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Donnerstag, 8. Mai 2014

Pflegetagebuch - ein Hilfsmittel bei der Altenpflege

(SV)
Pflege zu Hause - Hilfe bei der Pflegestufe Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird und Rund um die Uhr Hilfe braucht? Der größte Pflegedienst ist in Deutschland immer noch die Familie. Denn die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen betreut. Diese übernehmen meist auch die Antragstellung für die Einstufung einer Pflegestufe bei der Pflegeversicherung. Unverzichtbare Hilfe: das Pflegetagebuch! Laut Sozialgesetzbuch gelten alle als pflegebedürftig, die "wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag für längere Zeit oder auf Dauer in erheblichem Maße Unterstützung benötigen". Wer Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen will, muss verschiedene Voraussetzungen wie z.B. Vorversicherungszeiten erfüllen. Im Allgemeinen gilt bei der Leistungsbemessung der Grundsatz, dass je mehr Hilfe eine Person benötigt, um so höher sind die Leistungen der Pflegeversicherung. Es macht also durchaus Sinn, sich mit dem täglichen Zeitaufwand, der für die Pflege und Betreuung erforderlich ist, zu beschäftigen, sowie diesen zu messen und zu dokumentieren. Wie eingangs zitiert, greift der Gesetzgeber auf den Begriff " wiederkehrende Verrichtungen im Alltag" zurück. Hierunter fallen z.B. alle Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung oder auch Einkäufe und Besorgungen. In der Pflegeversicherung werden diese unter den Kategorien Grundpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung zusammengefasst und näher erläutert. Mit Hilfe eines Pflegetagebuches, wie es z.B. der Sozialverband VDK Deutschland, zum kostenlosen Download anbietet, lassen sich diese Begriffe näher eingrenzen und die täglichen Pflegezeiten feststellen. Somit stellt das Pflegetagebuch eine wertvolle Hilfe zur Einstufung einerseits und darüber hinaus auch zur ggf. späteren Höherstufung dar. Hierfür wird es nämlich jeweils von den Pflegekassen anerkannt bzw. herangezogen.