Posts mit dem Label Beschneidung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Beschneidung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 9. Juli 2013

NetzwerkB: Die Grünen und ihre Haltung zu Sex mit Kindern

(SV)





netzwerkB fordert personelle Konsequenzen und ein 
Umdenken bei den GRÜNEN


Volker Beck und Daniel Cohn-Bendit haben Pädokriminalität verharmlost. Diese Verharmlosungen sind in gedruckter Form erschienen und öffentlich zugänglich. Selbst für den unbedarften Leser sind diese verharmlosenden und verherrlichenden Texte sexualisierter Gewalt schockierend. Jedoch für uns als Betroffene, die sexualisierte Gewalt wieder und wieder in unserer Kindheit oder Jugend als Leidensweg erleben mussten, sind die vorliegenden Texte retraumatisierend. Personen wie Beck und Cohn-Bendit waren keine Opfer eines Zeitgeistes. Sie haben stattdessen vielmehr mit reichlich Energie versucht, diesen in ihrem Sinne zu prägen. Wir als Opfer haben unser Leben lang mit den gesundheitlichen Folgen unserer Gewalterfahrung zu kämpfen – die Schreibtischtäter von damals noch immer an politisch einflussreichen Positionen zu sehen ist unzumutbar! Die Grünen haben es ebenso mitzuverantworten, dass das heutige Strafgesetzbuch im Bereich von sexualisierter Gewalt extrem unzulänglich ist und mehr Täterschutz als Opferschutz beinhaltet. Die äußerlich nicht sichtbaren Gesundheitsschäden - darunter lebenslange Traumatisierungen bei sexualisierter Gewalt und ihre Folgen - werden bis heute nicht ausreichend gewürdigt. 


Daniel Cohn-Bendit
  
Die Grünen stehen in einer langen Tradition der Verharmlosung 
von sexualisierten Übergriffen gegenüber Kindern. So berichtete Daniel
Cohn-Bendit schon 1975 in „Der große Basar“ über seine Zeit als
Kinderbetreuer im Kinderladen der Universität Frankfurt zwischen 1972 und
1974: „Ich konnte richtig fühlen, wie die kleinen Mädchen von fünf
schon gelernt hatten, mich anzumachen", so dass  es „mehrmals passierte,
dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu
streicheln“ und er „auf Wunsch“ zurückgestreichelt habe.

Cohn-Bendits Haltung zu sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und
Kindern war von einer feurigen Begeisterung geprägt, wie eine Talkshow im
französischen Fernsehen von 1982 deutlich belegt. [1]

Wir sind entsetzt, dass die angeblich entlastende Aussage einer Mutter
über Cohn-Bendit der Presse gegenüber lanciert wurde, denn diese sagte
aus, dass ihre Kinder nie in der Betreuung von Cohn-Bendit gestanden
hatten. Die besagte Mutter räumte ein „Mein Sohn war damals nicht in der
Universitäts-Kita, um die es in dem Buch ging, sondern in der Krabbelstube
im Haus der Freien Schule“, sie sei eben nur empört gewesen über die
Diskreditierung von Cohn-Bendit. [2]

Das Lügen und Vertuschen in der Politik geht also weiter.




Volker Beck 

Volker Beck verfasste den Beitrag „Das Strafrecht ändern? Plädoyer für
eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik“ welcher im
Sammelwerk „Der pädosexuelle Komplex“ (Joachim S. Hohmann (Hrsg.),
Verlag Foerster, Berlin, 1988, ISBN 3-922257-66-6) erschien. Beck setzte
sich leidenschaftlich für eine Entkriminalisierung von Bereichen der
Pädosexualität ein. Unter anderem hat er geschrieben:

„Allerdings hat der Sonderausschuss (...) sich wider besseres
Sachverständigenwissen für eine generelle Strafbarkeit der Sexualität
mit Kindern entschieden.“

„Lässt man sich aber auf eine Strafrechtspolitik unter diesen
Leitsätzen ein, ist es die Aufgabe der sexual-emanzipatorischen Bewegung,
nachzuweisen, dass es bei gewaltlosen sexuellen Kontakten zwischen Personen
über 19 und unter 14 Jahren, sogenannte Erwachsene mit Kindern, zu keinen
Schädigungen der sexuellen Entwicklung des Kindes kommt oder kommen muss
bzw. das Strafrecht kein geeignetes Mittel ist, um einen eventuellen
Schaden von dem Kind abzuwehren.“

„Allein eine Mobilisierung der Schwulenbewegung für die rechtlich
gesehen im Gegensatz zur Pädosexualität völlig unproblematische
Gleichstellung von Homo- und Heterosexualität durch die Streichung des §
175 StGB und für die Rechte der Homosexuellen wird das Zementieren eines
sexualrepressiven Klimas verhindern können – eine Voraussetzung, um
eines Tages den Kampf für die zumindest teilweise Entkriminalisierung der
Pädosexualität aufnehmen zu können.“

„Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des
jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich,
nicht zuletzt weil sie im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen
aufrechterhalten wird.“

