Montag, 24. März 2014

Die frühere Ministerpräsidentin Julia Timoschenko zur Behandlung in der Berliner Charité

(SV)

© Charité Berlin
Das Behandlerteam in der Charité hält eine weitgehen-
de Genesung von Julia Timoschenko, der früheren Mi-
nisterpräsidentin der Ukraine für möglich.


Nach drei Bandscheibenvorfällen während ihrer Haft in mehreren Gefängnissen und
Gefängniskliniken in der Ukraine könne sich die ukrainische Präsidentschaftskandidatin derzeit nur mit Rollator fortbewegen, informiert Charité-Chef Einhäupl. Es herrsche aber große Zuversicht, dass sie wieder auf die Beine komme und wieder frei laufen könne.Timoschenko war am Freitagabend aus Dublin in Berlin eingetroffen, wo sie am Treffen der Europäischen Volkspartei im Vorfeld der Europawahlen teilgenommen hatte.

Die Berliner Ärzte hatten Timoschenko bereits in der Ukraine mehrmals untersucht, zuletzt vor einem Jahr. Die Ex-Regierungschefin, die in einem umstrittenen Verfahren wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war, hatte alle invasiven Behandlungen in der Ukraine aus Furcht vor einem Anschlag abgelehnt. Die ukrainischen Ärzte in der Gefängnisklinik von Charkow hätten allerdings zu ihrer Ehrenrettung Timoschenko "sehr engagiert" betreut und sie auch vor Ort weiter behandeln können. Das hatte die 53-Jährige jedoch abgelehnt. Die Patientin habe in der Haft ihre die Wirbelsäule stützende tiefe Muskulatur weitgehend verloren. Außerdem sei ihr rechtes Bein wegen der Schonhaltungen stark geschwächt.

Timoschenko ist zwar auf Einladung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Deutschland, bezahlt ihre Klinikrechnung als Privatpatientin aber selbst. Die Charité, Vivantes und möglicherweise weitere Kliniken behandeln auch andere ukrainische Staatsbürger, die während der politischen Wirren im Februar verletzt worden seien, allerdings auf Klinikkosten.










Donnerstag, 20. März 2014

Wollen Sie mit Ihrem Erspartem für Managementfehler der Bank haften? Die EU-Regelung soll im April 2014 verabschiedet werden

(SV)

Petition

Schützt unser Erspartes vor der Zockerei der Banken!
Sehr geehrte Abgeordnete des Europäischen Parlaments,
hiermit fordern wir, die deutschen Wähler, Sie dazu auf, unser Sparvermögen vor der Zwangsabgabe zu schützen und den im Europäischen Parlament geplanten Beschluss der folgenden Vorhaben zu verhindern:
  • „EU-Verordnung zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Bankenabwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und Rates“
  • „EU-Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG und 82/891/EG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG und 2011/35/EG sowie der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010“.
Die oben genannte EU-Verordnung und -Richtlinie beabsichtigen die Schaffung einer Europäischen Bankenunion. Fester Bestandteil der Bankenunion soll nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission und des Rates der EU ein Abwicklungsinstrument sein, das vorsieht, im Falle einer Bankenpleite auch die Bankkunden an der Rettung der Bank durch eine Zwangsabgabe zu beteiligen. Dies ermöglicht die oben genannte EU-Richtlinie in Art. 43 d) in Verbindung mit Art. 38 a) und der Richtlinie 94/19/EG.
Diese Regelung über eine Zwangsabgabe stellt einen Paradigmenwechsel dar, der einfache Bankkunden und Sparer zu Bürgen für die risikoreichen Investitionen von Banken macht. Da der einfache Bankkunde in der Regel jedoch keine Einflussmöglichkeiten und vor allem keine Informationen über die Geschäfte und Investitionen seiner Bank hat, ist es nicht nachzuvollziehen, warum Sparer und Bankkunden mit ihrem Vermögen für die verfehlten Investitionen ihrer Bank haften sollen. Die Umsetzung einer solchen Zwangsabgabe bedeutet in ihrer Konsequenz, dass Bankkunden für die Risiken der Geschäfte ihrer Bank haften, nicht aber an den Gewinnen beteiligt werden. Eine derartige Blankobürgschaft durch die Sparer und Bankkunden ist absolut inakzeptabel.
Daher machen wir von unserem Petitionsrecht aus Art. 227 AEUV, unter Einhaltung der dort genannten Anforderungen, Gebrauch und fordern Sie auf, die entsprechenden Regeln im Europäischen Parlament abzulehnen, sodass Bankkunden bzw. Sparer nicht für das Fehlverhalten ihrer Bank haftbar gemacht werden können.


