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Dienstag, 11. September 2012

Missbrauchsopfer verklagen Bischöfe als Strafvereitler

(SV)














 
 
"netzwerkB Pressemitteilung 10.09.2012 

Strafanzeige gegen zwei protestantische Bischöfe

Wie netzwerkB vorliegt, haben zwei Opfer von sexualisierter Gewalt
Strafanzeige gegen die ehemalige Bischöfin Frau Maria Jepsen, gegen den
ehemaligen Bischof Herrn Karl Ludwig Kohlwage, gegen die ehemalige Pröpstin
Heide Emse und gegen den ehemaligen Personalchef der Nordelbischen Kirche,
Detlev Nonne, Strafanzeige gestellt. Es geht um den Verdacht auf
Strafvereitelung.

Nach Behauptung von Zeugen war Bischöfin Maria Jepsen schon 1999 über
Missbrauchsvorfälle durch einen Pfarrer ihres Bistums informiert, sie
informierte jedoch die Staatsanwaltschaft und die Öffentlichkeit mehr als
zehn Jahre später, nachdem es aufgrund des Briefs eines Außenstehenden ab
März 2010 zu internen Ermittlungen gekommen war. So blieb der Beschuldigte
unter anderem weiter in einer Jugendstrafanstalt eingesetzt. Nach Berichten
der Opfer handele es sich um einen Serientäter, der mindestens drei
Jahrzehnte seine Verbrechen verübte. Der Täter, Dieter K. entging jeder
Verurteilung, weil die Fristen im Strafrecht abgelaufen sind.

netzwerkB unterstützt diese Strafanzeige durch die Opfer. Sexualisierte
Gewalt und andere Formen von Gewalt verletzen Opfer physisch und psychisch.
Das darf nicht länger bagatellisiert werden. Grundsätzlich ist bei
Vorwürfen dieser Art sofort zu reagieren und nicht erst viele Jahre später
oder gar nicht. Die Verdächtigten gehören aus der Arbeit mit Jugendlichen
und Schutzbefohlenen unmittelbar entfernt. Das Wohl und die Gesundheit der
Kinder und Jugendlichen darf nicht über die Interessen und die Sorge um das
Ansehen der Organisation gestellt werden. Die Täter müssen strafrechtlich
und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, damit die Opfer später
nicht als rechtlose Bittsteller dastehen.

netzwerkB fordert, dass die Anzeigepflicht für sexualisierte Gewalt, auch
für Geheimnisträger, gesetzlich verankert werden muss. Eine Kann-Regelung
ist nicht ausreichend, sondern nur verunsichernd für die Opfer.

Hierzu unsere Position:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/01/netzwerkB_Positionspapier_Bundeskinderschutzgesetz_20.01.2012.pdf

Für Verantwortungsträger, die trotz besseren Wissens potentielle
Serientäter weiter in den Dienst ihrer Einrichtungen schicken, muss gelten,
dass sie dafür auch als Mittäter in Verantwortung gezogen werden. Das muss
auch zivilrechtliche Ansprüche der Opfer wie Schmerzensgeld und
Schadensersatz auch gegenüber den Mitverantwortlichen umfassen.

Die Fristen hierfür müssen, um den Opfern wie in diesem vorliegenden Fall
helfen zu können, endlich grundlegend verändert und aufgehoben werden.

netzwerkB erklärt sich mit den Opfern in Ahrensburg und Umgebung für
solidarisch und hofft, dass ihnen endlich Gerechtigkeit widerfährt.

netzwerk fordert eine sorgfältige gerichtliche Klärung dieser Vorgänge,
über die in der Gesellschaft zu viele wissen und schweigen.

Weiterführend über die Vorfälle in Ahrensburg: DIE ZEIT vom 23. Juli 2010

http://www.zeit.de/2010/30/Evangelismus-Missbrauch-Kinder
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