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Freitag, 9. März 2012

Noch mal Korruption: Abgeordnete und Transparenz - Wie können wir das transparent machen?


(BRH/Jauch-Sendung vom 22.01.2012)  Für die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gelten nicht nur besondere Privilegien (Immunität gegen Strafverfolgung; Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung für Äußerungen im Bundestag; Zeugnisverweigerungsrecht), sondern auch konkrete Pflichten. Diese sind in der Geschäftsordnung des Bundestags und im Abgeordnetengesetz geregelt (Abgeordneten-gesetz, § 44b Verhaltensregeln). 


Die sogenannten Verhaltensregeln besagen, dass Abgeordnete bestimmte Einkünfte aus Nebentätigkeiten beim Bundestagspräsidenten offenlegen müssen. Auch über Spenden muss Rechnung geführt werden und sie müssen beim Bundestagspräsidenten gemeldet werden. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben werden von der Verwaltung des Deutschen Bundestages im Internet veröffentlicht und laufend aktualisiert. 

2006 sollte die Offenlegungspflicht von Nebeneinkünften im Abgeordnetengesetz neu geregelt und ausdifferenziert werden. Einige Abgeordnete klagten gegen die Gesetzesänderung. Am 4. Juli 2007 wurde die Klage jedoch abgewiesen. Seither sieht die gesetzliche Regelung wie folgt aus: Alle Tätigkeiten eines Abgeordneten, die nicht mit dem Mandat zusammenhängen, gelten als Nebentätigkeiten, die beim Präsidenten anzugeben und von diesem zu veröffentlichen sind. Allerdings müssen sie nicht präzise, sondern innerhalb bestimmter Rahmen angegeben werden. 1.000 – 3.500 Euro, 3.500 – 7.000 Euro oder 7.000 Euro und mehr. 

Die Richter begründeten ihre Abweisung der Klage damit, dass von Nebentätigkeiten - etwa in Aufsichtsräten - "besondere Gefahren für die Unabhängigkeit" der Abgeordneten ausgingen. Die Annahme liege "nicht fern", dass Nebeneinkünfte "Rückwirkungen auf die Mandatsausübung haben können". Das Volk habe aber "Anspruch darauf" zu wissen, von wem und wie viel Geld die Abgeordneten entgegennehmen. Das Interesse der Abgeordneten am Schutz der eigenen Daten sei demgegenüber "nachrangig". 

Kritische Stimmen fordern mit Nachdruck einen Ausbau der 'Abgeordneten-Transparenz'. Laut Transparency International etwa sollte der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung verschärft und internationalen Standards angeglichen werden. Die derzeitigen Gesetze seien nicht ausreichend – zwar sei der Stimmenkauf und -verkauf verboten, nicht aber "Bestechung, die im Laufe des politischen Entscheidungsprozesses stattfindet", erklärt Transparency-Deutschland-Chefin Edda Müller. So sei es [zurzeit[ nicht strafbar, wenn ein Parlamentarier Geld dafür annähme, im Sinne eines Dritten auf die Inhalte eines neuen Gesetzes einzuwirken.