„Auch wenn das Strafrecht als Ultima Ratio hier nicht das geeignete
Mittel ist, muss zumindest eine Antwort auf den von den Feministinnen
artikulierten Schutzbedarf des Kindes, insbesondere des Mädchens, gefunden
werden. Bevor dies nicht möglich ist, wird ein unaufrichtiges Kinderbild,
das die uneingeschränkte Fähigkeit zu einvernehmlicher Sexualität (auch
für das Kleinkind?) einschließt, einem mythischen Kinderbild
gegenüberstehen, das von einer generellen Unfähigkeit zu sexueller
Selbstbestimmung einer generellen Traumatisierung durch sexuelle Erlebnisse
beim vorpubertären Menschen ausgeht. Auf beiden Seiten Irrationalität,
auf beiden Seiten Schielen auf Populismus statt sachgerechter
Auseinandersetzung.“

Angeblich sei der Abdruck nicht autorisiert gewesen, Aussagen seien
bearbeitet worden. Beck habe damals auch protestiert, doch gehen konkrete
Angaben darüber anscheinend in Erinnerungslücken unter.

Beck hat sich später von seiner Haltung distanziert, doch wir sind der
Meinung, dass Volker Beck in seiner Kehrtwende vom engagierten
Pädophilen-Fürsprecher zum „Kämpfer gegen sexuellen Missbrauch“
anstatt von echter Einsicht von politischem Kalkül geleitet war, da
„pädophile“ Ansichten seit Beginn der 1990er-Jahre nicht mehr opportun
sind. An das Märchen „vom Saulus zum Paulus“ glauben wir nicht. Zumal
sich Volker Beck auch in den vergangenen Jahren nicht mit einem
auffälligen Engagement gegen Pädokriminalität bzw. für Kinderschutz
eine entsprechende Glaubwürdigkeit erarbeitet hat.

Zu den Fehlschlägen der Grünen zählt auch die Liberalisierung der
Prostitution, die von der Bundesregierung 2001 unter Beteiligung der
Grünen durchgesetzt wurde. Ignoriert wurde von den Grünen auch der
Hintergrund vieler Prostituierter. Laut internationalen Studien sind bis zu
73 % der Prostituierten in ihrer Kindheit Opfer von sexualisierter Gewalt
gewesen. [3] Aufgrund von Amnesien kann der Anteil sogar noch höher sein.
Ehemalige Opfer setzen also ihre Kindheitstraumata als Erwachsene fort,
indem sie sich weiterhin ausbeuten lassen. Vor diesem Hintergrund muss die
von Volker Beck nach wie vor geäußerte Überzeugung “Mit sexuellen
Dienstleistungen verdientes Geld ist ehrlich verdientes Geld” für einen
empathischen Menschen wie Hohn klingen. [4]

Schon 5 Jahre nachdem Inkrafttreten des Gesetzes stellte das
Familienministerium fest, die Liberalisierung habe „keine messbare
tatsächliche Verbesserung der sozialen Absicherung von Prostituierten
bewirken können". Der Spiegel berichtete am 27. Mai 2013: „Inzwischen
sind viele Polizisten, Frauenorganisationen und Politiker, die Prostitution
aus der Nähe kennen, überzeugt: Das gutgemeinte Gesetz ist ein
Förderprogramm für Zuhälter und macht den Markt für Menschenhändler
attraktiver.“

Es ist vollkommen klar, dass schlechter gegen "Kinderprostitution"
vorgegangen werden kann, wenn die Prostitution von Erwachsenen immer mehr
legalisiert wird.

Volker Beck ist bis heute menschenrechtspolitischer Sprecher der grünen
Bundestagsfraktion.


Jerzy Montag



Der Grüne Jerzy Montag setzt sich vehement gegen die Verschärfung des
Straftatbestands des sexuellen Missbrauchs und gegen die Aufhebung der
Verjährungsfristen ein. Montag argumentiert mit sexueller Selbstbestimmung
und sog. „Einvernehmlichkeit“ und lässt selbstverständlich außer
Acht, dass zum Beispiel zwischen einem 32-jährigen Lehrer und einer
14-jährigen Schülerin ein Machtgefälle besteht. Auch die
Argumentationskeule „prüde Sexualmoral“ darf in Montags Aktionismus
nicht fehlen. [5]

Jerzy Montag ist bis heute rechtspolitischer Sprecher der grünen
Bundestagsfraktion.

Claudia Roth und Co.

Wir brauchten uns nicht zu wundern, dass sich Claudia Roth, Volker Beck und
andere Politiker im Jahre 2012 auch lautstark für genitale Gewalt an
Säuglingen und Kindern einsetzten, nämlich für eine Beschneidung ohne
Betäubung gegen die Schmerzen und das auch nicht durch Ärztehand.

Zu den Abgeordneten der Grünen, die einen solchen Eingriff ohne Narkose
bei Säuglingen bis zu einem Lebensalter von 14 Tagen rechtfertigten,
zählten Cornelia Behm, Claudia Roth, Katrin Göring-Eckardt, Konstantin
von Notz, Marieluise Beck, Kerstin Müller, Josef Winkler, Tom Koenigs,
Sven-Christian Kindler, Kerstin Andreae, Hermann Ott und Lisa Paus.

