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Sonntag, 11. März 2012

Millionen von Demenzkranken ohne Pflegestufe

(SV) „Auch wenn bei den Leistungen für Demenzkranke nachgebessert werden soll – das reicht noch lange nicht aus“. Das erklärte die Präsidentin Ulrike Mascher des Sozialverbands VdK Deutschland anlässlich von Medienberichten, nach denen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr die Leistungen der Pflegeversicherung für eine halbe Million Demenzkranke anheben will. „An der grundsätzlichen Benachteiligung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen im System der Pflegeversicherung ändert dieser Vorstoß nichts.“

„Wir fordern, dass der bereits 2009 von einem Beirat vorgeschlagene neue Pflegebedürftigkeitsbegriff endlich auf den Weg gebracht wird. Dieser umfasst fünf statt der heutigen drei Pflegestufen und berücksichtigt neben körperlichen auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen. Würde diese Einteilung angewandt, hätten schon heute viele Demenzpatienten und deren pflegenden Angehörigen Zugang zu Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung“, so Mascher. Derzeit haben von vier Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt werden, 2,5 Millionen, darunter viele Demenzkranke, keine Pflegestufe und erhalten somit auch kein Pflegegeld aus der Pflegeversicherung. „Ohne Pflegestufe gibt es für die pflegenden Angehörigen von Demenzkranken auch keine Entlastungsangebote wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dabei sind sie häufig rund um die Uhr - oft genug zum Nulltarif - im Einsatz“, so Mascher. Hier sollte man hinzufügen, opfert jemand noch seinen Job, um jahrelang zu Hause zu pflegen, sieht er ganz alt aus, wenn er wieder zurückkehren will! Bei kleinen Einkommen und Renten ist das Hauspflegen ein Notzustand! Oder es stehen sich Hartz IV-Bezüge gegenseitig im Weg. Die Möglichkeiten der Erschwernis sind krass. Das ist gewachsene Inhumanität, im Zeichen der Daumenschraube.

Um pflegenden Angehörigen spürbar zu helfen, müssten die lange versprochenen Zusagen für eine inhaltliche Neuausrichtung der Pflege sowie die Besserstellung von Demenzkranken und pflegenden Angehörigen eingehalten werden und eine solidarisch finanzierte Pflegereform auf den Weg gebracht werden. „Es ist bereits viel zu viel Zeit verstrichen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können nicht länger warten“, betonte Mascher.

Private Versicherungen können und wollen nicht helfen, weil es zu unrentabel ist.

Zukunft: Die Statistiker erwarten einen Demenzanteil von 50 % bei den Frauen und 33 % bei den Männern.

Mittwoch, 27. Juli 2011

Diskussion zu "Familiäre Lebensformen" - Pflegesituation: Demenzkranke nicht länger vertrösten

VdK-Präsidentin Mascher fordert den Start der versprochenen Pflegereform

(SV/vdk) „Im von der Regierung ausgerufenen Jahr der Pflege 2011 ist es bereits Hochsommer geworden, doch an der Situation, zum Beispiel für Demenzkranke und ihre Angehörigen, hat sich bisher nicht das Geringste zum Besseren gewendet“, sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, angesichts der Tatsache, dass die von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr für den Sommer versprochene Vorlage der Eckpunkte einer Pflegereform bisher ausgeblieben ist. „Wir dürfen Demenzkranke nicht länger vertrösten“, appellierte Mascher an die Regierungsverantwortlichen. Bahrs Vorgänger, Ex-Gesundheitsminister Philipp Rösler, habe binnen Jahresfrist „Verbesserungen fest versprochen“, so Mascher weiter, man dürfe das Vertrauen der Menschen nicht enttäuschen.

[SV: Demenzkranke im Anfangsstadium bekommen zwar eine Pflegestufe, die Zählung beginnt bei 0, aber noch keine Sach- und Geldleistungen. So soll die Wartezeit auf Pflegestufe 1 verkürzt werden, wenn die Anzeichen sich verstärken, obwohl sie oft schon da sind und Gefahr durch Fehlbedienungen und Vergesslichkeit besteht. Oder sie bekommen gleich Pflegestufe 1, obwohl sie den Unterstützungsbedarf der Pflegestufe 2 haben. Hat ein Demenzkranker die Pflegestufe 2 erreicht, muss bei 24-h-Betreuung durch ungelernte osteuropäische Kräfte und zusätzlicher Hilfe bei Engpässen immer noch mit einem Eigenaufwand von an die 1800 bis 2000 EUR pro Monat gerechnet werden. Frage: Wer kann das heute und in Zukunft bei Massenmindereinnahmen und zerdepperter Rente noch bezahlen? Und soll man diese nicht fachmännische Hilfe wirklich so schätzen? Wenn es hart auf hart kommt, stehen die Betroffenen oft allein, bleibt nur noch der Seniorenheimplatz mit einer Eigenleistung von 2000 EUR/Mon.  aufwärts, je nach Pflegebedürftigkeit.]

Die Umsetzung des bereits seit 2009 vorliegenden, wissenschaftlich unstrittigen, erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs müsse endlich in Angriff genommen werden: „Es ist klar, dass die komplette Umstellung auf ein neues System der Beurteilung zur Pflegebedürftigkeit einige Jahre in Anspruch nehmen wird. Doch der Startschuss dafür muss endlich fallen“, forderte die VdK-Präsidentin. Jeder Monat, der ungenutzt verstreicht, verschärfe die Situation der dementiell Erkrankten und ihrer Angehörigen. „Ohne deutliche Entlastung und finanzielle Unterstützung wird das Modell der Angehörigenpflege in der Betreuung Demenzkranker immer schneller abbröckeln“, warnte Mascher. Angesichts der demografischen Entwicklung, die eine steigende Zahl dementiell Erkrankter mit sich bringen wird, müsse die Bundesregierung bei der Pflegereform „endlich aufs Gas drücken“.

Zur von der SPD-Bundestagsfraktion vorgelegten Berechnungen zur Finanzierung der Pflegereform sagte Mascher: „Es ist gut, dass wieder über Geld gesprochen wird. Bei dieser Frage tauchte die Bundesregierung bisher immer ab.“ Die von der SPD genannte Zahl von 4,2 Milliarden Euro Mehrbelastung bei Umsetzung der Verbesserungen für dementiell Erkrankte nannte Mascher „realistisch“. Vorschläge zur Finanzierung lägen dem Bundesgesundheits­minister auch bereits vor. Der Sozialverband VdK fordert etwa einen Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung sowie eine Anhebung der Beitragsbemessungs­grenze für gesetzlich Versicherte auf die Grenze, die für die Renten- und Arbeitslosen­versicherung festgelegt wurde. Wer derzeit mehr als 3712 Euro verdient, zahlt für das darüber liegende Gehalt keinen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung mehr. Die Beitragsbe­messungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt dagegen bei 5500 Euro.

Mit seiner bundesweiten Kampagne „Pflege geht jeden an“ setzt sich der Sozialverband VdK für eine Verbesserung der Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ein (www.pflege-geht-jeden-an.de).