Dienstag, 25. September 2012

Die SPD bringt Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch auf die Tagesordnung des Bundestags

(SV)

netzwerkB Pressemitteilung 24.09.2012 

Nach zwei Jahren Untätigkeit der SPD und der übrigen Parteien und einem
Runden Tisch von Politik und Institutionen, dessen Ergebnisse den Belangen
der Täter und deren Organisationen mehr entgegen kommt als den Interessen
der Opfer (z.B. bei Fragen wie Anzeigepflicht und Höhe der Entschädigung),
bringt die SPD das Thema Verjährungsfristen im zivilrechtlichen Bereich,
als auch im strafrechtlichen Bereich, bei sexuellem Missbrauch von Kindern
und minderjährigen Schutzbefohlen, auf die Tagesordnung des Deutschen
Bundestages

am Donnerstag den 27. September 2012.

Tagesordnung:
12.) Beratung Ber (6.A)
gemäß § 62 Abs.2 GO 
zum Entwurf SPD Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen
Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen
Schutzbefohlen 
- Drs 17/3646, 17/.... - 
http://dip.bundestag.de/btd/17/036/1703646.pdf
(TOP 12, 00:30 Stunden)

netzwerkB begrüßt diesen Schritt. 

Eine Reform der Verjährungsfristen würde nicht nur den älteren Opfern
helfen, die heute von Verjährung betroffen sind, sondern auch den aktuellen
Opfern, die jetzt gerade solche Verbrechen erleiden. 

Diese Problematik ist für die Opfer anderer Formen von Gewalt analog
übertragbar.
 
Weitere Reformen müssen die Melde- und Anzeigepflicht und die Höhe der
Entschädigungen betreffen.

Der Sprecher von netzwerkB, Norbert Denef, wird als Besucher an der
Plenarsitzung am Donnerstag den 27. September 2012 teilnehmen
(Tagesordungspunkt 12 wird ca. 18:15 bis 18:45 Uhr beraten). Norbert Denef
steht anschließend für Interviews zur Verfügung. Es wird um eine vorherige
Absprache gebeten.

Sonntag, 23. September 2012

Hörgeräte ein ganz eigenes Geschäft

(SV)  Spart Geld, bereichert Ärzte, zerstört Arbeitsplätze? Warum gleich in der Praxis? Jedenfalls ist bei Hörgeräten der Markt abgesteckt und gesichert. Gebrauchte Hörgeräte dürfen von den Besitzern, Nachkommen nicht verkauft werden, sie müssen trotz hohen Eigenanteilen zurückgegeben werden. Und nun eine Aufweichung dieser Regelung in Sicht? Oder verlagert sich alles einfach noch zusätzlich auf die HNO-Ärzte, die noch mehr verdienen können? Ein Artikel aus der Ärztezeitung:

Hörgeräteakustiker kritisieren AOK Vertrag

Korruption und Qualitätsverfall: Die Hörgeräteakustiker gehen wegen eines Vertrag der AOK Bayern mit HNO-Ärzten auf die Barrikaden.
MÜNCHEN (sto). Massive Kritik hat die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker an einem Vertrag geübt, den die AOK Bayern seit 1. September Leistungserbringern und HNO-Ärzten zur Versorgung von Versicherten mit Hörhilfen anbietet.
Nach dem Vertrag, der auf Paragraf 127 Abs. 2 SGB V basiert, will die AOK einen verkürzten Versorgungsweg für Hörgeräte und für Tinnitusgeräte etablieren. Patienten können dann direkt in einer HNO-Praxis mit einer Hörhilfe versorgt werden.
Nach Ansicht der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha) öffnet der Vertrag jedoch "korruptionsanfälligen Versorgungsmodellen" sowie einem "Qualitätsabfall in der Hörgeräteversorgung" Tür und Tor.
Die AOK hat dazu in ihrem 22-seitigen Vertrag einen eigenen Paragrafen, wonach es dem Leistungserbringer untersagt ist, "einem HNO-Arzt für die Beteiligung an der Versorgung eine zusätzliche Vergütung, eine Provision oder einen geldwerten Vorteil zuzuwenden".
Vertragsverstöße sollen mit bis zu fünf Prozent des jährlichen Nettoumsatzerlöses aus dem Vertrag und einer fristlosen Kündigung des Vertrags geahndet werden.
Nach Angaben der Bundesinnung erfordert die Hörgeräteversorgung "detaillierte handwerkliche und audiologische Kenntnisse und Fähigkeiten, über die nur ein ausgebildeter Hörgeräteakustiker verfügt".
Eine einfache audiologische Fortbildung sei für eine fachgerechte Versorgung "völlig unzureichend". Der AOK-Vertrag sei daher "reines Qualitäts-Geschacher zulasten der Versicherten", so die Innung.

