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Mittwoch, 29. Januar 2014

Teilschrittchen geschafft, Gleichstellung der Mütter weiter unterdrückt, Erwerbsminderungsrentner immer noch mit darwinistischem Unverständnis eingestuft

(SV)

VdK fordert Nachbesserungen beim Rentenpaket

„Nach Jahren des Stillstands begrüßen wir die sozial gerechtere Ausrichtung des Rentenpakets der Bundesregierung. Es gibt aber noch etliche Fallstricke für viele Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang unseren Sozialstaat gesichert haben“, so kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, die vom Bundeskabinett heute beschlossenen Verbesserungen für Rentnerinnen und Rentner.
Der VdK fordert aber trotzdem noch Nachbesserungen und warnt davor, diese als „weitere Geschenke“ abzutun: „Rentnerinnen und Rentner haben in den vergangenen Jahren genug zurückstecken müssen. Es geht jetzt um das Einlösen legitimer Ansprüche.“

Eine Kernforderung des größten deutschen Sozialverbands haben CDU/CSU und SPD in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Die Besserstellung von Müttern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, ist auch ein großer Erfolg des VdK, so Mascher. Dennoch fehlt nach Meinung des VdK der letzte notwendige Schritt, nämlich die vollständige Gleichstellung aller Mütter: „Wir bleiben bei unserer Forderung nach Anerkennung der vollen drei Erziehungsjahre, wie es bisher schon für jüngere Mütter Gesetz ist.“ Die geplante Finanzierung der höheren Mütterrenten aus der Rentenkasse bezeichnete Mascher als „kurzsichtig und ungerecht gegenüber den Beitragszahlern“. Der VdK beharrt auf einer Finanzierung über Steuereinnahmen: „Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, eine Leistung des Familienlastenausgleichs, und keine unseres Rentenversicherungssystems.“ Da alle Mütter davon profitieren, könne es nicht angehen, dass bei der Finanzierung bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Beamte oder Selbstständige außen vor bleiben.

Grundsätzlich begrüßt der VdK die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren. „Für langjährig Versicherte ist das eine Anerkennung ihrer Lebensleistung“, meint Ulrike Mascher. Der VdK sieht aber angesichts der Forderungen nach flexibleren Übergängen für besonders belastete Personengruppen noch erheblichen Regelungsbedarf.

Einen Fortschritt sieht Mascher beim Thema Erwerbsminderungsrente. Die Anhebung der Zurechnungszeiten von 60 auf 62 Lebensjahre werden eine Anhebung der Rentenbezüge mit sich bringen. „Erwerbsminderungsrentner sind besonders oft von Armut bedroht, deshalb war das ein längst überfälliger Schritt“, so Mascher. „Seit 2001 sind die Zahlbeträge der Erwerbsminderungsrenten wegen der hohen Abschläge rasant gesunken, die Bestandsrentner sollten deshalb unbedingt auch von der Anhebung der Zurechnungszeiten profitieren.“ Grundsätzlich bleibt der VdK bei seiner Forderung, die Abschläge für Erwerbsminderung von derzeit 10,8 Prozent komplett abzuschaffen: „Hier wird so verfahren, als würde jemand freiwillig früher in Rente gehen. Wer wegen Krankheit früher aus dem Beruf aussteigen muss, hat aber keine andere Wahl und sollte dafür nicht auch noch mit Abschlägen bestraft werden.“
Insgesamt vermisst der Sozialverband VdK im Rentenpaket geeignete Maßnahmen, um das Rentenniveau wenigstens auf dem heutigen Stand zu halten. Kürzungsfaktoren in der Rentenformel wie der Nachhaltigkeitsfaktor müssen ebenfalls abgeschafft werden: „Die Gefahr der Altersarmut ist noch lange nicht gebannt. Die Renten müssen wieder im Gleichschritt mit den Löhnen steigen.“