelanges Martyrium ist nun endlich vorbei.

Amnesty International hatte sich seit Juni 2014 im Rahmen der weltweiten Kampagne „Stop Folter“ und des „Amnesty-Briefmarathons“ für Moses Akatugba eingesetzt. Allein in Deutschland sammelte Amnesty insgesamt über 140.000 Unterschriften für ihn. Darunter waren über 37.100 Briefe, wovon Tausende von Schülerinnen und Schülern vor Weihnachten im Rahmen des "Amnesty-Briefmarathons 2014" geschrieben worden waren.

Auch Sie haben mit Ihrer Teilnahme an unserer Online-Petition dazu beigetragen, dass Moses Akatugba nicht hingerichtet wird und seine Freilassung bevorsteht.

Moses Akatugba bedankte sich bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern:
"Ich bin überwältigt. Ich danke Amnesty International und seinen Aktivistinnen und Aktivisten für die große Unterstützung, die mir geholfen hat, aus dieser Situation gestärkt hervorzugehen. In meinen Augen sind die Mitglieder und Aktivistinnen und Aktivisten von Amnesty International Heldinnen und Helden. Ich verspreche, dass ich mich für die Menschenrechte einsetzen und anderen helfen werde."

Im November 2005 war Moses Akatugba als gerade einmal 16-Jähriger von der nigerianischen Armee festgenommen worden, weil er angeblich drei Handys gestohlen haben soll. Im Gefängnis zwangen ihn Soldaten unter massiver Folter dazu, falsche Geständnisse zu unterschreiben. Im November 2013 wurde Moses Akatugba dann zum Tode verurteilt. Dank des Einsatzes von Amnesty International kann er bald wieder ein neues Leben beginnen.
Der Fall von Moses Akatugba zeigt, wie viel möglich ist, wenn sich Menschen weltweit zusammenschließen.

Informieren Sie daher jetzt ihre Freundinnen und Freunde über unsere Kampagne „Stop Folter": 

http://www.stopfolter.de/weitersagen

Denn je mehr Menschen mitmachen, umso mehr können wir erreichen!
Vielen Dank für Ihren Einsatz!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kampagnen-Team von Amnesty International in Deutschland


Mittwoch, 27. Mai 2015

Amnesty international: Meinungsfreiheit für Saudi-Arabien! Freilassung für Raif Badawi und andere politische Gefangene




Jeder Mensch sollte das Recht haben, seine Religion frei zu wählen und auszuüben. Dieser Meinung ist auch der saudi-arabische Blogger Raif Badawi. Weil er sich für ein liberales und offenes Saudi-Arabien stark macht, wurde gegen ihn ein drakonisches Urteil verhängt: 10 Jahre Haft, 1.000 Stockhiebe, eine Geldstrafe von umgerechnet 195.000 Euro und ein Medien- und Reiseverbot nach seiner Haftentlassung. Am 9. Januar 2015 wurde der junge Blogger öffentlich mit den ersten 50 Stockhieben bestraft.

Diese grausame Prügelstrafe löste weltweit Entsetzen aus. Hunderttausende Menschen haben sich seither bei Mahnwachen und Unterschriftaktionen solidarisch mit ihm und seiner Familie gezeigt. Ensaf Haidar, die Frau von Raif Badawi, die mit ihren drei Kindern nach Kanada geflohen ist, hat am 22.Mai mit AMNESTY INTERNATIONAL in Berlin vor der saudischen Botschaft protestiert.

Mit im Gepäck hatten sie mehr als 97.900 Unterschriften für Raif Badawi, die in den letzten Monaten online und auf der Straße allein in Deutschland gesammelt wurden. 


Die klare Botschaft: Meinungsfreiheit ist kein Verbrechen, Raif Badawi muss freigelassen werden!

Die weltweiten Proteste haben dazu beigetragen, dass Raif Badawi seit Anfang Januar keine weiteren Stockhiebe mehr erhalten hat. Aber solange das Urteil nicht aufgehoben ist, kann er jeder Zeit erneut gefoltert werden. Raif Badawi ist nicht der einzige friedliche Aktivist, der in Saudi-Arabien seiner Freiheit beraubt wurde.

Seit Jahren gehen die Sicherheitskräfte und die Justiz erbarmungslos gegen kritische Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten vor, die sich für Reformen aussprechen. So wurde Waleed Abu al-Khair, der Rechtsbeistand von Badawi, zu 15 Jahren Haft verurteilt. Sein Vergehen: Er hatte 2008 die Menschenrechtsorganisation "Monitor of Human Rights in Saudi Arabia" gegründet.

Setzen Sie die Verantwortlichen in Saudi-Arabien weiter unter Druck! Fordern Sie zusammen mit Amnesty international in einer neuen, bereits gestarteten Petition die Freilassung von Raif Badawi, Waleed Abu al-Khair sowie aller anderen gewaltlosen politischen Gefangenen in Saudi-Arabien. 




Der Aufruf richtet sich auch gegen die weit verbreitete Anwendung von Folter in saudi-arabischen Gefängnissen. Stock- und Peitschenhiebe sind gängige Praxis – obwohl das Land die Anti-Folterkonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet hat.

Machen Sie sich für die Abschaffung von Folter und Körperstrafen in Saudi-Arabien stark. Fordern Sie den König durch Ihre Unterschrift dazu auf, das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit zu respektieren. 

Mittwoch, 29. April 2015

Amnesty international: Folter in Usbekistan




In Usbekistan werden tagtäglich Menschen körperlich und seelisch gefoltert und in Todesangst versetzt. Sie erleiden unsägliche Qualen durch Schläge, simuliertes Ersticken, Vergewaltigungen, Schlafentzug oder Elektroschocks.