Das Ergebnis einer solchen Politik, das Beschneidungsgesetz, wird in
sämtlichen wichtigen juristischen Standardkommentaren inzwischen als ein
Debakel angesehen.

Fazit

Wir als Betroffene von sexualisierter Gewalt haben unser Leben lang mit den
gesundheitlichen Folgen zu kämpfen. Wir glauben nicht daran, dass die
angebliche Aufarbeitung der GRÜNEN zu irgendwelchen Konsequenzen führt.
Von unserem Standpunkt als Betroffene sagen wir:

Ein Schutz von Minderjährigen vor sexualisierter Gewalt ist mit solchen
Politikern nicht möglich. Solche Politiker sind nicht Teil der Lösung,
sondern Teil des Problems.

Daher rufen wir zur Demonstration auf:

Wann: 20. Juli 2013 von 12:00 bis 15:00 Uhr

Wo: Berlin, Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor

Die Versammlung ist genehmigt.

Wir erwarten vom reformbereiten Teil der GRÜNEN Unterstützung bei
folgenden notwendigen Veränderungen:

- Anpassung des Strafrahmens für Sexualstraftaten
- Aufhebung der Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt und andere
Formen von interpersoneller Gewalt bei scheren Delikten
- eine Anzeigepflicht für sexualisierte Gewalt sowie für sonstige Gewalt
gegen Kinder, damit Vorgesetzte und andere Beteiligte sich nicht mehr der
Verantwortung entziehen können wie es bisher der Fall ist (Fallbeispiel
Charité)
- eine Reform des Schadenersatzsystems für gesundheitlich Betroffene von
interpersoneller Gewalt für angemessene Entschädigung
- eine Aufhebung der zivilrechtlichen Fristen, denn die Opfer leiden
lebenslang und haben einen moralischen Anspruch auf Ausgleich
mehr Rechte für die Einsicht in Akten, darunter auch Kirchenakten usw.
- mehr Unterstützung für die Einrichtung und den Betrieb von
Schutzhäusern für Frauen und Kinder, aber auch für männliche Opfer,
sowie auch für ganze hilfesuchende Familien
- viele weitere Anpassungen, denn es darf nicht sein, dass ein Täter vor
Gericht straffrei bleibt, weil das minderjährige Opfer vor Angst keinen
Widerstand leisten und auch nicht schreien konnte, oder ein Täter
straffrei ausgeht, weil die Kinder der Vertretungsklasse nicht
schutzbefohlen seien
- auch das Beschneidungsgesetz ist aufzuheben, unter anderem wird es weder
von den medizinischen Fachgesellschaften noch von den Juristen unterstützt
- der Kinderschutz ist als eigenständiger Zweck für gemeinnützige Arbeit
in die Abgabeordnung aufzunehmen.
-
[1] http://www.youtube.com/watch?v=M0qvkg2nzg8&list=PL83D90EA3BFA218BD
[2]
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorwurf-des-kindesmissbrauchs-mutter-korrigiert-ihre-entlastung-cohn-bendits-12155537.html
[3] Ingo Schäfer: Trauma und Sucht. Konzepte - Diagnostik - Behandlung.
2006, Seite 37
[4]
http://www.volkerbeck.de/artikel/120915-prostitutionsgesetz-weiterentwickeln-statt-verschaerfen
/
[5]
http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Jerzy-Montag-ueber-den-Straftatsbestand-des-sexuellen-Missbrauchs-709030768
-

Montag, 29. Oktober 2012

netzwerkB und Beschneidung - Kein Arzt im Gesetz vorgesehen

(SV)


netzwerkB-Positionspapier Beschneidung

...Am Freitag, den 28. September 2012 fand im Bundesministerium der Justiz
die erste Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Beschneidungen
statt.

Der Gesetzesentwurf formuliert einen neuen Paragraf 1631 d im Recht der
elterlichen Sorge des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Eingriff darf ohne Arzt
vorgenommen werden. Es ist nur von einer „im Einzelfall angemessenen und
wirkungsvollen Betäubung“ die Rede. Der Kinderschutz wird gesetzlich
ausgehebelt.

Das Gesetz wurde am 10. Oktober 2012 im Kabinett behandelt und soll in
Kürze vom Bundestag beschlossen werden.

netzwerkB hält diesen Gesetzesentwurf für verfassungswidrig.

netzwerkB verbleibt bei seiner Position: Verletzungen an Kindern dürfen
nicht bagatellisiert werden. Gewalt bleibt Gewalt auch und besonders an
Menschen, die noch kaum eine eigene Stimme haben. netzwerkB fordert einen
verbesserten Schutz der Kinder, sowohl Mädchen als auch Jungen, vor
Verletzung und Gewalt. Die Beschneidung aus religiösen Motiven muss bis zur
Volljährigkeit verboten sein....

Mehr dazu unter:
http://netzwerkb.org/2012/10/11/beschneidung/