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Montag, 13. Juni 2016

netzwerkB: Reichen die Reformversuche des Sexualstrafrechtes aus?

Mit dem Titel „Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ (18/8210) hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts dem Bundestag überstellt. Am Donnerstag, den 28.04.2016 war ein Plenumstermin. 

Die Bundesregierung will die als „bisher unzureichend“ charakterisierte Rechtslage ändern und damit zugleich dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 gerecht werden.

Demnach soll ein neugefasster Paragraf 179 des Strafgesetzbuches mit „Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“ überschrieben werden.

Insgesamt ist der Rahmen der vorgesehenen Gesetzgebung für netzwerkB nicht
zufriedenstellend. 


Es fehlen:

- die Anzeigepflicht für Zeugen, Vorgesetzte usw., die von solchen Taten
wissen (schon unter Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgeschlagen)

- die Meldepflicht im Bereich des Gesundheitswesens gegenüber den
Krankenkassen (in der letzten Legislaturperiode zu Unrecht abgeschafft)

- eine rückwirkende Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen
auf 30 Jahre, die das Zivilrecht sehr wohl zulässt

- eine generelle Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen für
Delikte, welche lebenslange Gesundheitsschäden zur Folge haben - die
Schweiz ist hier vorangegangen

- eine geschlechtsunabhängige Gesetzesänderung - eine Gesetzgebung "nur
für Frauen“ wäre ungerecht, denn auch ein Mann sollte „Nein“ sagen dürfen.

Zudem müssen endlich angemessene Entschädigungszahlungen in Deutschland
festgelegt werden, welche den erlittenen Schäden tatsächlich entsprechen.

Die heute üblichen Sätze sind derart gering, dass sogar schon ein Gericht
in Wuppertal äußerte, dass es sich wegen der üblichen Sätze bei solchen
Delikten schäme.


netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
presse [at] netzwerkb.org
www.netzwerkB.org

Donnerstag, 14. Januar 2016

frauen-gegen-gewalt.de rufen zur Unterschrift gegen Vergewaltigungen auf

Nach den Vorfällen in der Silvesternacht werden die Forderungen nach einer Reform des Sexualstrafrechts immer lauter. Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotruf (bff) fordert deshalb weiterhin: Vergewaltigung verurteilen! Nein heißt nein. Die Zeit ist reif für ein modernes Sexualstrafrecht.

@HeikoMaas Schaffen Sie ein modernes Sexualstrafrecht. #Neinheisstnein

bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe 
Berlin, Deutschland
11.01.16: bff öffnet aus aktuellem Anlass erneut die Petition.
Nein heißt nein, die Zeit ist dafür reif! Alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen müssen unter Strafe stehen. 
In Deutschland erlebt jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben schwere sexualisierte Gewalt. Jährlich werden ca. 8000 Vergewaltigungen angezeigt. Der Anteil der Frauen, die eine erlebte Vergewaltigung nicht anzeigen, ist sehr hoch und bewegt sich zwischen 85% und 95%.
Nur ein Bruchteil der Anzeigen führt zu einer Verurteilung.Die Quote der Verurteilungen sinkt seit Jahren. In 2012 erlebten nur 8,4% der Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigten, die Verurteilung des Täters.
Mit der Kampagne „Vergewaltigung verurteilen – Ihre Stimme jetzt“ fordern wir Justizminister Heiko Maas zu einer umfassenden Reform des Sexualstrafrechts auf. Ein aktueller Referentenentwurf aus dem Justizministerium gewährleistet jedoch keinen umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.
In Deutschland sind längst nicht alle Fälle, in denen sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person ausgeübt werden, strafbar. Ursächlich ist das deutsche Strafrecht, es setzt eine Nötigung z.B. mit Gewaltanwendung oder Drohung voraus. Konkret heißt das, dass es nicht ausreicht, wenn eine Frau ausdrücklich und mehrfach Nein sagt oder weint und fleht. Faktisch muss sie sich körperlich wehren, sonst liegt in den meisten Fällen keine Straftat vor. Vielen Frauen ist dies jedoch nicht möglich, sei es aus Angst oder aufgrund ihrer körperlichen Unterlegenheit. Andere lassen die Tat über sich ergehen, um die in der Wohnung anwesenden Kinder oder sich selbst zu schützen.
Die Ausgestaltung des aktuellen Sexualstrafrechts ist dringend reformbedürftig. Die gravierenden Schutzlücken sind in folgender Fallanalyse beschrieben: Fallanalyse Schutzlücken im Sexualstrafrecht.
Derzeit kann die Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) von Deutschland nicht ratifiziert werden. Darin heißt es: Alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen müssen unter Strafe gestellt werden. Voraussetzung für die Ratifizierung ist eine Veränderung der Gesetzeslage in Deutschland. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die bestehenden Lücken im Sexualstrafrecht zu schließen und die Forderungen aus der Europaratskonvention auch in Deutschland umzusetzen.
Daher fordert der bff gemeinsam mit dem Deutschen Frauenrat, Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) und der Zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF):
Nein heißt nein, die Zeit ist dafür reif. Schaffen Sie ein modernes Sexualstrafrecht!
Mehr Infos unter: www.frauen-gegen-gewalt.de