Sonntag, 17. Dezember 2017

Die Spendenregelungen im politischen System der BR Deutschland

Parteispenden sind im deutschen Parteiengesetz ausdrücklich vorgesehen. Sowohl natürliche als auch juristische Personen (wie Unternehmen und Wirtschaftsverbände) dürfen spenden. Während die staatliche Finanzierung gesetzlich begrenzt ist, gibt es für Parteispenden in Deutschland keinerlei Obergrenze. Ist das bedenklich? Das Spenden hat ja den Charakter von Manipulieren ... In anderen Ländern wie beispielsweise Frankreich sind Unternehmensspenden verboten und Spenden von Privatpersonen nur bis maximal 7.500 Euro pro Jahr erlaubt. Das wäre dann ein Mittragen seiner bevorzugten Partei durch private Spenden, Anhänger, was logischer klingt.

Ein weiterer Posten ist Sponsoring. Hierzu abgeordnetenwatch.de: "Auf rund 31,9 Millionen Euro beläuft sich ein Posten in den Rechenschaftsberichten, in dem zu einem Großteil Sponsoringeinnahmen enthalten sind. Dies sind beispielsweise Erlöse aus z.T. vollkommen überzogenen Standgebühren auf Parteitagen oder aus Anzeigen in parteieigenen Publikationen, die mitunter sogar teurer sind als eine Annonce im SPIEGEL (lesen Sie hier: So viel zahlen Lobbyisten für Werbung in Parteizeitungen). Anders als bei Parteispenden müssen die Geldgeber beim Sponsoring nicht in den Rechenschaftsberichten aufgeführt werden und bleiben vollkommen im Dunkeln. Unternehmen können Sponsoringausgaben überdies von der Steuer absetzen."

Das Annehmen von Parteispenden ist jedoch reglementiert, also keine blindwütige "Schmiererei", wie in Mafiastaaten, was ja ein Skandal wäre. Öffentlich-rechtliche Körperschaften (z.B. Agentur für Arbeit...), Parlamentsfraktionen, parteinahe Stiftungen und gemeinnützige Einrichtungen dürfen nicht an Parteien spenden. Das gilt auch für Berufsverbände und Unternehmen, die zu über 25% im Eigentum der öffentlichen Hand sind (wie zum Beispiel die Deutsche Bahn). Auch Spenden aus dem Ausland sind nur bis maximal 1.000 Euro zulässig, während deutsche Staatsbürger aus ihrem Auslandsvermögen direkt, aber nicht über Dritte beliebig spenden dürfen. Verboten sind außerdem anonyme Spenden oberhalb von 500 Euro (die kleine anonyme Kollekte geht dagegen) und sogenannte Einfluss-Spenden, die „erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden.“
Moment, aber Spenden von Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten haben oder zu erhalten hoffen, dürfen spenden?

Seit 15 Jahren, hier also 2002, gibt es eine sog. Offenlegungspflicht. Dabei müssen Einzelspenden über 50.000 Euro von der Empfänger-Partei unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden, der sie wiederum „zeitnah“ als Bundestagsdrucksache veröffentlichen muss. Außerdem müssen Spender, die innerhalb eines Jahres über 10.000 Euro spenden, namentlich und mit Adresse im Rechenschaftsbericht der empfangenden Partei genannt werden. Diese Rechenschaftsberichte erscheinen jedoch mit großer Verzögerung von knapp zwei Jahren.

Bundestagsabgeordnete dürfen auch direkt und unlimitiert bespendet werden, was sie verpflichtet, dem Bundestagspräsidenten Spenden über 5.000 Euro unter Angabe des Spenders mit Namen und Adresse anzuzeigen. Veröffentlicht werden allerdings nur Spenden an MdBs über 10.000 Euro.

Weitere Details finden sich auf LOBBYPEDIA.





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