Ziele der Petition:

Schaffung einer informierten Öffentlichkeit zur Bankenunion bzw. Zwangsabgabe
Die Verhandlungen zur Europäischen Bankenunion und Zwangsabgabe wurden in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen und diskutiert. Die Auswirkungen sind aber zu gravierend, als dass diese im Geheimen verhandelt werden sollten. Daher ist es unser erklärtes Ziel, die Öffentlichkeit über die drohenden Konsequenzen der Bankenunion für EU-Bürger zu informieren.
Sensibilisierung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments für die Auswirkungen der Bankenunion und Zwangsabgabe
Mit der Petition möchten wir die Abgeordneten auf die Konsequenzen ihrer Entscheidung hinweisen und ihnen mit einer möglichst großen Unterstützerzahl aufzeigen, dass die europäischen Wähler die Beteiligung der Sparer bei der Rettung von Banken nicht hinnehmen.
Verhindern der Abstimmung im Europäischen Parlament
Die Europäische Bankenunion stellt einen Paradigmenwechsel dar, durch welchen systemimmanente Banken nicht mehr Pleite gehen können. Das erste Mal werden per Gesetz die Sparer in die Pflicht genommen und sollen sich an der Rettung von Banken mit ihrem Ersparten beteiligen. Diese weitreichenden Entscheidungen dürfen nicht ohne eine umfassende öffentliche Debatte verabschiedet werden. Daher muss die Bankenunion bei der Abstimmung im Europäischen Parlament zunächst abgelehnt und ein breiter gesellschaftlicher Konsens ermöglicht werden. Nächste Schritte:
Gewinnung von Unterzeichnern für die Petition
Bis zum anvisierten Termin der Abstimmung Mitte April im Europäischen Parlament werden wir uns bemühen, möglichst viele Unterzeichner für die Petition zu gewinnen, um so einen möglichst großen Druck auf die Europaparlamentarier aufzubauen.
Übergabe der Petition beim Europäischen Parlament
Rechtzeitig vor der Abstimmung im Europäischen Parlament werden wir, voraussichtlich zwischen dem 7. und 11. April, die Petition formgerecht im Europäischen Parlament einreichen. Darüber hinaus wollen wir die Petition persönlich einem Abgeordneten des Europäischen Parlaments übergeben und ihm in einem persönlichen Gespräch unsere Bedenken erläutern und nachdrücklich auf eine Verhinderung der Abstimmung hinwirken.
                                                             
                                                                           
PETITION ZEICHNEN
Verantwortlich:
FID Verlag GmbH
Koblenzer Straße 99
53177 Bonn - Bad Godesberg

Telefon: 02 28 / 9 55 04 30
Fax: 02 28 / 82 05 57 36

Internet: http://www.volkspetiton.org/
E-Mail: petition@fid-verlag.de
Pressekontakt: presse@fid-verlag.de

USt.-ID: DE 811270471
Amtsgericht Bonn, HRB 7435

Geschäftsführung: Helmut Graf

Dienstag, 18. März 2014

Buchreihe für Bürgerforumsthemen: Wer hat Missstände am eigenen Leib erlebt und gespürt? Wer will dringend mitteilen, was im Alltag untergeht, aber gravierende Ausmaße und Folgen bedeuten kann?

(SV)

Im SV Verlag gibt es die Möglichkeit, Titel für eine neue Reihe zu schreiben oder seine vorhandenen Manuskripte einzureichen.

Sie heißt Wie das Leben so spielt und sammelt Autobiographisches, Erdachtes, Ungeheuerliches, wobei hier an alle Vorkommnisse gedacht ist, ob politischer, gesellschaftlicher, ökonomischer oder persönlicher Natur.


Ich möchte alle Interessierten anregen, ihre Erlebnisse mit mir vorab zu diskutieren oder bereits als fertiges Manuskript einzureichen.

Der Band 1 in der Reihe dreht sich um Ausbeutung, Betrug im Grauzonenarbeitsmarkt der Subunternehmer für ausländische Arbeitskräfte, die als Billig(st)kräfte eingesetzt werden.

 

Neue Reihe: Wie das Leben so spielt
Autobiographisches/ Erdachtes/ Ungeheuerliches
ab März/April 2014

VORBESTELLBAR

Band 1:
Stefan Vieregg (Hrsg.)

Deutschland - mein Herz schlägt nicht für dich
Chronologie eines Existenzkampfes
von Ana Feory

E-Book, ca. 120 S., 10,99 €, ca. 15 Abb.         Ihr Preis: 10,99 €      



Montag, 17. März 2014

Auffälligkeiten im Bundestag: Schnell an der Öffentlichkeit vorbei abgestimmt.

(SV)

Handstreich im Bundestag: Wie Abgeordnete um 0:25 Uhr ein Bürgerrecht aushebelten

Veröffentlicht am 
14.03.2014 um 14:30
 von 
Martin Reyher
 in 
BundestagTransparenz
In gerade einmal 53 Sekunden hat der Bundestag im vergangenen Juni - 14.06.2013, 0:25 Uhr, ein Auskunftsrecht für Bürger und Journalisten ausgehebelt. Dadurch sollte offenbar verhindert werden, dass ein kritischer Bericht über die Fraktionsfinanzen an die Öffentlichkeit gelangt. Die Nacht- und Nebelaktion war derart gut getarnt, dass sie bis jetzt niemandem auffiel.
Bereits am 9. Juli 2012, um 20:51 Uhr, wurde ein ähnlicher Versuch der Vertuschung gestartet:  Ganz Deutschland schaut damals Fußball, Deutschland spielt im EM-Halbfinale gegen Italien, als im Deutschen Bundestag knapp zwei Dutzend Abgeordnete im Eilverfahren - Reden werden zu Protokoll gegeben - das Meldegesetz verabschieden. Eine verbraucherfreundliche Regelung zum Schutz von persönlichen Daten hatte der zuständige Ausschuss tags zuvor in nicht-öffentlicher Sitzung aus dem Gesetzestext gekippt. Der Handstreich beim Meldegesetz flog nach nur wenigen Tagen auf.