So erging es auch dem türkischen Geschäftsmann Vahit Güneş, der bei den usbekischen Behörden in Ungnade gefallen war und zehn Monate in einer Haftanstalt des usbekischen Geheimdienstes gefoltert wurde. Er berichtete Amnesty International:


Menschen wurden zum Verhör abgeholt und kamen nicht mehr zurück. Später hörten wir, dass sie unter der Folter gestorben waren. Einer meiner Mithäftlinge wurde zum Verhör abgeholt. Als er zurückkam, war er blutüberströmt, sein Arm war gebrochen, einer seiner Finger war gebrochen und seine Augen waren zugeschwollen. Als er in die Zelle zurückkehrte, konnte er nicht mehr laufen, weil auch sein Fuß gebrochen war. Jeder Tag verlief auf diese Weise, er wurde kontinuierlich gefoltert. Nachdem ich ihn das letzte Mal auf seinem Weg zum Verhör sah, ist er nicht mehr zurückgekehrt.“

Deutschland und die Europäische Union (EU) verschließen vor diesen schweren Menschenrechtsverletzungen seit Jahren bewusst die Augen. Diese Politik des Wegschauens ist beschämend und muss ein Ende haben!


Unterzeichnen Sie die AI-Online-Petition und fordern Sie Außenminister Steinmeier auf, sich entschieden gegen Folter in Usbekistan einzusetzen. Jetzt mitmachen: 

http://www.stopfolter.de

Ein vor kurzem veröffentlichter Amnesty-Bericht belegt detailliert, wie weit verbreitet Folter in dem zentralasiatischen Land ist: Die usbekischen Behörden foltern routinemäßig, um Geständnisse zu erzwingen, um Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen, die Kritik an der Regierung üben, und um Geld zu erpressen.

Deutschland darf Wirtschaftsinteressen, geopolitische Überlegungen und die Zusammenarbeit mit der usbekischen Regierung in der Terrorismusbekämpfung nicht länger über die Menschenrechte stellen. Die Bundesregierung muss von den usbekischen Behörden bei jeder Gelegenheit und auf allen Ebenen ein Ende der Folter einfordern. Insbesondere dürfen erfolterte Geständnisse vor Gericht nicht mehr verwendet werden.

Dienstag, 7. April 2015

Liebe Privatsphäre, du bist manchmal so im Eimer ... PETITION

(SV)


Liebe/r Mitbürger,

vielleicht haben Sie heute schon eine SMS an Ihren Liebsten geschickt? Mit Ihrer Freundin gechattet? Einer Arbeitskollegin gemailt? Wäre es Ihnen Recht, wenn außer Ihnen und Ihrem Gesprächspartner jemand all dies mithören oder mitlesen könnte?

Darüber brauchen Sie nicht länger nachzudenken: Geheimdienste tun dies bereits. Sie folgen unserer elektronischen Kommunikation auf Schritt und Tritt und tauschen die Daten untereinander aus.

Sie denken, für Sie interessiert sich niemand? Sie haben ja nichts zu verbergen? Ob das so ist, entscheiden Geheimdienste nach ihren eigenen Kriterien – die niemand außer ihnen selbst kennt.

Jede und jeder kann von digitaler Massenüberwachung betroffen sein.

Im Juni 2013 veröffentlichte die britische Zeitung „The Guardian“ den ersten Artikel einer beispiellosen Serie von Enthüllungen über globale Massenüberwachung durch westliche Geheimdienste. Grundlage waren Dokumente des amerikanischen Geheimdienstes NSA, die der Whistleblower Edward Snowden „geleakt“ hatte. Sie bestätigten, was viele bereits befürchteten: Dass Staaten inzwischen millionenfach private Kommunikation mitschneiden, sammeln und auswerten – im Verborgenen und meist ohne ausreichende Rechtsgrundlage.

Fordern Sie Angela Merkel auf, die Massenüberwachung in Deutschland aufzuklären! Jetzt mitmachen: https://www.amnesty.de/digital 

Das willkürliche Ausspähen, Sammeln und Speichern von E-Mails, Telefonaten, SMS und Chats ist eine millionenfache Verletzung des Menschenrechts auf Privatsphäre.

Eine geschützte Privatsphäre ist auch Grundlage für die Ausübung weiterer Rechte. Wer Angst hat, überwacht zu werden, sagt zum Beispiel weniger frei seine Meinung.

Fast 70% der Deutschen sind gegen die Überwachung ihrer Internet- und Mobilfunknutzung durch die Regierung – das ergab kürzlich eine repräsentative Amnesty-Umfrage. Über 80% sprechen sich gegen die Massenüberwachung durch die NSA aus.

Amnesty fordert: Überwachung darf nur stattfinden, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt und die Überwachungsmaßnahme gezielt, notwendig, verhältnismäßig und richterlich angeordnet ist. Die globale Massenüberwachung erfüllt keines dieser Kriterien.

Die Bundesregierung hat bisher zu wenig getan, um die Situation aufzuklären und die Privatsphäre besser zu schützen. Fordern Sie die Bundesregierung auf, den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages zu unterstützen, die Rolle deutscher Geheimdienste offenzulegen und nicht mit ausländischen Geheimdiensten in Überwachungsprogrammen zu kooperieren, wenn diese das Menschenrecht auf Privatsphäre verletzen. 

Ihr Kampagnen-Team von Amnesty International in Deutschland

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