Dienstag, 18. September 2012

Heißes Thema Altersarmut, keine Strukturarbeit auf dem Arbeitsmarkt, Rentenniveauabsenkung, längere Lebensarbeitszeit und voller Hohn - die Beamten üppig füttern bis zum letzten Atemzug: deutsche Gerechtigkeit!

 (SV)
Endlich ist das Thema Altersarmut auch bei den beiden großen Volksparteien
angekommen. Aber um Altersarmut in Deutschland jetzt einzudämmen und 
künftig zu vermeiden, reichen weder das Zuschussrentenkonzept von
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen noch das aktuell vorgelegte
Rentenpapier der SPD aus“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands
VdK Deutschland. 

Beide Papiere seien für viele heutige Rentner „eine große Enttäuschung“,
denn alle angekündigten Verbesserungen sollen erst für künftige Rentner
greifen. „Altersarmut ist aber heute bereits ein großes Problem. Bundesweit
beziehen 400 000 Rentnerinnen und Rentner Grundsicherung im Alter, nach
seriösen Schätzungen liegt die verborgene Armut um mindestens ein Doppeltes
höher“, erläuterte die VdK-Präsidentin. „Nimmt man noch die enorm gestiegene
Zahl der Mini-Jobber unter den Rentnern hinzu, haben wir es mit der
Dimension von mindestens einer Million alter Menschen zu tun, die um ihre
Existenz kämpfen müssen. Von einer Mindestrente von 850 Euro, die jetzt
immer wieder genannt wird, können sehr viele nur träumen.“ 

Positiv an den SPD-Vorschlägen ist aus Sicht des VdK, dass einige zentrale
VdK-Forderungen aufgegriffen wurden. Dazu gehören die Anrechnung von drei
statt einem Jahr für Kindererziehungszeiten für Mütter, die vor 1992 Kinder
geboren haben, die Wiedereinführung der Rente nach Mindesteinkommen, also
einer Höherbewertung niedriger Einkommen für die Rente, die Aufwertung der
Grundsicherung im Alter und der Wegfall der Abschläge für
Erwerbsminderungsrenten. „Bitter ist und bleibt aber, dass Bestandsrentner
leer ausgehen sollen“, kritisierte Mascher. „Am bittersten ist dies für
viele arme Rentnerinnen heute, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben.“ 

„Nicht zu Ende gedacht“ sei das SPD-Rentenpapier auch im Hinblick darauf,
dass selbst die positiven Effekte der geplanten Neuregelungen für die
künftigen Rentnerinnen und Rentner durch das sinkende Rentenniveau mittel-
und langfristig wieder zunichte gemacht werden, erläuterte Mascher: „Das ist
kein zukunftsfestes Konzept. Es würde nur funktionieren, wenn die
Rentenniveauabsenkung gestoppt wird.“ 

Derzeit beträgt das Rentenniveau 51 Prozent, bis 2030 soll es auf 43 Prozent
sinken. „Bei 50 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns muss Schluss sein.
Wir fordern, das Rentenniveau bei 50 Prozent einzufrieren“, machte Mascher
den VdK-Standpunkt deutlich. Dies sei umso dringlicher, weil der Trend zu
Niedriglöhnen und damit perspektivisch zu Niedrigrenten ungemindert anhält.
Nach den neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes arbeitet heute schon
jeder fünfte Arbeitnehmer für einen Niedriglohn. „Das verschärft unser
künftiges Altersarmutsproblem erheblich“, warnte Mascher. 

Samstag, 15. September 2012

Eine Gedicht über Gerechtigkeit von Norbert van Tiggelen

 

Gerecht?















Gott hat uns einst die Welt geliehen,
nicht dafür, dass wir Menschen fliehen,
nicht dafür, dass der eine klaget,
der andere sich in Schampus badet.

Wo Kinder werden drauf getrimmt,
dass Arme keine Menschen sind,
wo Wahrheit nur ein Wort noch ist,
solange Du alleine bist.

Wo die Robbe wird erschlagen,
damit wir Menschen Pelze tragen,
der Herr mit seinem Schatten prahlt,
das Weibe aussieht wie gemalt.

Wo Liebe meist ein Wort bedeutet,
was man mit Geld sich leicht erbeutet,
entscheidet über gut und schlecht,
ist das denn alles noch gerecht?

© Norbert van Tiggelen

Dienstag, 11. September 2012

Missbrauchsopfer verklagen Bischöfe als Strafvereitler

(SV)














 
 
"netzwerkB Pressemitteilung 10.09.2012 

Strafanzeige gegen zwei protestantische Bischöfe

Wie netzwerkB vorliegt, haben zwei Opfer von sexualisierter Gewalt
Strafanzeige gegen die ehemalige Bischöfin Frau Maria Jepsen, gegen den
ehemaligen Bischof Herrn Karl Ludwig Kohlwage, gegen die ehemalige Pröpstin
Heide Emse und gegen den ehemaligen Personalchef der Nordelbischen Kirche,
Detlev Nonne, Strafanzeige gestellt. Es geht um den Verdacht auf
Strafvereitelung.

Nach Behauptung von Zeugen war Bischöfin Maria Jepsen schon 1999 über
Missbrauchsvorfälle durch einen Pfarrer ihres Bistums informiert, sie
informierte jedoch die Staatsanwaltschaft und die Öffentlichkeit mehr als
zehn Jahre später, nachdem es aufgrund des Briefs eines Außenstehenden ab
März 2010 zu internen Ermittlungen gekommen war. So blieb der Beschuldigte
unter anderem weiter in einer Jugendstrafanstalt eingesetzt. Nach Berichten
der Opfer handele es sich um einen Serientäter, der mindestens drei
Jahrzehnte seine Verbrechen verübte. Der Täter, Dieter K. entging jeder
Verurteilung, weil die Fristen im Strafrecht abgelaufen sind.

netzwerkB unterstützt diese Strafanzeige durch die Opfer. Sexualisierte
Gewalt und andere Formen von Gewalt verletzen Opfer physisch und psychisch.
Das darf nicht länger bagatellisiert werden. Grundsätzlich ist bei
Vorwürfen dieser Art sofort zu reagieren und nicht erst viele Jahre später
oder gar nicht. Die Verdächtigten gehören aus der Arbeit mit Jugendlichen
und Schutzbefohlenen unmittelbar entfernt. Das Wohl und die Gesundheit der
Kinder und Jugendlichen darf nicht über die Interessen und die Sorge um das
Ansehen der Organisation gestellt werden. Die Täter müssen strafrechtlich
und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, damit die Opfer später
nicht als rechtlose Bittsteller dastehen.

netzwerkB fordert, dass die Anzeigepflicht für sexualisierte Gewalt, auch
für Geheimnisträger, gesetzlich verankert werden muss. Eine Kann-Regelung
ist nicht ausreichend, sondern nur verunsichernd für die Opfer.

Hierzu unsere Position:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/01/netzwerkB_Positionspapier_Bundeskinderschutzgesetz_20.01.2012.pdf

Für Verantwortungsträger, die trotz besseren Wissens potentielle
Serientäter weiter in den Dienst ihrer Einrichtungen schicken, muss gelten,
dass sie dafür auch als Mittäter in Verantwortung gezogen werden. Das muss
auch zivilrechtliche Ansprüche der Opfer wie Schmerzensgeld und
Schadensersatz auch gegenüber den Mitverantwortlichen umfassen.

Die Fristen hierfür müssen, um den Opfern wie in diesem vorliegenden Fall
helfen zu können, endlich grundlegend verändert und aufgehoben werden.

netzwerkB erklärt sich mit den Opfern in Ahrensburg und Umgebung für
solidarisch und hofft, dass ihnen endlich Gerechtigkeit widerfährt.

netzwerk fordert eine sorgfältige gerichtliche Klärung dieser Vorgänge,
über die in der Gesellschaft zu viele wissen und schweigen.

Weiterführend über die Vorfälle in Ahrensburg: DIE ZEIT vom 23. Juli 2010

http://www.zeit.de/2010/30/Evangelismus-Missbrauch-Kinder
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